Reģions: Vācija
Ģimene

3 Entgeltpunkte bei der Rente auch für Mütter, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
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  1. Sākās 2013
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

25.02.2013 09:32

Info verbessert
Neuer Petitionstext: Auch Mütter, die ihre Kinder vor dem 01.01.1992 geboren haben, sollen soviel Entgeltpunkte bekommen, wie die deren Kinder ab diesem Datum geboren wurden.
Die oben dargestellten 3 Entgeltpunkte gelten für jedes Kind einzeln vom ersten Kind ab. Neue Begründung: Auch Mütter mit älteren Kindern haben mindestens so viel Erziehungsleistungen erbracht, wie die mit jüngeren Kindern.
Dieser Stichtag mit einem so wesentlichen Unterschied bei der späteren Rente ist völlig willkürlich und sachlich nicht begründet.
Außerdem verstößt dieser Unterschied nach meiner Ansicht gegen Artikel 3 in Verbindung mit Artikel 6 Grundgesetz.
Diese Rente für Mütter ist trotzdem noch gering. Mit der Geburt ihrer Kinder und der Kinderbetreuung sorgen sie dafür, dass auch später noch Renten erwirtschaftet werden. Davon profitieren auch Kinderlose.


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