Abfallwirtschaft - Vereinheitlichung des Pfandsystems für Plastikflaschen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
668 Unterstützende 668 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

668 Unterstützende 668 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

29.08.2017, 16:54

Pet 2-17-18-273-038585Abfallwirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Die Petition spricht sich für eine Vereinheitlichung des Pfandsystems aus und fordert,
der Getränkehandel möge zumindest bei allen pfandhaltigen Plastikverpackungen zu
einer umfassenden Rücknahme verpflichtet werden.
Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass die praktische Umsetzung dieser
Maßnahme relativ einfach sei und nur geringe Kosten verursache, da lediglich die im
Getränkeautomaten hinterlegte Barcode-Datenbasis alle Produkte enthalten müsse.
Auf diese Weise könne der für den Verbraucher bestehende Aufwand bei der
Sortierung von Kunststoffflaschen verschiedener Marken und Vertreiber deutlich
reduziert werden.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 668 Unterstützer fand sowie
73 Diskussionsbeiträge auf der Internetseite des Petitionsausschusses bewirkt hat.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) eingeholt.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich auf dieser Grundlage wie
folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass dem Anliegen einerseits bereits
teilweise durch die geltenden Regelungen entsprochen wird. Andererseits sind einige

der in der Petition enthaltenen Forderungen vor dem Hintergrund der geltenden
abfallwirtschaftlichen Regelungen sachlich nicht gerechtfertigt.
Der Petitionsausschuss weist grundsätzlich darauf hin, dass die Pfandpflicht für
Einweg-Getränkeverpackungen in der Verpackungsverordnung (VerpackV) geregelt
ist. Die Pfandpflicht gilt grundsätzlich für alle Einweg-Getränkeverpackungen mit
einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Litern, die nicht als ökologisch vorteilhaft eingestuft
sind. Die VerpackV schreibt ein Pfand von mindestens 25 Cent vor. Ausführliche
Informationen über die Regelungen zum Einwegpfand sind der Internetseite des
BMU unter www.bmu.de/abfallwirtschaft/verpackungsverordnung/doc/20128.php zu
entnehmen.
Des Weiteren weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass seit dem 01.05.2006
leere pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen überall dort zurückgegeben
werden können, wo diese verkauft werden. Es wird nur noch nach dem Material, also
Kunststoff, Glas oder Metall, unterschieden. Dem Anliegen der Petition, Verbraucher
sollten nicht gezwungen werden, zwischen Kunststoffflaschen verschiedener Marken
und Vertreiber zu unterscheiden, die ohnehin nach Rückgabe recycelt werden, ist
damit in vollem Umfang entsprochen. Lediglich Geschäfte mit einer kleinen
Verkaufsfläche unter 200 m2können – aus Gründen der Verhältnismäßigkeit – die
Rücknahme auf die Einweg-Getränkeverpackungen der Marken beschränken, die sie
in ihrem Angebot haben. Mit den Regelungen der VerpackV wurde ein
ausgewogener Kompromiss zwischen dem Interesse der Verbraucherinnen und
Verbraucher an einer unkomplizierten Rückgabe pfandpflichtiger Einweg-
Getränkeverpackungen und dem Interesse der Vertreiber, durch die
Rücknahmepflicht nicht überfordert zu werden, gefunden.
Des Weiteren stellt der Petitionsausschuss fest, dass das Pfand im Mehrwegbereich
demgegenüber im Ermessen der jeweiligen Hersteller und Vertreiber steht. Die Ver-
packV trifft hierzu keine Festlegung. Mehrweg-Verpackungen sind zudem generell
von den Rücknahmepflichten der VerpackV ausgenommen. Damit soll ein
zusätzlicher Anreiz gegeben werden, auf umweltverträgliche Mehrweg-
Verpackungen umzusteigen. Rücknahmesysteme für Mehrweg-
Getränkeverpackungen sind seit Jahren etabliert und funktionieren reibungslos.
Vertreiber, die die ökologisch besonders vorteilhaften Mehrwegflaschen aus PET -
jedoch keine Einwegflaschen - vertreiben, dürfen nicht gezwungen werden,
Einwegflaschen zurückzunehmen. Dies wäre zum einen unverhältnismäßig und zum
anderen nicht im Sinne der angestrebten ökologischen Lenkungswirkung.

Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen,
weitergehend im Sinne der Petition tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
ist.

Begründung (PDF)


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