Tierschutz

Änderung des Tierschutzgesetzes - Hundezucht

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
207 Unterstützende 198 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

207 Unterstützende 198 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

29.10.2014, 16:09

Korrektur von Tippfehlern
Neuer Petitionstext: Wir fordern eine Änderung des Tierschutzgesetzes bezüglich folgender Punkte:
-Eine Abnahme durch das Veterinäramt von JEDER Zucht!
-Das Feststellen der Zuchttauglichkeit von JEDEM zur Zucht eingesetzten Hund mit Ausschluss der rassespeziefischen Erbkrankheiten.
-Ein Verbot, Hündinnen vor Vollendung des zweiten Lebensjahres belegen zu lassen.
-Ein Vervot, Verbot, Hündinnen öfter als alle zwei Jahre belegen zu lassen.
-Ein Verbot, Welpen ohne vom Tierarzt ausgestelltes Gesundheitszeugnis verkaufen zu dürfen Neue Begründung: Immer wieder werden (auch in Deutschland) unter katastrophalen Verhältnissen Welpen "produziert". Nicht selten sind diese krank oder werden es. HD, ED, MDR-1, DCM,... Die Liste der Erbkrankheiten ist lang. Viele ließen sich vermeiden, wenn die Elterntiere auf diese getestet werden würden. Damit würde sehr viel Leid verhindert werden können. Es muss verhindert werden, dass sich Leute auf Kosten der Hunde finanziell an diesen bereichern können! Zucht solle aus Liebe zum Tier erfolgen . erfolgen, nicht aus Profitgier!!


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