23/07/2016, 04:22
Pet 3-18-11-2174-025572Asylbewerberleistungsgesetz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Der Petent setzt sich dafür ein, dass Asylbewerber/Flüchtlinge keine Zahlungen mehr
erhalten, sondern lediglich Sachleistungen (Essen direkt oder Gutscheine für
Lebensmittel).
Der Petent geht davon aus, dass voraussichtlich wesentlich weniger Flüchtlinge aus
den so genannten „sicheren Ländern“ in die Europäische Union einreisen würden,
wenn sie lediglich Sachleistungen erhielten. Dies würde zu einer wesentlichen
Entlastung der Flüchtlingsproblematik führen und bewirken, dass nur noch Menschen
in die EU einreisten, die das auch tatsächlich nötig hätten.
Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Eingabe sind 56 Diskussionsbeiträge
und 271 Mitzeichnungen eingegangen. Die Diskussion wurde kontrovers geführt.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
u. a. unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte
folgendermaßen zusammenfassen:
Die Forderung des Petenten betrifft die Leistungen des
Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylblG). Der vom Petenten vorgeschlagenen
Änderung wurde in wesentlichen Teilen mit dem
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz Rechnung getragen. Das Gesetz ist am
24. Oktober 2015 in Kraft getreten.
Aufgrund dieser Änderung in § 3 AsylblG werden die notwendigen persönlichen
Bedürfnisse des täglichen Lebens (z. B. für Verkehrsmittel, Kommunikation, Freizeit
und Kultur) zukünftig während der Erstaufnahmezeit durch Sachleistungen oder
Wertgutscheine gedeckt (wie ÖPNV-Ticket, Handykarten, Büchergutscheine), soweit
dies mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand möglich ist. Bisher waren für diese
Leistungen nur Geldleistungen vorgesehen. Der notwendige Bedarf an Ernährung,
Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und
Verbrauchsgüter des Haushalts wurde in Erstaufnahmeeinrichtungen auch bisher
bereits ausschließlich durch Sachleistungen gewährt.
Auch bei der Folgeunterbringung in Sammelunterkünften können jetzt Sachleistungen
statt Geldleistungen gewährt werden, soweit es nach den Umständen möglich ist.
Mit der Neuregelung durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz soll einseitigen
Migrationsanreizen und auch Anreizen für Schlepper entgegengetreten werden.
Angesichts der bereits bestehenden Neuregelung sieht der Petitionsausschuss das
Anliegen des Petenten zu großen Teilen umgesetzt und empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
ist.
Begründung (PDF)