Regione: Germania
Immagine della petizione Änderung IfSG § 28a: Abkehr von Inzidenz als alleinigem Entscheidungskriterium für Schutzmaßnahmen
Salute

Änderung IfSG § 28a: Abkehr von Inzidenz als alleinigem Entscheidungskriterium für Schutzmaßnahmen

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutscher Bundestag
64 Supporto 64 in Germania

La petizione è stata ritirata dal promotore

64 Supporto 64 in Germania

La petizione è stata ritirata dal promotore

  1. Iniziato 2021
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Mancate

28/02/2021, 01:38

Ich habe einen Abschnitt "Aktuelles" in der Begründung ergänzt.


Neue Begründung:

Wissenschaftler weisen immer wieder darauf hin, dass Entscheidungen über Lockerungen oder Verschärfungen von Infektionsschutzmaßnahmen nicht nur anhand des bundesweiten 7-Tages-Inzidenzwertes getroffen werden sollten. Von Virologen und Epidemiologen wird immer wieder empfohlen, die Verbreitungsgeschwindigkeit, die Intensivbelegung, die Anzahl Verstorbener usw. einzubeziehen. Die Politik ignoriert diese Empfehlung und begründet dies mit politischen Abwägungen. Die Akzeptanz der Bevölkerung schwindet dadurch und die Ängste in der Bevölkerung nehmen immer mehr zu. Die Folgen sind gravierend, sowohl für die Wirtschaft als auch für die Gesellschaft, vor allem für unsere Kinder.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28a.html

++++++ Aktuelles ++++++

28.02.2021:

Immer mehr Politiker, vor allem auch Ministerpräsidenten sprechen sich dafür aus, sich nicht starr an den Inzidenzwerten zu orientieren, so wie zuletzt die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (amp.tagesspiegel.de/politik/corona-gipfel-mit-merkel-am-mittwoch-wird-jetzt-gelockert-trotz-dritter-welle/26958150.html). Sobald die Impfbereiten unter den Hochbetagten vollständig immunisiert sind und erkennbar ist, dass die Intensivfälle nicht mehr stark zunehmen, müssen die Corona-Maßnahmen schrittweise aufgehoben werden.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 11 (11 in Deutschland)


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