Aufenthaltsrecht - Einführung einer privaten Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
109 Unterstützende 109 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

109 Unterstützende 109 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.04.2016, 04:22

Pet 1-18-06-26-025712

Aufenthaltsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Eingabe soll erreicht werden, dass der Staat für alle Flüchtlinge in Deutschland
eine private Haftpflichtversicherung abschließt.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 109 Mitzeichnungen und
31 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden
Aspekt gesondert eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass mit einer
gesetzlich geregelten Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge betroffene Dritte im
Schadensfall abgesichert seien. Derzeit seien Flüchtlinge beim Betreten des
Bundesgebietes nicht versichert. Sofern Flüchtlinge einen Schaden verursachen
würden, blieben betroffene Dritte auf den Kosten sitzen. Eine Absicherung durch eine
vom Staat finanzierte Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge, unabhängig von deren
Bleibeperspektive, sei daher dringend geboten. Dies entspräche dem Fürsorgeaspekt.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Ausschuss nimmt die Befürchtung zur Kenntnis, Schadensfolgekosten nicht
ersetzt zu bekommen. Allerdings handelt es sich dabei um das allgemeine
Lebensrisiko. Der Ausschuss merkt an, dass dies nicht nur im Rahmen der

Schadensverursachung gilt, sondern für alle Arten der gesetzlichen und vertraglichen
Schuldverhältnisse.
Ferner hebt der Ausschuss hervor, dass die geforderte staatliche
Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge mit einer finanziellen Bevorzugung der Gruppe
der Asylbewerber gegenüber deutschen Staatsbürgern einhergehen würde, da
letztere diese Versicherung nach wie vor selber bezahlen müssen. Dies lehnt der
Ausschuss aus Gleichheitsgesichtspunkten ab. Zudem wäre die staatliche
Bevorzugung von Asylbewerbern beim Abschluss einer solchen grundsätzlich
freiwilligen Versicherung, beispielsweise durch eine staatlich getragene oder
subventionierte Pflicht-Haftpflichtversicherung für Asylbewerber, mit erheblichen
Kosten für die Allgemeinheit verbunden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass
die Versicherungsbeiträge aufgrund der garantierten staatlichen Kostentragung
steigen.
Abschließend merkt der Ausschuss an, dass das deutsche Recht zwar Pflicht-
Haftpflichtversicherungen für einzelne Lebensbereiche kennt, eine generelle
Verpflichtung zum Abschluss von Haftpflichtversicherungen jedoch nicht vorgesehen
ist. Ein staatlicher Eingriff ist dann erforderlich, wenn ein gesteigertes Schadensrisiko
besteht, beispielsweise beim Autofahren. Hier hat der Gesetzgeber deshalb die Kfz-
Haftpflichtversicherung geregelt. Ein solches gesteigertes Risiko auch bei
Asylbewerbern anzunehmen, liegt dem Ausschuss fern.
Aus den genannten Gründen kann der Ausschuss die Forderung nach einer staatlich
finanzierten Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge nicht unterstützen. Er empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
werden konnte.Begründung (pdf)


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