Regija: Njemačka

Anordnungen und Urteile des Internationalen Strafgerichtshofs beachten!

Peticija je upućena
Die neue Bundesregierung, Friedrich Merz

291 Potpisi

Kolekcija završena

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Novosti

28. 10. 2025. 07:01

Guten Morgen,
seit meiner letzten Nachricht hat sich m.E. nichts geändert, ich werde jedoch zyklisch von der Plattform aufgefordert, die Petenten zu informieren. Dem komme ich nun nach.

Ich möchte weiterhin abwarten, was sich bzgl. der Aussage von F. Merz einer Einladung B. Netanjahus betreffend ergeben wird. Zwischenzeitlich sind m.E. klare Absetzbewegungen der Bundesregierung erkennbar. Sollte dies so bleiben - gut. Die Einreichung der Petition mit 291 Unterschriften könnte aber bei F. Merz und der Bundesregierung den gegenteiligen Effekt erzielen: wenn "nur" 291 Menschen unterschrieben haben, ist das Thema der Öffentlichkeit offensichtlich nicht wichtig.
Genau diesen Eindruck möchte ich vermeiden und erstmal abwarten.

Ich hoffe, damit sind alle Petenten einverstanden.

M. Hermann


16. 09. 2025. 06:22

Guten Tag,

zuallererst möchte ich mich bei allen Unterstützern bedanken. Immerhin 293 Unterschriften kamen zusammen.
Ich bin allerdings skeptisch, ob diese Anzahl Unterschriften genügt, die Adressaten unserer Petition von dieser zu überzeugen.
Deshalb bin ich etwas ratlos, was zu tun ist. Verlängern geht nicht m.W., Übergabe könnte bedeuten, dass der Inhalt bzw. die geforderten Konsequenzen für die Adressaten mangels Anzahl Unterschriften als irrelevant empfunden wird. Zwischenzeitlich hat sich bzgl. Netanyahu m.E. einiges getan: ich bin mir nicht sicher, ob F. Merz momentan eine solche Aussage wie in der Petition zitiert noch einmal machen würde.

Lange Rede - kurzer Sinn, mein Vorschlag: wir warten ab.

M. Hermann


27. 02. 2025. 04:28

Der Teil unterhalb der eingefügten links wurde irrtümlich gelöscht, den habe ich wiederhergestellt.


Neuer Petitionstext:

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist ein unabhängiger, ständiger Gerichtshof zur Ahndung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat dessen Gerichtsbarkeit anerkannt, da sie das Statut des IStGH unterzeichnet und sich somit seinen Vorgaben unterworfen hat.Nun will der CDU-Vorsitzende und wahrscheinlich nächste Bundeskanzler Friedrich Merz den Ministerpräsidenten des Staates Israel, Benjamin Netanjahu, laut dessen eigener Aussage (vgl. Bericht in der SüddeutschenSZ Zeitungonline v. 25.2.2025, vgl. Bericht, vgl. Bericht) zu einem Staatsbesuch nach Deutschland einladen. Für B. Netanjahu existiert ein Haftbefehl des IStGH.IStGH.Unabhängig davon, ob dieser Haftbefehl gerechtfertigt ist oder nicht, hat sich die Bundesrepublik Deutschland der Gerichtsbarkeit des IStGH unterworfen. Nun ist uns nicht bekannt, daß F. Merz oder ein Vertreter seiner Partei oder diese selbst die behauptete Aussage B. Netanjahus dementiert hätte. F. Merz bricht also mit einer Einladung unserer Meinung nach bewußt internationales Recht, welches zu respektieren auch die Bundesrepublik Deutschland vertraglich zugesichert hat. Mit welcher Berechtigung sollte sonst zukünftig die Bundesrepublik Deutschland Staaten kritisieren, welche in ähnlicher Weise internationales Recht nach Gusto anerkennen - oder eben auch nicht?Die israelische Justiz als Teil eines demokratischen Rechtsstaats ist in der Lage, die vom IStGH erhobenen Vorwürfe selbst aufzuklären. Dies steht im Einklang mit dem Komplementaritätsprinzip des IStGH, das die Zuständigkeit nationaler Gerichte betont, wenn diese entsprechende Verfahren durchführen. Wir fordern deshalb F. Merz auf, internationales Recht zu befolgen und auf eine Einladung von B. Netanjahu zu verzichten, solange der Haftbefehl besteht und diese erhobenen Vorwürfe nicht rechtsgültig geklärt sind. Ganz unabhängig davon bestünde für F. Merz auch die Möglichkeit, B. Netanjahu in einem Staat, welcher sich nicht der Gerichtsbarkeit des IStGH unterworfen hat, zu treffen. Der durch seine Einladung angekündigte offene Rechtsbruch geschähe also sogar ohne Not.



Neues Zeichnungsende: 24.08.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 32 (31 in Deutschland)


27. 02. 2025. 04:16

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


26. 02. 2025. 06:33

openPetition hat diese Petition temporär gesperrt, da nach deren Meinung Quellennachweise fehlen. M.E. muß ich die rechtlichen Implikationen nicht belegen, denn daß die Bundesrepublik sich der Strafgerichtsbarkeit des IStGH unterworfen hat, ist Allgemeingut. Bleiben noch die Einladung selbst und der Bruch des Völkerrechts durch diese. Dafür habe ich nun Quellenangaben nachgeliefert.


Neuer Petitionstext:

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist ein unabhängiger, ständiger Gerichtshof zur Ahndung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat dessen Gerichtsbarkeit anerkannt, da sie das Statut des IStGH unterzeichnet und sich somit seinen Vorgaben unterworfen hat.Nun will der CDU-Vorsitzende und wahrscheinlich nächste Bundeskanzler Friedrich Merz den Ministerpräsidenten des Staates Israel, Benjamin Netanjahu, laut dessen eigener Aussage (vgl. Bericht in der Süddeutschen Zeitung v. 25.2.2025 "Eine sehr schnelle Einladung", www.sueddeutsche.de/politik/friedrich-merz-benjamin-netanjahu-besuch-internationaler-haftbefehl-li.3209261; vgl. Bericht "Merz will offenbar Netanjahu einladen", www.tagesschau.de/inland/merz-einladung-netanjahu-100.html; vgl. Bericht "Merz lädt Netanjahu nach dessen Angaben zu Deutschlandbesuch ein", www.deutschlandfunk.de/merz-laedt-netanjahu-nach-dessen-angaben-zu-deutschlandbesuch-ein-100.html) zu einem Staatsbesuch nach Deutschland einladen. Für B. Netanjahu existiert ein Haftbefehl des IStGH.Unabhängig davon, ob dieser Haftbefehl gerechtfertigt ist oder nicht, hat sich die Bundesrepublik Deutschland der Gerichtsbarkeit des IStGH unterworfen. F. Merz bricht also mit seiner Einladung bewußt internationales Recht, welches zu respektieren auch die Bundesrepublik Deutschland vertraglich zugesichert hat. Mit welcher Berechtigung sollte sonst zukünftig die Bundesrepublik Deutschland Staaten kritisieren, welche in ähnlicher Weise internationales Recht nach Gusto anerkennen - oder eben auch nicht?Die israelische Justiz als Teil eines demokratischen Rechtsstaats ist in der Lage, die vom IStGH erhobenen Vorwürfe selbst aufzuklären. Dies steht im Einklang mit dem Komplementaritätsprinzip des IStGH, das die Zuständigkeit nationaler Gerichte betont, wenn diese entsprechende Verfahren durchführen.Wir fordern deshalb F. Merz auf, internationales Recht zu befolgen und auf eine Einladung von B. Netanjahu zu verzichten, solange der Haftbefehl besteht und diese erhobenen Vorwürfe nicht rechtsgültig geklärt sind. Ganz unabhängig davon bestünde für F. Merz auch die Möglichkeit, B. Netanjahu in einem Staat, welcher sich nicht der Gerichtsbarkeit des IStGH unterworfen hat, zu treffen. Der durch seine Einladung angekündigte offene Rechtsbruch geschähe also sogar ohne Not.IStGH.



Neues Zeichnungsende: 24.08.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 32



26. 02. 2025. 03:21

Diese Änderungen habe ich vorgenommen, um das Ziel der Petition noch einmal klar herauszuarbeiten: es geht darum, internationales Recht zu beachten unabhängig von inhaltlichen Bewertungen.


Neuer Petitionstext:

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist ein unabhängiger, ständiger Gerichtshof zur Ahndung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat dessen Gerichtsbarkeit anerkannt, da sie das Statut des IStGH unterzeichnet und sich somit seinen Vorgaben unterworfen hat.Nun will der CDU-Vorsitzende und wahrscheinlich nächste Bundeskanzler Friedrich Merz den Ministerpräsidenten des Staates Israel, Benjamin Netanjahu, zu einem Staatsbesuch nach Deutschland einladen. Für B. Netanjahu existiert ein Haftbefehl des IStGH.Unabhängig davon, ob dieser Haftbefehl gerechtfertigt ist oder nicht, hat sich die Bundesrepublik Deutschland der Gerichtsbarkeit des IStGH unterworfen. F. Merz bricht also mit seiner Einladung bewußt internationales Recht, welches zu respektieren auch die Bundesrepublik Deutschland vertraglich zugesichert hat. Mit welcher Berechtigung sollte sonst zukünftig die Bundesrepublik Deutschland Staaten kritisieren, welche in ähnlicher Weise internationales Recht nach Gusto anerkennen - oder eben auch nicht?Die israelische Justiz als Teil eines demokratischen Rechtsstaats ist in der Lage, die vom IStGH erhobenen Vorwürfe selbst aufzuklären. Dies steht im Einklang mit dem Komplementaritätsprinzip des IStGH, das die Zuständigkeit nationaler Gerichte betont, wenn diese entsprechende Verfahren durchführen.Wir fordern deshalb F. Merz auf, internationales Recht zu befolgen und auf eine Einladung von B. Netanjahu zu verzichten, bissolange der Haftbefehl besteht und diese erhobenen Vorwürfe nicht rechtsgültig geklärt sind.Ganzsind. Ganz unabhängig davon bestünde für F. Merz auch die Möglichkeit, B. Netanjahu in einem Staat, welcher sich nicht der Gerichtsbarkeit des IStGH unterworfen hat, zu treffen. Der durch seine Einladung angekündigte offene Rechtsbruch geschähe also sogar ohne Not.



Neues Zeichnungsende: 24.08.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 30


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