Erfolg
 

Arzneimittelwesen - Werbeverbot für Arzneimittel auf Internetplattformen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

155 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

155 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Mit der Petition soll errreicht werden, dass die Einhaltung des Werbeverbots für Arzneimittel auf Internetplattformen, insbesondere zu hormonellen Verhütungsmitteln, schärfer überprüft wird.

Begründung

Es gibt zahlreiche Seiten im Internet die Informationen zur Verhütung bieten. Gespickt mit Lifestyle, Schminktipps und ähnlichem sind diese Seiten speziell auf junge Mädchen zugeschnitten die sich erstmals über Verhütung informieren möchten. Hierbei wird jedoch übermäßig auf hormonelle Methoden eingegangen. Nebenwirkungen werden heruntergespielt oder ganz unter den Teppich gekehrt. Nicht-hormonelle Methoden werden als umständlich und unsicher abgetan, oft werden auch falsche Angaben zur Sicherheit gemacht. Betrieben werden diese Seiten von verschiedenen Pharmakonzernen welche eigene hormonelle Kontrazeptiva auf dem Markt haben.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 21.09.2008
Sammlung endet: 25.11.2008
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Anne Krauß Arzneimittelwesen Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.12.2009 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Einhaltung des Werbeverbotes für Arz-
    neimittel auf Internet-Plattformen, insbesondere zu hormonellen Verhütungsmitteln,
    schärfer überprüft wird.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die von 156 Mitzeichnern unterstützt wird
    und zu 20 Diskussionsbeiträgen geführt hat.

    Im Einzelnen wird vorgetragen, dass es im Internet zahlreiche Seiten gebe, die Infor-
    mationen zur Verhütung böten. Mit Lifestyle, Schminktipps und Ähnlichem gespickt,
    seien diese Seiten speziell auf junge Mädchen zugeschnitten, die sich erstmals über
    Verhütung informieren möchten. Dabei werde jedoch übermäßig auf hormonelle
    Methoden eingegangen. Nebenwirkungen würden heruntergespielt oder ganz "unter
    den Teppich" gekehrt. Zudem würden nicht hormonelle Methoden als umständlich
    und unsicher abgetan. Schließlich würden oft falsche Angaben zur Sicherheit ge-
    macht. Die Seiten würden von verschiedenen Pharmakonzernen betrieben, welche
    eigene hormonelle Kontrazeptiva auf dem Markt hätten.

    Zu den weiteren Einzelheiten des Vortrages wird auf den Inhalt der Akte Bezug ge-
    nommen.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
    Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt zusammen-
    fassen: Der Petitionsausschuss erinnert daran, dass das Heilmittelwerbegesetz (HWG) Wer-
    bung für verschreibungspflichtige Arzneimittel bei Laien verbietet, § 10 Abs. 1 HWG.
    Die "Pille" und andere hormonelle Kontrazeptiva sind solche verschreibungspflichtige
    Arzneimittel. Nach Ansicht des Petitionsausschusses handelt es sich also um einen
    eindeutigen Verstoß gegen das HWG, soweit im Internet für ein Kontrazeptivum
    geworben wird. Das Verbot der Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gilt
    unabhängig davon, über welches Medium die Werbung verbreitet wird. Werbung für
    Arzneimittel, die im Internet veröffentlicht wird, unterliegt den gleichen gesetzlichen
    Vorgaben wie Werbung in sonstigen Medien.

    Für die Feststellung, ob es sich im Einzelfall um verbotene Werbung handelt, sind die
    jeweiligen Landesbehörden zuständig. Ihnen obliegt nach § 64 Abs. 3 Arzneimit-
    telgesetz (AWG) die Überwachung der Vorschriften über die Werbung auf dem
    Gebiet des Heilwesens.

    Die Verfolgung von Rechtsverstößen im Online-Bereich kann im Einzelfall faktische
    Probleme bereiten, wenn beispielsweise die Urheber der Werbung aus dem Ausland
    tätig werden und daher ein unmittelbarer Zugriff deutscher Behörden auf dortige
    Server nicht möglich ist.

    Die öffentlich-rechtliche Kontrolle durch die Überwachungsbehörden steht vor einer
    großen Herausforderung angesichts der existierenden Vielzahl von Internet-Seiten.
    Die zunehmende Bedeutung des Internet-Handels und der damit verbundenen Wer-
    bung im Internet haben die Aufsichtsbehörden der Länder zum Anlass genommen,
    eine zentrale Stelle für die Überwachung des Internet-Handels und der Internet-
    Werbung für Arzneimittel bei der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz und
    Medizinprodukte (ZLG) einzurichten. Seit März 2007 nimmt die ZLG zur besseren
    Überwachung der Werbung über Arzneimittel im Internet die entsprechenden Auf-
    gaben wahr und gewährleistet damit eine stärkere Kontrolle der Werbung im Internet.
    Der Petitionsausschuss begrüßt diese Maßnahme ausdrücklich.

    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss das Petitionsverfahren ab-
    zuschließen, da dem Anliegen entsprochen worden ist.

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243 Unterschriften
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