14.11.2013, 11:34
Bildquellenangabe: Sommaruga Fabio / pixelio.de
Neue Begründung: Die EU-Verordnung 1370/2007 ermöglicht es Kommunen, bei solchen Ausschreibungen festzulegen, dass ein eventuell neuer Betreiber des Linienbündels die Beschäftigten des bisherigen Betreibers übernimmt - bei gleichem Gehalt.
Daher fordern wir den Kreissauschuss und Landrat Clemens Körner (CDU) auf diese EU-Verordnung noch nachträglich in die Ausschreibung mit aufzunehmen.
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