Abfallwirtschaft - Einheitliches Pfandsystem für alle pfandpflichtigen Einweg- und Mehrwegflaschen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
156 Unterstützende 156 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

156 Unterstützende 156 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11.09.2017, 13:00

Pet 2-18-18-273-032345Abfallwirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, das Einweg- und Mehrwegpfand für alle pfandpflichtigen
Getränkeverpackungen, insbesondere für Glasverpackungen, auf 25 Cent oder höher
festzusetzen.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, infolge einer seit
Jahren rückläufigen Mehrwegquote verblieben immer größere Anteile von
Getränkeverpackungen nicht in der Kreislaufwirtschaft sondern im Restmüll oder in der
Umwelt. Die ungleichen Pfandbeträge zwischen Einweg- und Mehrwegflaschen
bevorzugten zwar die Mehrwegflaschen. Allerdings verzichteten Konsumenten oftmals
auf deren Rückgabe wegen des sehr niedrigen Pfandbetrages. Dies sei insbesondere
dann der Fall, wenn Getränke unterwegs konsumiert würden. Dabei stehe zu
befürchten, dass Straßen und Wege durch umherliegende Glasflaschen verschmutzt
und das Verletzungsrisiko steigen würden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
von ihm eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 165 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen
24 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Sinne
der Eingabe.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Pfandpflicht für Einweg-
Getränkeverpackungen in der Verpackungsverordnung (VerpackV) geregelt ist. Ziele
der Verordnung sind insbesondere, die Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen
auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern und der Wiederverwendung von
Verpackungen, der stofflichen Verwertung sowie den anderen Formen der Verwertung
Vorrang vor der Beseitigung von Verpackungsabfällen einzuräumen. § 9 Abs. 1 Satz 1
VerpackV schreibt ein Pfand von mindestens 25 Cent für Einweg-
Getränkeverpackungen vor. Deren Anteil war in den Jahren vor Einführung des
Pfandes ständig gestiegen. Gegenüber den Mehrweg-Alternativen verursachen
Einweg-Verpackungen deutlich mehr Abfall, verbrauchen bei der Herstellung und der
Entsorgung mehr Energie und tragen stärker zum Treibhauseffekt bei. Die
entsprechenden Pfandregelungen wirken diesen ökologisch nachteiligen
Auswirkungen entgegen und stärken Mehrwegsysteme, die ökologisch vorteilhafter
sind. Das Pfand hat darüber hinaus eine Zunahme der hochwertigen werkstofflichen
Verwertung der sortenrein zurückgenommenen Einwegflaschen und eine deutlich
wahrnehmbare Eindämmung des sog. Littering bewirkt. Nach Auffassung des
Petitionsausschusses hätte eine Erhöhung des Pfandbetrages voraussichtlich keinen
nennenswerten zusätzlichen Nutzen. Dem stünden jedoch höhere Aufwendungen,
insbesondere noch die Absicherung des Pfandsystems gegen Betrug, gegenüber.
Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass das Pfand im Mehrwegbereich
demgegenüber im Ermessen der jeweiligen Hersteller und Vertreiber steht. Die
VerpackV trifft hierzu bewusst keine verbindliche Festlegung. Im Gegensatz zu der
obligatorischen Pfandhöhe bei Einweg-Getränkeverpackungen wird damit den
Betroffenen ein Gestaltungsspielraum eingeräumt. Damit soll ein zusätzlicher Anreiz
gegeben werden, auf umweltverträgliche Mehrweg-Verpackungen umzusteigen.
Abschließend betont der Petitionsausschuss, dass er eine generell zunehmende
Verschmutzung öffentlicher Flächen mit herumliegenden Glasflaschen nicht
bestätigen kann. In der Tat ist es ein großes Ärgernis, wenn – wie von dem Petenten
zutreffend geschildert – Abfälle das Landschafts- und Straßenbild verunstalten, zumal
wenn damit eine Umweltgefährdung oder Verletzungsrisiken einhergehen können.
Nach Überzeugung des Petitionsausschusses gilt es hier zum einen, dass
Bewusstsein der Betroffenen für eine saubere Umwelt zu schärfen. Zum anderen

erscheint es erforderlich, dass die örtlichen Vollzugsbehörden Verursacher solcher
Umweltverschmutzungen konsequent mit adäquaten Sanktionen belegen.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss ein weitergehendes
parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in Aussicht zu stellen. Er
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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