Erfolg
 

Arzneimittelwesen - Werbeverbot für Arzneimittel auf Internetplattformen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

155 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

155 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Neuigkeiten

08.06.2017, 07:14

Anne Krauß Arzneimittelwesen Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.12.2009 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Einhaltung des Werbeverbotes für Arz-
neimittel auf Internet-Plattformen, insbesondere zu hormonellen Verhütungsmitteln,
schärfer überprüft wird.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die von 156 Mitzeichnern unterstützt wird
und zu 20 Diskussionsbeiträgen geführt hat.

Im Einzelnen wird vorgetragen, dass es im Internet zahlreiche Seiten gebe, die Infor-
mationen zur Verhütung böten. Mit Lifestyle, Schminktipps und Ähnlichem gespickt,
seien diese Seiten speziell auf junge Mädchen zugeschnitten, die sich erstmals über
Verhütung informieren möchten. Dabei werde jedoch übermäßig auf hormonelle
Methoden eingegangen. Nebenwirkungen würden heruntergespielt oder ganz "unter
den Teppich" gekehrt. Zudem würden nicht hormonelle Methoden als umständlich
und unsicher abgetan. Schließlich würden oft falsche Angaben zur Sicherheit ge-
macht. Die Seiten würden von verschiedenen Pharmakonzernen betrieben, welche
eigene hormonelle Kontrazeptiva auf dem Markt hätten.

Zu den weiteren Einzelheiten des Vortrages wird auf den Inhalt der Akte Bezug ge-
nommen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt zusammen-
fassen: Der Petitionsausschuss erinnert daran, dass das Heilmittelwerbegesetz (HWG) Wer-
bung für verschreibungspflichtige Arzneimittel bei Laien verbietet, § 10 Abs. 1 HWG.
Die "Pille" und andere hormonelle Kontrazeptiva sind solche verschreibungspflichtige
Arzneimittel. Nach Ansicht des Petitionsausschusses handelt es sich also um einen
eindeutigen Verstoß gegen das HWG, soweit im Internet für ein Kontrazeptivum
geworben wird. Das Verbot der Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gilt
unabhängig davon, über welches Medium die Werbung verbreitet wird. Werbung für
Arzneimittel, die im Internet veröffentlicht wird, unterliegt den gleichen gesetzlichen
Vorgaben wie Werbung in sonstigen Medien.

Für die Feststellung, ob es sich im Einzelfall um verbotene Werbung handelt, sind die
jeweiligen Landesbehörden zuständig. Ihnen obliegt nach § 64 Abs. 3 Arzneimit-
telgesetz (AWG) die Überwachung der Vorschriften über die Werbung auf dem
Gebiet des Heilwesens.

Die Verfolgung von Rechtsverstößen im Online-Bereich kann im Einzelfall faktische
Probleme bereiten, wenn beispielsweise die Urheber der Werbung aus dem Ausland
tätig werden und daher ein unmittelbarer Zugriff deutscher Behörden auf dortige
Server nicht möglich ist.

Die öffentlich-rechtliche Kontrolle durch die Überwachungsbehörden steht vor einer
großen Herausforderung angesichts der existierenden Vielzahl von Internet-Seiten.
Die zunehmende Bedeutung des Internet-Handels und der damit verbundenen Wer-
bung im Internet haben die Aufsichtsbehörden der Länder zum Anlass genommen,
eine zentrale Stelle für die Überwachung des Internet-Handels und der Internet-
Werbung für Arzneimittel bei der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz und
Medizinprodukte (ZLG) einzurichten. Seit März 2007 nimmt die ZLG zur besseren
Überwachung der Werbung über Arzneimittel im Internet die entsprechenden Auf-
gaben wahr und gewährleistet damit eine stärkere Kontrolle der Werbung im Internet.
Der Petitionsausschuss begrüßt diese Maßnahme ausdrücklich.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss das Petitionsverfahren ab-
zuschließen, da dem Anliegen entsprochen worden ist.


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