11/08/2016 04:22
Pet 1-18-06-26-017653
Aufenthaltsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird die Einführung einer Stichtagsregelung im Asylverfahren
gefordert, wonach Asylbewerber bei Nichtbeginn des Asylverfahrens zum Stichtag
automatisch als Asylberechtigte anerkannt werden.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde, liegen dem Petitionsausschuss 156 Mitzeichnungen und zehn
Diskussionsbeiträge vor.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass den
Asylbewerbern die langen Wartezeiten bis zu einer Entscheidung über den
Asylantrag nicht zugemutet werden könnten. Dem stünden auch humanitäre Gründe
und eine rasche Integration entgegen. Das Asylgrundrecht werde nicht ausreichend
geachtet. Die Bundesregierung reagiere auf den derzeitigen Flüchtlingszustrom nach
Deutschland hektisch und planlos. Deutschland sei ein Einwanderungsland. Es
bedürfe eines Einwanderungsgesetzes. Die Grundlage hierfür sei bereits 2001 mit
dem Bericht der vom damaligen Bundesinnenminister Otto Schily eingesetzten
Unabhängigen Kommission „Zuwanderung“ erarbeitet worden. Das damalige
Konzept hätte das Asylverfahren entlastet und gleichzeitig den Bedarf an
ausländischen Fachkräften gedeckt.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Ausschuss hebt hervor, dass der Entscheidung über den Asylantrag stets eine
Einzelfallprüfung zugrunde liegt. Das zuständige Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (Bundesamt) ist in diesem Rahmen gemäß § 24 Absatz 1 Satz 3
Asylgesetz (AsylG) verpflichtet, jeden Asylantragsteller persönlich anzuhören. Bei
der Anhörung wird dem Antragsteller Gelegenheit gegeben, die Fluchtgründe und
sein Verfolgungsschicksal darzulegen. Der Ausschuss stellt klar, dass die Anhörung
die maßgebliche Grundlage für die Entscheidung des Bundesamtes im Asylverfahren
ist.
Die mit der Petition geforderte Stichtagsregelung, nach der bei zu langer Dauer
zwischen Asylantragstellung und Entscheidung des Bundesamtes der Antragsteller
zum Stichtag automatisch als Asylberechtigter anerkannt werde, lehnt der Ausschuss
vor dem Hintergrund ab, dass nach der Stichtagsregelung auch nicht asylberechtigte
Antragsteller eine Anerkennung erlangen würden. Eine solche Regelung ginge zu
Lasten derjenigen, die tatsächlich schutzbedürftig sind, und wird daher vom
Ausschuss nicht befürwortet.
Der Ausschuss stimmt der Einschätzung zu, dass die derzeitigen Wartezeiten bei der
Bearbeitung von Asylanträgen in Folge des anhaltend hohen Zustroms von
Asylsuchenden nach Deutschland teilweise erheblich zu lang sind. Der Ausschuss
weist darauf hin, dass das Bundesamt Asylverfahren von Staatsangehörigen aus
Staaten mit einer hohen Anerkennungsquote (z. B. Syrien) aber auch von
Staatsangehörigen aus sicheren Herkunftsstaaten (z. B. Albanien, Serbien) vorrangig
bearbeitet. Aufgrund dessen kommt es bei Staatsangehörigen aus anderen Staaten
zu entsprechenden Verzögerungen.
Der Ausschuss stellt fest, dass die Bundesregierung die Problemlage erkannt hat
und organisatorische (Personalaufstockung) und gesetzgeberische Maßnahmen
ergriffen hat, um eine Verkürzung der Bearbeitungszeit beim Bundesamt zu
erreichen. Nach Auskunft des Parlamentarischen Staatssekretärs
Dr. Günther Krings, MdB, beim Bundesministerium des Innern (BMI), lag die Anzahl
der Entscheiderstellen beim Bundesamt im Jahr 2014 bei 355. Diese erhöhe sich bis
Ende 2015 auf 805. Für 2016 sei eine Erhöhung auf rund 2.000 Stellen vorgesehen
(Plenarprotokoll 18/135, abrufbar unter: www.bundestag.de).
Nach Information des Bundesamtes wurden im Juli mit dem Nachtragshaushalt 2015
1.000 neue Stellen bewilligt, die bis November 2015 bereits vergeben wurden. Dabei
hat das Bundesamt das Personal im Bereich des Asylverfahrens erheblich
aufgestockt, was unter anderem dazu führte, dass im November 2015 so viele
Asylanträge wie seit 20 Jahren nicht mehr entschieden wurden
(www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2015/20151202-november-
bilanz.html).
Der Ausschuss begrüßt diese Maßnahmen und teilt die Einschätzung des BMI,
wonach mit den ergriffenen Maßnahmen eine Verbesserung der Lage in Aussicht
gestellt wird.
Vor dem Hintergrund der Ausführungen erkennt der Petitionsausschuss derzeit
keinen darüber hinausgehenden parlamentarischen Handlungsbedarf. Die Forderung
nach einer Stichtagsregelung im Asylrecht lehnt der Ausschuss aus den genannten
Gründen ab. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Begründung (PDF)