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Abschaffung Straßenbaubeiträge in Schleswig-Holstein Keine staatlich angeordnete Existenzgefährdung

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Petitionsausschuss Landtag Schleswig-Holstein

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20.08.2020 klo 18.04

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Liebe Unterstützer,

die erste Kommune, die ihre Satzung reaktivieren will.
Am 25.09.2020 soll der Hauptausschuss darüber entscheiden.

Aus der Vorlage:

Mit Beschluss vom 20.09.2018 hat die Gemeindevertretung die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Ahrensbök (Straßenbaubeitragssatzung) vom 22. Februar 2011 aufgehoben.

Die Gemeinde Ahrensbök verzichtet dadurch bis zum Erlass einer neuen Straßenbaubeitragssatzung auf die Erhebung von Straßenbaubeiträgen und muss damit die Kosten für beitragsfähige investive Maßnahmen in vollem Umfang allein tragen.

Die bisherigen Bemühungen um eine Haushaltskonsolidierung zeigen deutlich, dass die Gemeinde Ahrensbök keinen Handlungsspielraum hat, um über weitere Einsparungen bei den Ausgaben oder Erhöhungen bei den Einnahmen Geldmittel für die notwendigen Erneuerungen der Straßen bereit zu stellen.

Es ist daher unumgänglich, in Zukunft Straußenausbaubeiträge zu erheben.

Die gesamte öffentliche Vorlage ist als Anhang beigefügt.


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