Ausbau und Verbesserung des Budgets für Ausbildung

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss


Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, das Budget für Ausbildung für Menschen mit Behinderungen deutlich zu erhöhen, zu vereinfachen und durch verbindliche Regelungen gegenüber Betrieben wirksam durchzusetzen.

Begründung

Das Budget für Ausbildung ist ein zentrales Instrument für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. In der aktuellen Ausgestaltung bleibt es jedoch weit hinter seinem Anspruch zurück:

Erstens ist das Budget strukturell unterfinanziert. Die bereitgestellten Mittel reichen häufig nicht aus, um notwendige Unterstützung wie Assistenz, Anleitung oder individuelle Förderung vollständig abzudecken. Dadurch scheitern Ausbildungen nicht an mangelnder Motivation, sondern an fehlender Finanzierung.

Zweitens sind sowohl der Arbeitsbereich als auch der Berufsbildungsbereich gleichermaßen benachteiligt. Es fehlt an einer durchgängigen, verlässlichen Förderung vom Einstieg in die Ausbildung bis hin zur Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Übergänge sind unsicher und oft von Zufällen abhängig.

Drittens ist das System übermäßig bürokratisch und unflexibel. Anträge sind kompliziert, Zuständigkeiten unklar und Entscheidungen dauern zu lange. Besonders problematisch ist, dass notwendige Anpassungen – etwa bei veränderten gesundheitlichen Bedingungen – kaum berücksichtigt werden.

Ein gravierendes Defizit besteht zudem darin, dass Zweitausbildungen häufig nicht ermöglicht werden. Dabei ist es gerade für Menschen mit Behinderungen entscheidend, auf Veränderungen reagieren zu können. Eine einmalige Ausbildung darf nicht darüber entscheiden, ob jemand dauerhaft vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen bleibt.

Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass viele Betriebe trotz vorhandener Förderinstrumente keine ausreichende Verantwortung übernehmen. Menschen mit Behinderungen werden häufig bereits im Bewerbungsverfahren ausgeschlossen – oft ohne nachvollziehbare Begründung.

Die bestehenden Regelungen setzen zu stark auf Freiwilligkeit. Diese hat jedoch nicht zu ausreichender Inklusion geführt. Stattdessen entsteht eine strukturelle Benachteiligung, die sich über Jahre verfestigt.

Ohne verbindliche Vorgaben und spürbare Konsequenzen wird sich diese Situation nicht grundlegend verbessern. Inklusion darf nicht vom guten Willen Einzelner abhängen, sondern muss politisch durchgesetzt werden.

---

Forderungen (verbindlich und konkret)

Erhöhung des Budgets für Ausbildung um mindestens 50 %, orientiert am tatsächlichen Unterstützungsbedarf

Deutlicher Bürokratieabbau und bundesweit einheitliche Verfahren

Gleichstellung von Arbeits- und Berufsbildungsbereich

Rechtsanspruch auf Zweitausbildung, wenn die erste Ausbildung nicht zu nachhaltiger Beschäftigung führt

Einführung einer verbindlichen Ausbildungsquote für Menschen mit Behinderungen (mindestens 5 %)

Deutliche Anhebung der Ausgleichsabgabe:

mindestens 1.000 € pro unbesetztem Pflichtplatz pro Monat

bei wiederholter Nichterfüllung Erhöhung bis auf 2.500 €

Sanktionen bei unbegründeter Ablehnung, darunter:

Begründung


Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, das Budget für Ausbildung für Menschen mit Behinderungen deutlich zu erhöhen, zu vereinfachen und durch verbindliche Regelungen gegenüber Betrieben wirksam durchzusetzen.

---

Begründung

Das Budget für Ausbildung ist zu niedrig, zu bürokratisch und in der Praxis oft wirkungslos.
Sowohl der Arbeitsbereich als auch der Berufsbildungsbereich sind benachteiligt.

Gleichzeitig verweigern viele Betriebe die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen – trotz Fördermöglichkeiten. Das führt zu struktureller Ausgrenzung und verhindert echte Inklusion.

Freiwilligkeit reicht hier nicht aus. Ohne klare Verpflichtungen und spürbare Konsequenzen bleibt Inklusion ein Lippenbekenntnis.

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Forderungen (verbindlich und konkret)

Erhöhung des Budgets für Ausbildung um mindestens 50 %, angepasst an reale Unterstützungsbedarfe

Radikaler Bürokratieabbau: einfache, bundesweit einheitliche Antragsverfahren

Gleichstellung von Arbeits- und Berufsbildungsbereich

Rechtsanspruch auf Zweitausbildung, wenn die erste Ausbildung nicht zu nachhaltiger Beschäftigung führt

Verpflichtende Ausbildungsquote für Betriebe (z. B. mindestens 5 % der Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderungen)

Deutliche Erhöhung der Ausgleichsabgabe:

mindestens 1.000 € pro unbesetztem Pflichtplatz pro Monat

bei wiederholter Verweigerung: staffelweise Erhöhung bis 2.500 €

Sanktionen bei unbegründeter Ablehnung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderungen, z. B.:

finanzielle Strafzahlungen

verpflichtende Begründung gegenüber Behörden

Kontrolle durch unabhängige Stellen

Gleichzeitig: starke finanzielle Anreize für inklusive Betriebe, z. B. Prämien und Entlastungen

Inklusion darf keine freiwillige Option für Betriebe sein.
Ziel ist ein verbindliches System, das Ausbildung für Menschen mit Behinderungen garantiert und Betriebe klar in die Verantwortung nimmt.

verpflichtende schriftliche Begründung

finanzielle Strafzahlungen

verstärkte Kontrollen

Gleichzeitig: gezielte Förderung und Anreize für inklusive Betriebe

Ziel der Petition

Ziel ist ein verbindliches, gerechtes und wirksames System, das Menschen mit Behinderungen echte Chancen auf Ausbildung und Arbeit bietet und Betriebe konsequent in die Verantwortung nimmt.

Adressat

Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Abschluss

Mit entschlossenen Grüßen

Jan-Nicklas König

Abschluss

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Jan-Nicklas König, Hannover
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 06.05.2026
Sammlung endet: 05.11.2026
Region: Deutschland
Kategorie: Soziales

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