Aufenthaltsrecht - Automatische Anerkennung als Asylberechtigte/Stichtagsregelung für Asylverfahren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
57 Unterstützende 57 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

57 Unterstützende 57 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Bundestag möge beschließen,dass wenn bis zu einem Stichtag das Asyl-Verfahren nicht begonnen wurde Flüchtlinge automatisch als Asylberechtigte anzuerkennen.Z.B.im Asylverfahrengesetz § 24 (Absatz4) z.B.nach 1Jahr (das sollten Experten, auch von Pro Asyl u,ä.genauer bestimmen). Längere Wartezeiten bis zur Entscheidung über Anträge sind nicht zuzumuten, aus humanitären Gründen und zur, zum allseitigen Nutzen,rechtzeitigen Integration, Arbeitsmöglichkeit/Möglichkeit für D.alles zu bewältigen

Begründung

Asylsuchenden sind 2,3Jahre Wartezeit bis zur Entscheidung über ihren Antrag nicht zuzumuten. Für sie wäre eine Stichtagsregelung ein echter Akt der Humanität.Kein Grundrecht wird in Deutschland so schamlos und beständig missbraucht wie das Grundrecht auf Asyl. Keine Grundrechtsverletzung – nicht einmal die Totalausforschung der Bevölkerung durch Nachrichtendienste – darf so viel Verständnis von der Politik erwarten wie der permanente Angriff auf den traurigen Rest des ehemals so verheißungsvollen Grundrechts auf Asyl. Denn es ist die Politik selbst, die den Missbrauch des Asylrechts seit einem halben Jahrhundert unbeirrt betreibt. Jahrzehntelang hat sie sich der Einsicht verschlossen, dass ein großer Teil der Menschen, die Einlass begehren, nicht als polit. Verfolgte kommen, sondern als Armuts- und Umweltflüchtlinge, denen verweigert wird, was sie – im Prinzip – gar nicht verlangen. Sie suchen keine Zuflucht, sondern eine neue Heimat, für sie ist nicht Art. 16 a des Grundgesetzes (Asylrecht) zuständig, sondern Art. 1: „ Die Würde des Menschen ist unantastbar.“Aber der Gesetzgeber zwingt sie bis heute in das aussichtslose Asylverfahren, die Koalition diskutiert unter dem Eindruck der steigenden Zahl von Flüchtlingen über Beschleunigungsmodelle und Leistungskürzungen und reagiert hektisch und planlos – statt endlich mit einem Einwanderungsgesetz zu regulieren. Ausgerechnet Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), der sich mit seinen jüngsten Vorschlägen zum Asylrecht hart an der Grenze zur Verfassungswidrigkeit bewegte, warnt jetzt davor, Einwanderung und Asyl miteinander zu vermischen. Von dieser Vermischung aber lebt die sogenannte Asyldebatte in Deutschland seit fast zwei Generationen.Deutschland ist ein Einwanderungsland. Das ist eine Binsenweisheit, die anzuerkennen sich nun auch die Union bereitgefunden hat. Nicht nur die Union, sondern Deutschland wäre heute bedeutend weiter, wenn der Bericht der vom damaligen Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) eingesetzten „Süssmuth-Kommission“ im Jahr 2001 Gehör gefunden hätte. Auf 300 Seiten hatte die Kommission unter dem Vorsitz der langjährigen Bundestags-Präsidentin Rita Süssmuth (CDU) die Grundlage für ein Einwanderungsgesetz erarbeitet, die alles enthielt, was auch jetzt wieder diskutiert wird, also vor allem eine Quotenregelung für die Immigration und ein differenziertes Punktesystem für die Migranten. Ohne Einwanderungsgesetz schafft Deutschland es nichtUm eine Ausbildung absolvieren zu können, sollten jugendliche Flüchtlinge eine Arbeitserlaubnis bekommen, in Deutschland lebende Ausländer, denen nur ein befristeter Aufenthalt gewährt wurde,sollten sich an dem Verfahren für einen dauernden Aufenthalt bewerben können.Das war ein Konzept, das einerseits das Asylverfahren entlastet, andererseits den Be darf an ausländ. Fachkräften gedeckt hätte. Es war ein gutes Konzept, das die vom heutigen Innenminister beklagte Vermischung v.Einwanderungs- u.Asylrecht ein für alle Mal beendet hätte

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-06-26-017653



    Aufenthaltsrecht



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung



    Mit der Petition wird die Einführung einer Stichtagsregelung im Asylverfahren

    gefordert, wonach Asylbewerber bei Nichtbeginn des Asylverfahrens zum Stichtag

    automatisch als Asylberechtigte anerkannt werden.

    Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages

    veröffentlicht wurde, liegen dem Petitionsausschuss 156 Mitzeichnungen und zehn

    Diskussionsbeiträge... weiter

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