Arbeitsvermittlung - Seriöse Stellenangebote

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
256 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

256 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:01

Arbeitsvermittlung Sebastian Mildner Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.01.2010 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Der Petent fordert, der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass mit Unterstüt-
zung der Arbeitsagentur nur seriöse Stellenangebote unterbreitet werden. Besonders
auf den Internetseiten sollen zukünftig nur ausgewählte/geprüfte Arbeitgeber ihre
Stellenangebote veröffentlichen können. Besonders Firmen, welche auf der Basis
von Vertriebskonzepten (Versicherungen) arbeiten, sollen für solche Angebote nicht
zugelassen werden.

Zur Begründung führt der Petent im Wesentlichen an, dass die meisten Vertriebs-
konzepte auf der Ahnungslosigkeit der Mitarbeiter und Kunden beruhten und sich die
wirtschaftliche Lage der Hilfesuchenden durch die Annahme solcher Stellenangebote
enorm verschlechtere. Durch die Hoffnung auf einen Arbeitsplatz seien viele Men-
schen an unseriöse Unternehmen geraten und wären am Ende überschuldet. Hin-
sichtlich der weiteren Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf den Aktenin-
halt Bezug genommen.

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Petitionsaus-
schusses eingestellt. Sie wurde von 256 Mitzeichnungen unterstützt. Außerdem gin-
gen 32 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe eine Stellungnahme des Bundesministe-
riums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingeholt.

Unter Einbeziehung dieser Stellungnahme kommt der Petitionsausschuss im Rah-
men seiner parlamentarischen Prüfung zu folgendem Ergebnis:

Die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Internet unter
www.arbeitsagentur.de ist eine Selbstbedienungsplattform. Die JOBBÖRSE kann
von Arbeitgebern und Stellenbewerbern kostenfrei genutzt werden.

Für das Einstellen und die Veröffentlichung von Stellenangeboten ist eine Registrie-
rung des Arbeitgebers notwendig. Die Registrierung kann nur dann erfolgen, wenn
der Arbeitgeber die Nutzungsbedingungen zum Portal aufgerufen und die Funktion
zum Akzeptieren gewählt hat. Die Nutzungsbedingungen legen fest, dass der ein-
stellende Nutzer die Verantwortung für das Stellenangebot trägt und in welcher Form
Stellenangebote eingestellt werden müssen.

Die BA hat durch die Selbstbedienungsfunktion nicht in vollem Umfang Verfügungs-
gewalt über die eingestellten Stellenangebote und kann auch nicht von vorneherein
regulierend einwirken. Die BA wirkt nach Einstellung auf ein Stellenangebot ein,
wenn es gegen schutzwürdige Interessen anderer Nutzer verstößt. Es existiert ein
Prüfverfahren, welches über eine automatisierte Vorprüfung verfügt. Eine so
genannte Flameliste (Ausschluss von vorab als unzulässig festgelegten Begriffen)
schließt z.B. die Speicherung rassistischer Begrifflichkeiten aus. Eine weitere Prü-
fung der rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgt manuell. Rechts- und nutzungsbe-
dingungswidrige Stellenangebote werden in diesem Schritt deaktiviert. Die Prüfung
erfolgt mehrmals täglich auch am Wochenende. Durch die Vermittlungskräfte der
BA betreute Stellenangebote werden bereits bei Entgegennahme und vor Einstellung
in die Internetplattform geprüft.

Hinsichtlich der technischen Voraussetzungen und der Abläufe der Prüfung der
JOBBÖRSE liegen dem Petitionsausschuss keine Anhaltspunkte vor, die für eine
fehlerhafte Funktion sprechen könnten.

Die Prüfung der Seriosität, d.h. Vertrauenswürdigkeit des Vertragspartners vor Ver-
tragsschluss ist durch die im Rahmen der Vertragsfreiheit geltende Privatautonomie
zwingend auf die Vertragsparteien übertragen. Die Vertragsfreiheit ist verfassungs-
rechtlich in der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Absatz 1 Grundgesetz
verankert. Die Vertrauenswürdigkeit von Vertragsangeboten im Rahmen der
JOBBÖRSE kontrollieren zu wollen, wäre durch die BA auch nicht handhabbar. Sofern Planungen zu rechtswidrigen Handlungen eines Vertragspartners schon vor
Vertragsschluss bekannt sein sollten, kann die BA auf das Stellenangebot einwirken.
Auch im Rahmen der JOBBÖRSE ist die BA überdies an den § 36 Drittes Buch
Sozialgesetzbuch gebunden, wonach sie keine Vermittlung betreiben darf, wenn ein
Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis begründet werden soll, das gegen ein Gesetz
oder die guten Sitten verstößt. Dem Petitionsausschuss liegen keine Anhaltspunkte
für ein Nichttätigwerden der BA, einen Gesetzes- oder Sittenverstoß im genannten
Sinne vor.

Der Ausschuss hält die technische Einrichtung der kostenfreien Selbstbedienungs-
plattform JOBBÖRSE und die Unterstützung des Arbeitsmarktes durch die BA in
Form freier, transparenter und nur hinsichtlich der Nutzungs- und Rechtswidrigkeit
kontrollierter Selbstdarstellung der Arbeitsmarktteilnehmer für sachgerecht. Er ver-
mag sich nicht für eine Veränderung im Sinne des Petenten auszusprechen.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden konnte.


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