Arbeitsmarktpolitik - Maßnahmen zur Verringerung des Fachkräftemangels

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
160 Unterstützende 160 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

160 Unterstützende 160 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:13

Pet 4-17-11-810-044047Arbeitsmarktpolitik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird die verstärkte Förderung und Koordinierung von Weiterbil-
dungsmaßnahmen zur Verringerung des Fachkräftemangels gefordert.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass trotz des bestehenden
Fachkräftemangels keine bedarfsgerechte Weiterbildung erfolge und bestehende
Weiterbildungseinrichtungen nicht ausreichend gefördert werden. Weiterhin regt er
an, die angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen mit Arbeitskräfte suchenden Unter-
nehmen abzustimmen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Petitionsaus-
schusses eingestellt. Sie wurde von 160 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem gingen
38 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Die Verringerung eines sich in verschiedenen Wirtschaftsbranchen abzeichnenden
Fachkräftemangels ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Diesem kann nur
gemeinschaftlich durch alle am Arbeitsmarkt Beteiligten entgegengewirkt werden. So
beteiligt sich auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) als ein Akteur im Rahmen der
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der gesetzlichen Regelungen bereits
seit Jahren an dieser Aufgabe und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Deckung
des Fachkräftebedarfs.

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung (§§ 81 ff. Drittes Buch Sozialgesetzbuch
– SGB III) ist hierbei ein wesentliches Instrument der aktiven Arbeitsförderung, wel-
ches dazu beiträgt, die Diskrepanz zwischen den qualifikatorischen Anforderungen
bei der Nachfrage nach Arbeitskräften und den bei Arbeitnehmern vorhandenen
Qualifikationen auszugleichen.
Mit den beiden Förderprogrammen der BA „Weiterbildung Geringqualifizierter und
beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU)“ und „Initiative zur
Flankierung des Strukturwandel (IflaS)“ werden zusätzlich Haushaltsmittel für die
Weiterbildungsförderung sowohl von älteren Beschäftigten und Arbeitslosen in klei-
nen und mittleren Unternehmen als auch von geringqualifizierten Beschäftigten und
Arbeitslosen jährlich zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der dezentralen Verantwortung und Handlungskompetenz obliegt den
Agenturen für Arbeit vor Ort die Entscheidung über die Umsetzung der Weiterbil-
dungsförderung. Sie planen in eigener Verantwortung und unter Berücksichtigung
der lokalen und regionalen Arbeitsmarktbedingungen, durch welchen Instrumenten-
einsatz und in welcher Dimensionierung Integrationserfolg erzielt und optimiert wer-
den kann. Dieses Prinzip der dezentralen Entscheidung hat zur Folge, dass keine
bundesweiten Vorgaben zum Einsatz der Instrumente, folglich auch keine inhaltli-
chen Vorgaben über Art und Umfang der Weiterbildungsförderung gemacht werden.
Zentrale, über die SGB III-Regelungen hinausgehende Vorgaben zum Einsatz der
Weiterbildungsförderung bzw. hinsichtlich der Zusammenarbeit mit einzelnen Unter-
nehmen, Verbänden oder Trägern würden diesem Prozess entgegenstehen.
Die von dem Petenten genannten Aspekte zur zielgerichteten Förderung werden
bereits seit Jahren durch die Arbeitsagenturen und die Jobcenter vor Ort umgesetzt.
So gibt es regelmäßig Arbeitsmarktgespräche mit allen Beteiligten (Bildungsträger,
Unternehmen, Verbände etc.). Es werden Netzwerke gebildet und übergreifende
Strategien entwickelt. Der Arbeitgeber-Service vor Ort steht in ständigem Kontakt mit
den jeweiligen Arbeitgebern, insbesondere auch, um im Rahmen des Programms
WeGebAU die Qualifizierung der Beschäftigten voranzutreiben.
Auch die von den fachkundigen Stellen zugelassenen Weiterbildungsmaßnahmen
sind in Art und Ausgestaltung geeignet, dass die Qualifizierungen flexibel und erfolg-
reich durchlaufen werden können. Sie haben zum großen Teil Praktikumsphasen,
um möglichst nah auf die Bedürfnisse der Unternehmen abgestimmt zu qualifizieren.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen des Petenten teilweise entsprochen worden ist.
Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung –
dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – zur Erwägung zu überweisen, ist
mehrheitlich abgelehnt worden.Begründung (pdf)


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