Edukacji

Abstandsgebot in Schulen statt Ausweitung der Maskenpflicht!

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Yvonne Gebauer

182 Podpisy

Petycja została wycofana przez składającego petycję

182 Podpisy

Petycja została wycofana przez składającego petycję

  1. Rozpoczęty 2020
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Nie powiodło się

04.08.2020, 19:05

Klarstellung: Geteilte Unterrichtsgruppen sind die beste Alternativlösung im Vergleich zu der jetzigen Verordnungslage, verschwitzte Masken müssten hier über mehrere Stunden getragen werden.


Neuer Petitionstext: Die Zeit des Präsenzunterrichts vor den Sommerferien in NRW hat verdeutlicht, dass mit der nötigen Disziplin und Rücksicht auch während unbekannten Pandemieverläufen ein geregelter und pflichtbewusster schulischer Ablauf gewährleistet werden kann.
Zahlreiche wissenschaftliche Thesen widerlegen die weit verbreitete Meinung eines weitgehenden Schutzes allein durch eine Mund-Nase-Bedeckung. Der Präsident des RKI, Lothar Wieler ist hierbei zu zitieren: “Das Schlimmste, was passieren kann, [ist,] wenn man sich mit einer Maske in Sicherheit wiegt.” Der richtige Weg kann und wird im weiteren Verlauf daher nur ein unbedingtes Abstandsgebot in jeglichen Situationen, wo es möglich ist, sein. Ergänzt werden muss diese Abstandsregelung weiterhin durch schulinterne Konzepte, die einen reibungslosen und geregelten Ablauf aufrechterhalten können.
Dabei geht es dieser Petition ausdrücklich **nicht** um die vollständige Abschaffung der Maskenpflicht in Schulen, deren zentrale Sinnhaftigkeit auch nicht bezweifelt wird, sondern vielmehr um die Verhinderung der Ausweitung eben dieser Maskenverpflichtung mit Rücksicht auf die unten genannten Schwachpunkte dieser Umsetzung. So sollte das Abstandsgebot jedoch immer dem Tragen von Masken vorangestellt werden.
Geteilte Unterrichtsgruppen sind hier effektiver als zusammensitzen mit Maske!!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 58 (51 in Nordrhein-Westfalen)


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