02/17/2025, 13:47
Aktualisiert und um Neuigkeiten ergänzt
Neue Begründung:
Inzwischen hat es noch viel größere Ausmaße angenommen. In Reinhartshofen soll eine mit allen Merkmalen endgültig hergestellte 50 Jahre alte Straße plötzlich auch erschließungsbeitragspflichtig sein, weil die Gemeinde angeblich keine Unterlagen finden kann, ob damals für die Straße etwas verlangt wurde. In Breitengüßbach wird ein 200 Meter langes, erst 2018 gebautes Teilstück wieder komplett heraus gerissen, um die gesamte Straße als Provisorium abrechnen zu können.Von Politikern ist zu hören: einmal muss man halt für sein Grundstück bezahlen. Nur warum steht davon nichts in der 100-seitigen Erklärung, die 2016 vom Innenministerium herausgegeben wurde? Und wer? Von den Erbauern der Häuser aus den 60er und 70er Jahre dürfte kaum noch jemand am Leben sein. Teilweise wurden die Häuser schon zigfach verkauft. Ich bin der vierte Eigentümer, meine Nachbarin hat als sechste Eigentümerin vor 15 Jahren ein 55 Jahre altes Haus gekauft. Muss man da wirklich noch mit einer Ersterschließung rechnen??? Erschließungsbeiträge sind per Definition Gebühren, die anfallen, "um das Bebauen eines Grundstücks zu ermöglichen". Genau deswegen wurde 2016 das KAG geändert und im Sinne der Vertrauensschutzes der Bürger eine 25-jährige Verjährungsfrist eingeführt. Solange haben die Gemeinden Zeit, bevor die Straße per Herstellungsfiktion als endgültig hergestellt gilt. Ist eine Straße endgültig hergestellt, dürfen keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden. Die Gemeinden wurden alle schriftlich darauf hingewiesen und ihnen wurde 5 Jahre Zeit gegeben, damit sie ihre Finanzen auch planen und die betroffenen Straßen noch rechtzeitig fertig stellen können. Den Bürgern hingegen wird keine Zeit gegeben, informiert werden sie auch nicht. Teilweise werden Straßen einfach gebaut und am Ende den überraschten Bürgern eine saftige Rechnung präsentiert. Bei den letzten Straßen wird durchschnittlich von jedem 45.000 Euro verlangt!!!
Wir müssen dem jetzt Einhalt gebieten, zumal diese Auslegung auf jeden Fall verfassungswidrig sein dürfte. Denn das Bundesverfassungsgericht hat 2013 den Gesetzgeber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Gemeinden ihre Straßen nicht endlos als erschließungsbeitragspflichtig offen halten dürfen. Aber genau das macht das Provisorium, denn ein Provisorium kann nicht verjähren! Im Sinne des Vertrauensschutzes der Bürger und der im Grundgesetz verankerten Rechte auf Belastungsvorhersehbarkeit und Belastungsklarheit wurde aber genau gefordert - und mit der Gesetzesänderung von 2016 auch klar geregelt in Bayern. Jede Gemeinde musste sich deswegen ab 2016 mit diesem Thema beschäftigen. In Balzhausen wurden deswegen 2019 17 Straßen per Herstellungsfiktion als endgültig hergestellt erklärt und damit erschließungsbeitragsfrei!!! Die geforderte Belastungsklarheit und Belastungsvorhersehbarkeit war damit sowohl für Gemeinden als auch die Bürger eingetreten!Ineingetreten!Jetzt sollen allerdings 13 dieser 17 Straßen Provisorien sein, und damit wieder erschließungsbeitragspflichtig! Die Bürger hatten sich darauf verlassen und das dafür zurückgelegte Geld anderweitig investiert, meistens in die Sanierung ihrer alten Häuser.In alten Straßen stehen alte Häuser und wohnen auch sehr viele alte und bürgerliche Menschen. Und die sollen jetzt nach vielen Jahrzehnten "Erschließungsbeiträge" zahlen, wie für ein Neubaugebiet??? Da werden gerade ganz viele Lebenswerke zerstört! Und es werden sehr schnell, so glaube ich, sehr viel mehr werden, wenn wir diesen Wahnsinn nicht stoppen!
Neues Zeichnungsende: 30.04.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 831 (779 in Bayern)