Abfallwirtschaft - Einführung eines einheitlichen Rückgabesystems für Kompaktleuchtstofflampen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
140 Unterstützende 140 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

140 Unterstützende 140 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:06

Pet 2-18-18-273-009723

Abfallwirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.06.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Die Petition spricht sich im Interesse des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes für
ein einheitliches Rückgabesystem für Kompaktleuchtstofflampen im Elektro- und
Elektronikgerätegesetz aus.
Die Eingabe führt aus, dass Kompaktleuchtstofflampen derzeit in sogenannten
"Sammelboxen" gesammelt würden, was einen erhöhten Leuchtmittelbruch bewirke.
Dieser Lampenbruch stelle für die mit diesem Abfall in Berührung kommenden
Personenkreise ein gesundheitliches Risiko dar. Zudem würden die
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
Baumärkten und Recyclingwesen mit Quecksilberemissionen belastet. Durch ein
einheitliches Rückgabesystem sei es hingegen möglich, einer Zerstörung der
Kompaktleuchtstofflampen bei der Rückgabe entgegenzuwirken und diese einer
gezielten Entsorgung zuzuführen.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die Abschlusstermin für
die Mitzeichnung 140 Unterstützer fand sowie auf der Internetseite des
Petitionsausschusses 14 Diskussionsbeiträge bewirkt hat.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu dem Anliegen darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
auf Grundlage der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte nunmehr wie
folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass Kompaktleuchtstofflampen zu den Elektro-
und Elektronikgeräten zählen und ihre Entsorgung insofern durch das Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG) geregelt wird. Ziel des Gesetzes ist es, Abfälle aus
Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) getrennt zu sammeln, um dieser einer
hochwertigen Verwertung oder einer schadlosen Beseitigung zuführen zu können.
Vor diesem Hintergrund haben nach § 9 Abs. 1 ElektroG die Besitzer von EAG die
Pflicht, diese einer getrennten Erfassung zuzuführen. Die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger sind verpflichtet, Sammelstellen einzurichten, an denen EAG
kostenlos von Endnutzerinnen und Endnutzern abgegeben werden können. Daneben
können auch Hersteller und Vertreiber die EAG freiwillig zurücknehmen.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass sowohl die Anzahl als auch die leichte
Erreichbarkeit von Sammelstellen für die Verbraucherinnen und Verbraucher ganz
entscheidend für das Erreichen des Ziels ist, eine möglichst große Menge an EAG
einer getrennten Sammlung und damit einem hochwertigen Recycling zuzuführen.
Deutschlandweit gibt es derzeit über 9.000 Sammelstellen, an denen ausgediente
Kompaktleuchtstofflampen durch die Verbraucher abgegeben werden können. Bei
den bestehenden Sammelstellen handelt es sich sowohl um Sammelstellen der
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger als auch um Rücknahmestellen eines
herstellergetragenen Rücknahmesystems. Dieses Rücknahmesystem baut die
Sammelstrukturen stetig weiter aus, um so die Rückgabemöglichkeiten für die
Verbraucher weiter zu verbessern. In diesem Zusammenhang hebt der
Petitionsausschuss hervor, dass in Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU über
Elektro- und Elektronikaltgeräte im ElektroG die zukünftige Verpflichtung von
Vertreibern zur Rücknahme von EAG und damit auch von Kompaktleuchtstofflampen
verankert werden soll.
Mit Blick auf mögliche Gesundheitsgefahren durch eine Zerstörung der Lampen und
die damit verbundene Freisetzung des darin enthaltenen Quecksilbers stellt der
Petitionsausschuss fest, dass im Falle eines Bruches einer Kompaktleuchtstofflampe
die frei gesetzten Quecksilbermengen nach Studien des Umweltbundesamtes
zufolge so gering sind, dass eine Gefährdung der Gesundheit im Allgemeinen nicht
besteht. Ausführliche Informationen und Sicherheitshinweise zum Thema
Lampenbruch und mögliche Gesundheitsgefahren sind auf der Homepage des
Umweltbundesamtes (www.umwelbundesamt.de/energie/licht/hgfht zu finden. Nach
dem Dargelegten gelangt der Petitionsausschuss zu der Auffassung, dass der
Einrichtung eines einheitlichen Rückgabesystems aus Sicht des

Petitionsausschusses die zerstörungsfreie Sammlung von Kompaktleuchtstofflampen
nicht sicherstellen kann. Unabhängig von dem Ort der Rückgabe und vom
Organisator der Sammlung kann ein Bruch nicht in jedem Fall verhindert werden.
Wenngleich der Forderung der Petition nach der Einrichtung eines einheitlichen
Rückgabesystems für Kompaktleuchtstofflampen nicht entsprochen werden kann, so
wird doch mit der Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-
Altgeräte (WEEE-Richtlinie) das bestehende ElektroG dahingehend fortentwickelt,
dass mit der Verpflichtung von Vertreibern zur Rücknahme von EAG auch das
Sammelnetz von Kompaktleuchtstofflampen weiter verdichtet wird.
Der Petitionsausschuss stellt nach dem Dargelegten fest, dass dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.Begründung (pdf)


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