Region: Sachsen
Bild der Petition ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter! ZahlungsZWANG STOP! RundfunkREFORM JETZT! (Sachsen)
Medien

ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter! ZahlungsZWANG STOP! RundfunkREFORM JETZT! (Sachsen)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Ministerpräsident des Freistaates Sachsen und die Parlamentarier des Sächsischen Landtags
12.528 Unterstützende

Bearbeitungsfrist abgelaufen

12.528 Unterstützende

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

16.01.2015, 17:49

Sehr geehrte Mitstreiter für ein gerechteres Rundfunksystem! Diese Nachricht ist in 2 Teile gegliedert, da die mögliche Zeichenzahl bei OpenPetition überschritten wird. Also unbedingt auch Teil 2 Lesen!
Nachdem ich ja bereits die Übergabe am 18.12.2014 erwähnte,
erhielt ich dazu von einer Frau Z. am 06.01.2915
folgendes Schreiben:

Zitat:
„Rundfunkgebühren ab 2013
Sehr geehrter Herr Kutschera,
Ihr Schreiben vom 18.12.2014 an den Ministerpräsidenten sowie die Abgeordneten des Sächsischen Landtags einschließlich der beigefügten Unterschriftensammlung wurde zuständigkeitshalber an den Petitionsausschuss weitergeleitet.
Ihre Ausführungen wurden zur Kenntnis genommen und Ihrer, unter dem Aktenzeichen 05/03939/9 Drucksache 05/14151, abgeschlossenen Petition zugeordnet.
Von einer Wiederaufnahme Ihrer Petition wird abgesehen, da keine neue Sach- und Rechtslage eingetreten ist, die zu einem anderen Petitionsergebnis führen könnte.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Z.“ Zitat Ende


So einfach möchte es der Petitionsdienst also gern machen. Kann man zwar menschlich betrachtet nachvollziehen, doch im Interesse der Allgemeinheit können wir natürlich die Defizite der Medienpolitik nicht einfach auf sich beruhen lassen! Und so ging heute auf dem Postweg folgendes Schreiben an sämtliche Fraktionen des Sächsischen Landtages+ ein separates Anschreiben an den Petitionsausschuss:

Sehr geehrte Abgeordnete des Sächsischen Landtags!

Mein Name ist Frank Kutschera, geboren am 30.04.1965 in Dresden, wohnhaft in 01099 Dresden Bautzner Straße 43 .
Ich bin eines der Mitglieder der im Februar 2013 gegründeten Bürgerinitiative
„Mediennutzung ohne Zwangsgebühren“ und beschäftige mich seit 2004, ausgelöst durch die PC Rundfunkgebührenpflicht, mit Medienpolitik.

Ziel unserer Bürgerinitiative ist ein umfassend reformierter ö.r. Rundfunk mit klarer Definition des Grundversorgungsauftrages und der Freiwilligkeit an der Teilnahme und damit natürlich auch legitimierten Finanzierung des ö.r.Rundfunksystems.

Zur Erreichung dieses Zieles wurde benannte Petition mit der Hauptforderung „Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages“ am 18.12.2014 im Sächsischen Landtag von mir persönlich übergeben.

Am 06.01.2915 erhielt ich dazu von einer Frau Z. ein Schreiben.

Uns ist nicht ganz klar,

1. Welche Funktion und Aufgaben Frau Z. im Petitionsausschuss ausübt, bzw. wer sie zu dieser Antwort legitimierte?

2. Wie eine Petition, welche an den Ministerpräsidenten und die Abgeordneten vom Sächsischen Landtag der 6. Legislaturperiode gerichtet ist, einer Petition die an die Vertreter der 5. Legislaturperiode gerichtet war, rückwirkend zugeordnet werden kann?

In jedem Fall hatten die Fraktionen der SPD (jetzt Regierungskoalitionspartner) und die Fraktion Die Linke , Bedenken bei der Ablehnung ähnlich lautender Petitionen während der abgeschlossenen 5.Legislaturperiode.(Siehe im Anhang beigefügten Dokument) Auch die Fraktion der in der 6.Legislaturperiode neu ins Parlament gewählte AFD, hatte noch keinerlei Gelegenheit sich mit unserer Petition auseinander zu setzen. Daher fordern wir die Fraktionen des Sächsischen Landtags dazu auf, die Prüfung unserer aktuellen Petition durch den Petitionsausschuss zuzulassen.

Bei den Grundsätzen zu Regelung von Petitionen findet man unter Punkt 5 „Verfahren zur Vorprüfung“ den Passus, welcher uns in unserer Kritik an der „Nichtbearbeitung“ unserer Petition bestärkt:

Zitat:“
Als nicht behandlungsfähig sind Petitionen in der Regel zu beurteilen, wenn der gleiche Gegenstand vom Landtag oder von einem Ausschuss in derselben Legislaturperiode auf eine Petition hin schon behandelt worden ist, ohne dass wesentliche neue Gesichtspunkte geltend gemacht werden“
Unbedingt weiter lesen, es folgt nocht Teil 2....:


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