Anordnungen und Urteile des Internationalen Strafgerichtshofs beachten!

Petition richtet sich an
Die neue Bundesregierung, Friedrich Merz

291 Unterschriften

Sammlung beendet

291 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Februar 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

27.02.2025, 04:28

Der Teil unterhalb der eingefügten links wurde irrtümlich gelöscht, den habe ich wiederhergestellt.


Neuer Petitionstext:

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist ein unabhängiger, ständiger Gerichtshof zur Ahndung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat dessen Gerichtsbarkeit anerkannt, da sie das Statut des IStGH unterzeichnet und sich somit seinen Vorgaben unterworfen hat.Nun will der CDU-Vorsitzende und wahrscheinlich nächste Bundeskanzler Friedrich Merz den Ministerpräsidenten des Staates Israel, Benjamin Netanjahu, laut dessen eigener Aussage (vgl. Bericht in der SüddeutschenSZ Zeitungonline v. 25.2.2025, vgl. Bericht, vgl. Bericht) zu einem Staatsbesuch nach Deutschland einladen. Für B. Netanjahu existiert ein Haftbefehl des IStGH.IStGH.Unabhängig davon, ob dieser Haftbefehl gerechtfertigt ist oder nicht, hat sich die Bundesrepublik Deutschland der Gerichtsbarkeit des IStGH unterworfen. Nun ist uns nicht bekannt, daß F. Merz oder ein Vertreter seiner Partei oder diese selbst die behauptete Aussage B. Netanjahus dementiert hätte. F. Merz bricht also mit einer Einladung unserer Meinung nach bewußt internationales Recht, welches zu respektieren auch die Bundesrepublik Deutschland vertraglich zugesichert hat. Mit welcher Berechtigung sollte sonst zukünftig die Bundesrepublik Deutschland Staaten kritisieren, welche in ähnlicher Weise internationales Recht nach Gusto anerkennen - oder eben auch nicht?Die israelische Justiz als Teil eines demokratischen Rechtsstaats ist in der Lage, die vom IStGH erhobenen Vorwürfe selbst aufzuklären. Dies steht im Einklang mit dem Komplementaritätsprinzip des IStGH, das die Zuständigkeit nationaler Gerichte betont, wenn diese entsprechende Verfahren durchführen. Wir fordern deshalb F. Merz auf, internationales Recht zu befolgen und auf eine Einladung von B. Netanjahu zu verzichten, solange der Haftbefehl besteht und diese erhobenen Vorwürfe nicht rechtsgültig geklärt sind. Ganz unabhängig davon bestünde für F. Merz auch die Möglichkeit, B. Netanjahu in einem Staat, welcher sich nicht der Gerichtsbarkeit des IStGH unterworfen hat, zu treffen. Der durch seine Einladung angekündigte offene Rechtsbruch geschähe also sogar ohne Not.



Neues Zeichnungsende: 24.08.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 32 (31 in Deutschland)


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