Alueella: Saksa
Liikenne

Änderung des §6 StVG - Gesetzesbeschluss zum Straßenverkehrsgesetz - Drucksache 432/21

Vetoomus on osoitettu
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
59 699 Tukeva 59 221 sisään Saksa

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

59 699 Tukeva 59 221 sisään Saksa

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

  1. Aloitti 2021
  2. Keräys valmis
  3. Täytetty 21.9.2022
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

19.01.2024 klo 2.11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


18.01.2023 klo 15.03

Näytä tiedosto

Liebe Unterstützende,
schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.
Beste Grüße
das openPetition-Team


21.09.2022 klo 18.17


openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


Mit besten Grüßen,
das Team von openPetition



23.07.2021 klo 8.06

openPetition hat heute von den gewählten Vertretern im Parlament Deutscher Bundestag eine persönliche Stellungnahme angefordert.

Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
www.openpetition.de/petition/stellungnahme/aenderung-des-6-stvg-gesetzesbeschluss-zum-strassenverkehrsgesetz-drucksache-432-21

Warum fragen wir das Parlament?

Jedem Mitglied des Parlaments wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich direkt an seine Bürger und Bürgerinnen zu wenden. Aufgrund der relevanten Anzahl an engagierten und betroffenen Bürgern aus einer Region, steht das jeweilige Parlament als repräsentative Instanz in einer politischen Verantwortung und kann durch Stellungnahme zu einem offenen Entscheidungsfindungsprozess beitragen.

Öffentliche Stellungnahmen des Parlaments ergänzen das geordnete Verfahren der Petitionsausschüsse der Länder und des Bundestags. Sie sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik und Bürgern.


Was können Sie tun?

Bleiben Sie auf dem Laufenden, verfolgen Sie in den nächsten Tagen die eintreffenden Stellungnahmen.

Sie haben die Möglichkeit, einen der gewählten Vertreter zu kontaktieren? Sprechen Sie ihn oder sie auf die vorhandene oder noch fehlende Stellungnahme an.

Unterstützen Sie unsere gemeinnützige Organisation, um den Bürger-Politik-Dialog langfristig zu verbessern. openPetition finanziert sich überwiegend aus Kleinspenden unserer Nutzer.



15.06.2021 klo 18.32

Liebe Unterstützende,

Damit noch mehr Menschen von der Petition erfahren, haben wir von openPetition einen Post zur Petition auf Facebook, Twitter und Instagram veröffentlicht - gerne mitmachen & teilen, teilen, teilen:

+++ Facebook: www.facebook.com/openPetition/photos/a.305584669539756/4041300189301500/

+++ Twitter: twitter.com/openPetition/status/1404808766739173384/photo/1

+++ Instagram: www.instagram.com/p/CQJO88bLZHh/

Bitte mit Freunden, Bekannten und Familie teilen. Jedes “Gefällt mir” (Like), aber vor allem geteilte Inhalte (Shares) sorgen dafür, dass noch mehr Menschen von der Petition erfahren. Die Petition kann auch in Facebook-Gruppen geteilt werden.

Wer nicht in den Sozialen Netzwerken ist, kann Freunde, Bekannte und Familie per Whatsapp oder E-Mail auf die Petition hinweisen:

+++ Kurzlink zur Petition: www.openpetition.de/drucksache432

Vielen Dank für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team



11.06.2021 klo 12.02

Das Ziel der Petition unter c) wurde derart umformuliert, dass der Bestandsschutz auch Fahrzeuge umfassen soll, welche ggf. zwischenzeitlich einmal abgemeldet waren und wieder zugelassen werden sollen.

Auf diesen Umstand wurde ich von diversen Besitzern von Oldtimern hingewiesen.


Neuer Petitionstext:

Petition gegen: den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages – Drucksache 432/21 „Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenrechtlicher Vorschriften“.

Forderungen: Eigentümer von Fahrzeugen, welche vor verschärfenden gesetzlichen Neuregelungen zugelassen wurden, dürfen durch spätere Neuregelungen nicht benachteiligt werden. Bspw. dürfen nachträglich verschärfte Abgasnormen oder Schallschutzgrenzwerte nicht auf bereits zugelassene Fahrzeuge angewendet werden und/oder ihren Bewegungsradius einschränken.

Ziel dieser Petition ist es:

a)   Die Nummern 1 - 4 des Absatz 4 des Paragraphen 6 vollständig streichen zu lassen oder alternativ

b)   Die Nummern 2 und 4 des Absatz 4 des Paragraphen 6 vollständig streichen zu lassen oder alternativ

c)   den Bestandsschutz für bereits einmal zugelassene Fahrzeuge (unabhängig einer zwischenzeitlichen Abmeldung) im Straßenverkehrsgesetz verbindlich zu verankern.

Hintergrund: Der Deutsche Bundestag hat in seiner 230. Sitzung am 20. Mai 2021 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften – Drucksachen 19/28684, 19/29633 – mit Maßgaben aus der Drucksache 432/21 angenommen.

Diese Petition richtet sich gegen den Paragraphen §6 Absatz 4 der Drucksache 432/21 sowie dem dazugehörigen Gesetzesentwurf – Drucksache 19/28684:

§6 Absatz 4

(2) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, soweit es zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates über Folgendes zu erlassen:

1. zur Abwehr von Gefahren, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen,

2. zum Schutz

a) vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die von Fahrzeugen ausgehen, oder

b) der Bevölkerung in Fußgängerbereichen oder verkehrsberuhigten Bereichen, der Wohnbevölkerung oder der Erholungssuchenden vor Emissionen, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen, insbesondere zum Schutz vor Lärm oder vor Abgasen,

3. zum Schutz der Verbraucher,

4. für Sonderregelungen an Sonn- und Feiertagen oder

5. für Sonderregelungen über das Parken in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 43.415 (43.099 in Deutschland)


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