Erfolg
Verkehr

Anerkennung Führerscheinen Zwischen Albanien und Deutschland

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur — BMVI
5.017 Unterstützende

Petition hat zum Erfolg beigetragen

5.017 Unterstützende

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 05.07.2021
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

12.06.2021, 14:34

Sehr geehrter Herr Guri,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Nach Rücksprache mit unserer Fachabteilung können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Zur Zeit wird geprüft, ob der Abschluss einer Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung von Fahrerlaubnissen (Gegenseitigkeitsabkommen) mit der Republik Albanien möglich ist. Die Prüfungen seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur haben grundsätzlich eine Vergleichbarkeit sowohl bei den Fahrerlaubnissystemen als auch der Straßenverkehrssicherheit erkennen lassen. Nach Klärung von Detailfragen beginnt die Ausarbeitung eines Gegenseitigkeitsabkommens, die erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Danach wäre - nach Zustimmung der Länder - die Aufnahme der Republik Albanien in die Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung und eine prüfungsfreie Umschreibung der Fahrerlaubnisse möglich.

Ein konkreter Zeitpunkt kann nicht genannt werden, aber an einer Lösung wird zur Zeit mit Hochdruck gearbeitet.

Mit freu


Neue Begründung: Gjermania i ka formuluar disa pyetje për drejtuar ministrisë infrastrukturës transportit rrugorë.te cilet pala jon dujet të përgjigjet që me pas të kaloj nëpër Landet Federal të Gjermanisë për aprovimi Albanien hat eine entsprechende Anfrage an die Bundesrepublik Deutschland gestellt. Zuerst muss Albanien nun der Bundesrepublik Deutschland spezielle Fragen beantworten. Diese Antwort wird daraufhin entsprechend geprüft. Danach wird seitens der in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Bundesländer entschieden, ob eine Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung getroffen werden kann. Ist eine solche Vereinbarung unterzeichnet, muss abschließend die Anlage 11 FeV geändert werden. Für die Änderung der Anlage 11 FeV ist ein Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung des Bundesrates erforderlich.Eine solche Abstimmung bedarf immer einer gewissen Zeit. Wie lange die Abstimmungsphase dauern wird, ist derzeit nicht abzusehen.Mit freundlichen GrüßenIm AuftragIhr BürgerserviceBundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Referat L 24 - Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 4410115 BerlinTel.: 030 - 2008 - 3060Fax: 030 - 2008 - 1942E-Mail: buergerinfo@bmvi.bund.deInternet: www.bmvi.de
nënshkrimet në kohën e ndryshimeve 4.534


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