Medien

ARD-Radio via Satellit und Kabel: keine Entwertung der Empfangsgeräte durch Umstellung auf AAC!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Intendantinnen und Intendanten der ARD-Anstalten
1.031 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

1.031 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

18.06.2021, 13:58

Sehr geehrte Hörfunk-Interessierte,

zuerst einmal herzlichen Dank für die Unterzeichnung der Petition! Diese Unterstützung tut gut.

Inzwischen hat die Petition eine Erwähnung in den wichtigsten Foren zum Thema Rundfunk, Satellitenempfang und HiFi erhalten, auch dort wird entsprechend diskutiert. Selbst in den aktuell laufenden ARD-Zukunftsdialog wurde die Petition eingebracht. Dort bekräftigt die ARD, ihre Hörfunkangebote weiterhin „in gewohnter Tonqualität“ liefern zu wollen. www.ard-zukunftsdialog.de/node/3205

„In gewohnter Tonqualität“ würde formal-technisch bedeuten, dass mit 256 kBit/s, 224 kBit/s oder mindestens 192 kBit/s LC-AAC übertragen werden müsste. Dies wären sicher „transparente“, also nicht qualitativ verschlechternd wahrnehmbare Bitraten bei LC-AAC. Sie lägen messbar leicht unterhalb der Qualität des bisherigen Standards von 320 kBit/s MPEG 1 Layer II, wovon individuell aber kaum je etwas wahrgenommen werden dürfte.

Präzise „Rankings“ zwischen den Qualitätsstufen unterschiedlicher Audio-Codecs gibt es nicht. Es handelt sich um psychoakustische Verfahren, also um Methoden, das akustische Wahrnehmungsvermögen des Menschen möglichst geschickt „auszutricksen“. Dies gelingt je nach Mensch und seinen individuellen Eigenschaften (gesundheitlicher Zustand seiner Ohren, Alters- oder Lärmschwerhörigkeit, Einbrüche im Hörvermögen durch Knalltrauma oder Erkrankungen, Stress) unterschiedlich gut. Auch spielt die Hörerfahrung deutlich hinein, also das Wissen um natürlichen Klang, wie er beispielsweise im klassischen Konzert oder bei Mitgliedschaft in einem Chor zu hören ist.

So ist es völlig normal, dass bei unter gleichen Bedingungen mit den gleichen Testbeispielen durchgeführten Hörtests völlig unterschiedliche Bewertungen entstehen, wenn die eine Test-Hörgruppe akustisch erfahren ist (Musikerinnen/Musiker, Tonmeisterinnen/Tonmeister, häufig ins klassische Konzert gehende Menschen, Hörspielfreunde, blinde Menschen) und eine andere Test-Hörgruppe Musik nur „nebenbei“ konsumiert, evtl. auch noch auf nur einfachsten Wiedergabegeräten.

Prinzipiell ist es also möglich, auch eine qualitativ eindeutig minderwertige Übertragungsqualität durch Auswahl einer „geeigneten“ Testhörgruppe als „qualitativ gut“ erscheinen zu lassen. Seriöse Hörtests, wie sie z.B. seitens der EBU (Dachverband der europäischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten) und ihrer Mitglieder durchgeführt wurden, beziehen sich in ihren Ergebnissen, wenn nicht anders vermerkt, aber auf akustisch erfahrene Menschen.

Um den hohen logistischen und finanziellen Aufwand großer Hörtests zu vermeiden, wurden objektive Bewertungsverfahren (Computer-Analyse) entwickelt, die versuchen, das Ergebnis der subjektiven Hörtests möglichst gut nachzubilden. Zwei dieser Verfahren wurden in der unter Quellenangabe [3] gelisteten Arbeit „Comparison of two objective methods of quality assessment for digital audio broadcasting“ verglichen. Der Volltext ist nicht frei zugänglich, aber bei semanticscholar.org finden sich Abbildungen aus dieser Arbeit. Diese Abbildungen zeigen deutlich unterschiedliches Verhalten der untersuchten Testverfahren bei niedrigen Bitraten, nicht aber bei den Bitraten, um die es hoffentlich auch künftig beim ARD-Hörfunk via Satellit und Kabel gehen wird.

Sie können dort (Figure 1, links PEAQ und mitte PEMOQ, jeweils für Musik) durch Vergleich der blauen Datenpunkte (MPEG 1 Layer II) mit den grünen Datenpunkten (LC-AAC) im Bereich oberhalb ca. 120 kBit/s die ungefähren Entsprechungen hinsichtlich der Audioqualität ablesen. Aufgetragen auf der Y-Achse ist die qualitative Degradation. Ein Wert von 0 bedeutet keine wahrnehmbare Degradation, ein Wert von -0,5 sollte für hochwertige Wiedergabe nicht unterschritten werden.

Daran erkennen Sie:

320 kBit/s MPEG 1 Layer II entsprechen ca. 256 kBit/s LC-AAC
256 kBit/s MPEG 1 Layer II entsprechen ca. 192 kBit/s LC-AAC
224 kBit/s MPEG 1 Layer II entsprechen ca. 160 kBit/s LC-AAC
192 kBit/s MPEG 1 Layer II entsprechen ca. 128 kBit/s LC-AAC

Ich habe den Link in Quellenangabe [3] nun auf die andere Publikationsplattform geändert, da dort die Grafiken zugänglich sind.

Nun bleibt uns nur, auf die Aufschaltung der ARD-Hörfunkprogramme im neuen Standard zu warten. Dann werden wir einerseits das qualitative Versprechen der ARD beurteilen können, andererseits gibt es dann Gewissheit, welche Empfangsgeräte den neuen Standard unterstützen und welche nicht.

Weiterhin habe ich die Absatzüberschriften in der Begründung der Petition etwas umformuliert. Es könnte sonst der Eindruck entstehen, dass es ein „Feature“ von AAC wäre, dass Empfangsgeräte den ARD-Hörfunk nicht mehr wiedergeben können und Kopfstellenumsetzer ihn nicht mehr nach UKW umsetzen können. Dem ist natürlich nicht so. Es ist stets ein „nicht-Feature“ der jeweiligen Empfangsgeräte, sie beinhalten keinen entsprechenden Decoder und bleiben deshalb stumm.

Herzlichen Gruß
Christian Schubert


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern