Erfolg

Ärzte - Patientenschutzgesetz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
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Der Petition wurde entsprochen

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Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2007
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:14

Heinrich Volmerig

Ärzte Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2008 abschließend beraten und
beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird ein Patientenschutzgesetz gefordert, das Rechte und Pflichten
der Patienten regeln soll.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die von 107 Mitzeichnern unterstützt wird
und zu vier Diskussionsbeiträgen geführt hat.

Im Einzelnen wird vorgetragen, dass in einem Patientenschutzgesetz die Rechte und
Pflichten der Patienten übersichtlich zusammengefasst und einfach nachlesbar dar-
gestellt werden. In einem wettbewerblich organisierten Gesundheitswesen sei es un-
verzichtbar, "dass Patienten ihre Rechte und Pflichten genau kennen und nicht auf
eine wohlwollend väterliche Bevormundung durch Ärzte und Medizinalpersonen an-
gewiesen" seien. Ziel sei es schließlich, eine Patientenorientierung in der Praxis
durchzusetzen.

Zu den weiteren Einzelheiten des Vortrages wird auf den Inhalt der Akte Bezug ge-
nommen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt zusammen-
fassen: Soweit der Petent den Erlass eines Patientenschutzgesetzes, welches die Rechte
und Pflichten der Patienten übersichtlich zusammenfasst, fordert, hält der Petitions-
ausschuss fest: Die Einführung eines Patientenrechtegesetzes zur Klarstellung der
bestehenden Rechtslage wird derzeit im Hause der Beauftragten der Bundesregie-
rung für die Belange der Patientinnen und Patienten (Patientenbeauftragte) geprüft.
Die Einrichtung einer parlamentarischen Arbeitsgruppe zu diesem Thema ist vorge-
sehen.

Bis zum Abschluss dieser Prüfung sind Patienten in Deutschland jedoch keineswegs
rechtlos gestellt. Die Rechte von Patientinnen und Patienten gegenüber ihrer Ärztin
oder ihrem Arzt gründen sich weitgehend in der vertraglichen Vereinbarung der ärzt-
lichen Behandlung. Diese ist an den allgemeinen Vertragsregelungen des Bürger-
lichen Gesetzbuches (BGB) zu messen. Aber auch die Rechtsprechung hat, darauf
aufbauend, Patientenrechte normiert, ebenso sowie das Standesrecht der Ärzte.

Soweit der Petent fordert, dass Patienten ihre Rechte und Pflichten genau kennen
sollten, verweist der Petitionsausschuss auf eine Vielzahl von Veröffentlichungen zu
diesem Thema. Hervorzuheben ist dabei eine Veröffentlichung des seinerzeitigen
Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS heute Bundes-
ministerium für Gesundheit BMG) und des Bundesministeriums der Justiz (BMJ).
Unter Vorsitz des Medizinrechtlers und ehemaligen Präsidenten des Bundesgerichts-
hofes, Herrn Dr. Karlmann Geiß, haben Vertreter der Patienten und Verbraucher, der
Ärzte und Krankenhäuser sowie der Länder und Krankenkassen die Broschüre "Pa-
tientenrechte in Deutschland" erarbeitet, die im Internet auf den Seiten des BMJ und
des BMG abgerufen werden kann. Die Broschüre gibt eine gute Übersicht über eine
Reihe von typischen Fragestellungen.

Soweit der Petent fordert, eine stärkere Patientenorientierung durchzusetzen, stellt
der Petitionsausschuss fest, dass die Stärkung der Rechte von Patientinnen und Pa-
tienten ein zentrales Anliegen der Gesundheitspolitik der vergangen Jahre gewesen
ist. Der Gesetzgeber hat seit geraumer Zeit im Hinblick auf höhere Qualität und mehr
Transparenz im Gesundheitswesen und die Einbeziehung von Patientinnen und Pa-
tienten in Entscheidungsprozesse bereits wesentliche Maßnahmen ergriffen. Zuletzt

wurden mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz im März 2007 die Qualität der
Gesundheitsversorgung verbessert, Informations- und Beteiligungsrechte der Patien-
tinnen und Patienten weiter ausgebaut und die Transparenz im Gesundheitswesen
erhöht.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen des Petenten teilweise entsprochen worden ist.


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