Arbeitsmarktpolitik - Maßnahmen zur Verringerung des Fachkräftemangels

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

160 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

160 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:Verstärkte Förderung und Koordinierung von Weiterbildungsmaßnahmen zur Verringerung des Fachkräftemangels.

Begründung

Es wird immer wieder ein Mangel an Fachkräften angesprochen und einseitig der Blick auf Fachkräfte aus dem Ausland gerichtet. Dieses wäre bei einer de facto Vollbeschäftigung sinnvoll. Nur haben wir eben diese nicht. In Deutschland gibt es eine große Anzahl von Arbeitslosen, die nicht entsprechend dem Bedarf qualifiziert sind und viele Weiterbildungseinrichtungen, die mangels staatlicher Förderung nicht ausgelastet sind, Personal abbauen müssen oder in Insolvenz gehen müssen. Eine zielgerichtete Förderung könnte folgendes beinhalten:- Themenkatalog, der in Abstimmung mit der Wirtschaft geschaffen wird und regional/eventuell auch überregional mit den vorhandenen Weiterbildungseinrichtungen abgestimmt und koordiniert wird. Ziel: effektive Weiterbildung, die die Ressourcen der Weiterbildungseinrichtungen optimal ausnutzt- Zielvereinbarungen von suchenden Unternehmen mit Bildungsteilnehmern, die sicherstellen, dass bereits während der Bildungsmaßnahme ein Bindung zum Unternehmen vorhanden ist und der Bildungsteilnehmer ein klares und reales Ziel vor Augen hat- Schaffung von Weiterbildungsangeboten zur Erhöhung der Qualifikation bereits Beschäftigter und deren Förderung im System Arbeitsagentur - Unternehmen - Weiterbildungseinrichtungen- Die Dauer der Weiterbildungsmaßnahmen sollte auf de Zweck des konkreten Bedarfs abgestimmt sein. Lieber ein Stufenmodell mit Fortführung nach Arbeitsaufnahme als eine zu lange Weiterbildungsmaßnahme.- aber auch: Konsequenzen für Bildungsteilnehmer, die nicht bestrebt sind, die Bildungsziele zu erreichen

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 03.02.2013
Sammlung endet: 18.03.2013
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 4-17-11-810-044047Arbeitsmarktpolitik
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition wird die verstärkte Förderung und Koordinierung von Weiterbil-
    dungsmaßnahmen zur Verringerung des Fachkräftemangels gefordert.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass trotz des bestehenden
    Fachkräftemangels keine bedarfsgerechte Weiterbildung erfolge und bestehende
    Weiterbildungseinrichtungen nicht ausreichend gefördert werden. Weiterhin regt er
    an, die angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen mit Arbeitskräfte suchenden Unter-
    nehmen abzustimmen.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
    eingereichten Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Petitionsaus-
    schusses eingestellt. Sie wurde von 160 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem gingen
    38 Diskussionsbeiträge ein.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
    Aspekte wie folgt zusammenfassen:
    Die Verringerung eines sich in verschiedenen Wirtschaftsbranchen abzeichnenden
    Fachkräftemangels ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Diesem kann nur
    gemeinschaftlich durch alle am Arbeitsmarkt Beteiligten entgegengewirkt werden. So
    beteiligt sich auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) als ein Akteur im Rahmen der
    zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der gesetzlichen Regelungen bereits
    seit Jahren an dieser Aufgabe und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Deckung
    des Fachkräftebedarfs.

    Die Förderung der beruflichen Weiterbildung (§§ 81 ff. Drittes Buch Sozialgesetzbuch
    – SGB III) ist hierbei ein wesentliches Instrument der aktiven Arbeitsförderung, wel-
    ches dazu beiträgt, die Diskrepanz zwischen den qualifikatorischen Anforderungen
    bei der Nachfrage nach Arbeitskräften und den bei Arbeitnehmern vorhandenen
    Qualifikationen auszugleichen.
    Mit den beiden Förderprogrammen der BA „Weiterbildung Geringqualifizierter und
    beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU)“ und „Initiative zur
    Flankierung des Strukturwandel (IflaS)“ werden zusätzlich Haushaltsmittel für die
    Weiterbildungsförderung sowohl von älteren Beschäftigten und Arbeitslosen in klei-
    nen und mittleren Unternehmen als auch von geringqualifizierten Beschäftigten und
    Arbeitslosen jährlich zur Verfügung gestellt.
    Im Rahmen der dezentralen Verantwortung und Handlungskompetenz obliegt den
    Agenturen für Arbeit vor Ort die Entscheidung über die Umsetzung der Weiterbil-
    dungsförderung. Sie planen in eigener Verantwortung und unter Berücksichtigung
    der lokalen und regionalen Arbeitsmarktbedingungen, durch welchen Instrumenten-
    einsatz und in welcher Dimensionierung Integrationserfolg erzielt und optimiert wer-
    den kann. Dieses Prinzip der dezentralen Entscheidung hat zur Folge, dass keine
    bundesweiten Vorgaben zum Einsatz der Instrumente, folglich auch keine inhaltli-
    chen Vorgaben über Art und Umfang der Weiterbildungsförderung gemacht werden.
    Zentrale, über die SGB III-Regelungen hinausgehende Vorgaben zum Einsatz der
    Weiterbildungsförderung bzw. hinsichtlich der Zusammenarbeit mit einzelnen Unter-
    nehmen, Verbänden oder Trägern würden diesem Prozess entgegenstehen.
    Die von dem Petenten genannten Aspekte zur zielgerichteten Förderung werden
    bereits seit Jahren durch die Arbeitsagenturen und die Jobcenter vor Ort umgesetzt.
    So gibt es regelmäßig Arbeitsmarktgespräche mit allen Beteiligten (Bildungsträger,
    Unternehmen, Verbände etc.). Es werden Netzwerke gebildet und übergreifende
    Strategien entwickelt. Der Arbeitgeber-Service vor Ort steht in ständigem Kontakt mit
    den jeweiligen Arbeitgebern, insbesondere auch, um im Rahmen des Programms
    WeGebAU die Qualifizierung der Beschäftigten voranzutreiben.
    Auch die von den fachkundigen Stellen zugelassenen Weiterbildungsmaßnahmen
    sind in Art und Ausgestaltung geeignet, dass die Qualifizierungen flexibel und erfolg-
    reich durchlaufen werden können. Sie haben zum großen Teil Praktikumsphasen,
    um möglichst nah auf die Bedürfnisse der Unternehmen abgestimmt zu qualifizieren.

    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
    dem Anliegen des Petenten teilweise entsprochen worden ist.
    Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung –
    dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – zur Erwägung zu überweisen, ist
    mehrheitlich abgelehnt worden.Begründung (pdf)

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49 %
243 Unterschriften
115 Tage verbleibend

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