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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Die Besteuerung von Kraftstoffen.
Wie hoch ist der Steueranteil am Benzinpreis?
Auf jeden Liter Benzin, gleich welcher Sorte, lastet eine Mineralölsteuer von 65,45 Cent/Liter. Bei Diesel sind es 47,04 Cent/Liter. Bei beiden Kraftstoffarten enthalten diese Beträge die sogenannte Ökosteuer in Höhe von 15 Cent/Liter.
Einen besonderen Schachzug hat man sich bei der Mehrwertsteuer einfallen lassen: Nominal beträgt die Mehrwertsteuer zwar auch nur 19 Prozent, wie bei anderen Produkten. Das wären bei einem Produktpreis von 50 Cent/Liter für den Kraftstoff rund 9,5 Cent/Liter. Als Berechnungsgrundlage für die Mehrwertsteuer wird bei Kraftstoffen aber nicht nur der reine Warenwert ohne Mineralölsteuer genommen, sondern der Produktpreis zuzüglich der Mineralölsteuer. Das bedeutet, dass in diesem Beispiel die Berechnungsgrundlage für die Mehrwertsteuer bei Benzin auf 115,45 Cent/Liter angehoben wird. Das ergibt 21,9 Cent/Liter und damit mehr als das Doppelte des Mehrwertsteuerbetrages, der sich ohne diesen Berechnungstrick ergeben würde. Im angeführten Rechenbeispiel beträgt die Gesamt-Steuerbelastung damit gut 87 Cent/Liter.
Schließlich kommt auf den so errechneten Steuerbetrag noch die Erdölbevorratungsabgabe in Höhe von 0,46 Cent/Liter bei Ottokraftstoffen und von 0,39 Cent/Liter bei Diesel hinzu. Diese Abgabe dient zur Finanzierung des nationalen Bevorratungssystems, das im europäischen Rahmen sicherstellen soll, dass zu jedem Zeitpunkt in jedem europäischen Land Mineralölprodukte für mindestens 90 Tage vorgehalten werden. Damit erhöht sich die gesamte fiskalische Belastung bei Mineralölprodukten auf rund 88 Cent/Liter. (Stand 2010, Quelle ExxonMobil)
Begründung
Es ist nicht in Ordnung, das eine Steuer höher angestzt wird, als der Artikelpreis selbst. Dazu ist zu berücksichtigen, das hier eine Steuer auf eine Steuer erhoben wird. Dazu kommt noch die KFZ-Steuer, die auch getragen werden muß
In der heutigen Zeit, wo man auch der Arbeit nachfahren muß und das auch z. B. nur für Mindestlohn, oder auch sonst geringes Einkommen, abgesehen von oft noch befristeten Arbeitsverhälnissen, wird der/die Bürger/in doppelt bestraft.
Es ist zwingend die Änderung der Gesetzgebeung erforderlich, die dem Verbraucher Rechnung trägt.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
02.08.2015
Sammlung endet:
02.10.2015
Region:
Deutschland
Kategorie:
Steuern