Familie

3 Entgeltpunkte bei der Rente auch für Mütter, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
34.179 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

34.179 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

25.02.2013, 09:32

Info verbessert
Neuer Petitionstext: Auch Mütter, die ihre Kinder vor dem 01.01.1992 geboren haben, sollen soviel Entgeltpunkte bekommen, wie die deren Kinder ab diesem Datum geboren wurden.
Die oben dargestellten 3 Entgeltpunkte gelten für jedes Kind einzeln vom ersten Kind ab. Neue Begründung: Auch Mütter mit älteren Kindern haben mindestens so viel Erziehungsleistungen erbracht, wie die mit jüngeren Kindern.
Dieser Stichtag mit einem so wesentlichen Unterschied bei der späteren Rente ist völlig willkürlich und sachlich nicht begründet.
Außerdem verstößt dieser Unterschied nach meiner Ansicht gegen Artikel 3 in Verbindung mit Artikel 6 Grundgesetz.
Diese Rente für Mütter ist trotzdem noch gering. Mit der Geburt ihrer Kinder und der Kinderbetreuung sorgen sie dafür, dass auch später noch Renten erwirtschaftet werden. Davon profitieren auch Kinderlose.


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