02/27/2025, 10:28
Der Teil unterhalb der eingefügten links wurde irrtümlich gelöscht, den habe ich wiederhergestellt.
Neuer Petitionstext:
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist ein unabhängiger, ständiger Gerichtshof zur Ahndung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat dessen Gerichtsbarkeit anerkannt, da sie das Statut des IStGH unterzeichnet und sich somit seinen Vorgaben unterworfen hat.Nun will der CDU-Vorsitzende und wahrscheinlich nächste Bundeskanzler Friedrich Merz den Ministerpräsidenten des Staates Israel, Benjamin Netanjahu, laut dessen eigener Aussage (vgl. Bericht in der SüddeutschenSZ Zeitungonline v. 25.2.2025, vgl. Bericht, vgl. Bericht) zu einem Staatsbesuch nach Deutschland einladen. Für B. Netanjahu existiert ein Haftbefehl des IStGH.IStGH.Unabhängig davon, ob dieser Haftbefehl gerechtfertigt ist oder nicht, hat sich die Bundesrepublik Deutschland der Gerichtsbarkeit des IStGH unterworfen. Nun ist uns nicht bekannt, daß F. Merz oder ein Vertreter seiner Partei oder diese selbst die behauptete Aussage B. Netanjahus dementiert hätte. F. Merz bricht also mit einer Einladung unserer Meinung nach bewußt internationales Recht, welches zu respektieren auch die Bundesrepublik Deutschland vertraglich zugesichert hat. Mit welcher Berechtigung sollte sonst zukünftig die Bundesrepublik Deutschland Staaten kritisieren, welche in ähnlicher Weise internationales Recht nach Gusto anerkennen - oder eben auch nicht?Die israelische Justiz als Teil eines demokratischen Rechtsstaats ist in der Lage, die vom IStGH erhobenen Vorwürfe selbst aufzuklären. Dies steht im Einklang mit dem Komplementaritätsprinzip des IStGH, das die Zuständigkeit nationaler Gerichte betont, wenn diese entsprechende Verfahren durchführen. Wir fordern deshalb F. Merz auf, internationales Recht zu befolgen und auf eine Einladung von B. Netanjahu zu verzichten, solange der Haftbefehl besteht und diese erhobenen Vorwürfe nicht rechtsgültig geklärt sind. Ganz unabhängig davon bestünde für F. Merz auch die Möglichkeit, B. Netanjahu in einem Staat, welcher sich nicht der Gerichtsbarkeit des IStGH unterworfen hat, zu treffen. Der durch seine Einladung angekündigte offene Rechtsbruch geschähe also sogar ohne Not.
Neues Zeichnungsende: 24.08.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 32 (31 in Deutschland)
02/27/2025, 10:16
Sehr geehrte Unterstützende,
die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.
Wir bedanken uns für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team
02/26/2025, 12:33
openPetition hat diese Petition temporär gesperrt, da nach deren Meinung Quellennachweise fehlen. M.E. muß ich die rechtlichen Implikationen nicht belegen, denn daß die Bundesrepublik sich der Strafgerichtsbarkeit des IStGH unterworfen hat, ist Allgemeingut. Bleiben noch die Einladung selbst und der Bruch des Völkerrechts durch diese. Dafür habe ich nun Quellenangaben nachgeliefert.
Neuer Petitionstext:
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist ein unabhängiger, ständiger Gerichtshof zur Ahndung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat dessen Gerichtsbarkeit anerkannt, da sie das Statut des IStGH unterzeichnet und sich somit seinen Vorgaben unterworfen hat.Nun will der CDU-Vorsitzende und wahrscheinlich nächste Bundeskanzler Friedrich Merz den Ministerpräsidenten des Staates Israel, Benjamin Netanjahu, laut dessen eigener Aussage (vgl. Bericht in der Süddeutschen Zeitung v. 25.2.2025 "Eine sehr schnelle Einladung", www.sueddeutsche.de/politik/friedrich-merz-benjamin-netanjahu-besuch-internationaler-haftbefehl-li.3209261; vgl. Bericht "Merz will offenbar Netanjahu einladen", www.tagesschau.de/inland/merz-einladung-netanjahu-100.html; vgl. Bericht "Merz lädt Netanjahu nach dessen Angaben zu Deutschlandbesuch ein", www.deutschlandfunk.de/merz-laedt-netanjahu-nach-dessen-angaben-zu-deutschlandbesuch-ein-100.html) zu einem Staatsbesuch nach Deutschland einladen. Für B. Netanjahu existiert ein Haftbefehl des IStGH.Unabhängig davon, ob dieser Haftbefehl gerechtfertigt ist oder nicht, hat sich die Bundesrepublik Deutschland der Gerichtsbarkeit des IStGH unterworfen. F. Merz bricht also mit seiner Einladung bewußt internationales Recht, welches zu respektieren auch die Bundesrepublik Deutschland vertraglich zugesichert hat. Mit welcher Berechtigung sollte sonst zukünftig die Bundesrepublik Deutschland Staaten kritisieren, welche in ähnlicher Weise internationales Recht nach Gusto anerkennen - oder eben auch nicht?Die israelische Justiz als Teil eines demokratischen Rechtsstaats ist in der Lage, die vom IStGH erhobenen Vorwürfe selbst aufzuklären. Dies steht im Einklang mit dem Komplementaritätsprinzip des IStGH, das die Zuständigkeit nationaler Gerichte betont, wenn diese entsprechende Verfahren durchführen.Wir fordern deshalb F. Merz auf, internationales Recht zu befolgen und auf eine Einladung von B. Netanjahu zu verzichten, solange der Haftbefehl besteht und diese erhobenen Vorwürfe nicht rechtsgültig geklärt sind. Ganz unabhängig davon bestünde für F. Merz auch die Möglichkeit, B. Netanjahu in einem Staat, welcher sich nicht der Gerichtsbarkeit des IStGH unterworfen hat, zu treffen. Der durch seine Einladung angekündigte offene Rechtsbruch geschähe also sogar ohne Not.IStGH.
Neues Zeichnungsende: 24.08.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 32
02/26/2025, 11:57
Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:
Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.
Bitte belegen Sie Ihre Aussagen mit Quellen (Link/URL) oder kennzeichnen Sie sie als eigene Meinung
02/26/2025, 09:21
Diese Änderungen habe ich vorgenommen, um das Ziel der Petition noch einmal klar herauszuarbeiten: es geht darum, internationales Recht zu beachten unabhängig von inhaltlichen Bewertungen.
Neuer Petitionstext:
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist ein unabhängiger, ständiger Gerichtshof zur Ahndung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat dessen Gerichtsbarkeit anerkannt, da sie das Statut des IStGH unterzeichnet und sich somit seinen Vorgaben unterworfen hat.Nun will der CDU-Vorsitzende und wahrscheinlich nächste Bundeskanzler Friedrich Merz den Ministerpräsidenten des Staates Israel, Benjamin Netanjahu, zu einem Staatsbesuch nach Deutschland einladen. Für B. Netanjahu existiert ein Haftbefehl des IStGH.Unabhängig davon, ob dieser Haftbefehl gerechtfertigt ist oder nicht, hat sich die Bundesrepublik Deutschland der Gerichtsbarkeit des IStGH unterworfen. F. Merz bricht also mit seiner Einladung bewußt internationales Recht, welches zu respektieren auch die Bundesrepublik Deutschland vertraglich zugesichert hat. Mit welcher Berechtigung sollte sonst zukünftig die Bundesrepublik Deutschland Staaten kritisieren, welche in ähnlicher Weise internationales Recht nach Gusto anerkennen - oder eben auch nicht?Die israelische Justiz als Teil eines demokratischen Rechtsstaats ist in der Lage, die vom IStGH erhobenen Vorwürfe selbst aufzuklären. Dies steht im Einklang mit dem Komplementaritätsprinzip des IStGH, das die Zuständigkeit nationaler Gerichte betont, wenn diese entsprechende Verfahren durchführen.Wir fordern deshalb F. Merz auf, internationales Recht zu befolgen und auf eine Einladung von B. Netanjahu zu verzichten, bissolange der Haftbefehl besteht und diese erhobenen Vorwürfe nicht rechtsgültig geklärt sind.Ganzsind. Ganz unabhängig davon bestünde für F. Merz auch die Möglichkeit, B. Netanjahu in einem Staat, welcher sich nicht der Gerichtsbarkeit des IStGH unterworfen hat, zu treffen. Der durch seine Einladung angekündigte offene Rechtsbruch geschähe also sogar ohne Not.
Neues Zeichnungsende: 24.08.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 30