Dialog

Aufenthaltsrecht - Übernahme der gesamten Fahrtkosten für Integrationssprachkurse

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
73 Unterstützende 73 in Deutschland

Sammlung beendet

73 Unterstützende 73 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

02.11.2019, 03:27

Petitionsausschuss

Pet 1-19-06-26-007727
25746 Heide
Aufenthaltsrecht

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat – als Material zu überweisen.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass Fahrtkosten für Integrationskursteilnehmende in
Landkreisen in voller Höhe übernommen werden.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe liegen
dem Petitionsausschuss 74 Mitzeichnungen und 39 Diskussionsbeiträge vor.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass eine Diskrepanz
bestehe zwischen den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt)
erstatteten Fahrtkosten und den tatsächlich entstehenden Kosten. Diese Differenz sei für
Flüchtlinge, die auf Grundsicherung gem. SGB II angewiesen seien, nur schwer
aufzubringen, insbesondere unter Berücksichtigung, dass für andere Leistungsträger ein
Leistungsverbot bestehe. Dies könne im Extremfall dazu führen, dass aus Kostengründen
keine weitere Teilnahme am Integrationssprachkurs erfolge. Die Betroffenen müssten
dann – auf Kosten des Grundsicherungsträgers – auf die Möglichkeit eines
Wiedereinstiegs in einen geeigneten Integrationssprachkurs warten.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der
Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass im Zusammenhang mit dem
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20. Oktober 2015 (Bundesgesetzblatt I,
Petitionsausschuss

S. 1722) auch die Integrationskursverordnung geändert wurde (vgl. Verordnung zum
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 24. Oktober 2015, Bundesgesetzblatt I,
S. 1789). Dabei wurde das Verfahren zur Erstattung von Fahrtkosten für die
Integrationskursteilnahme auf eine pauschalierte Abrechnung (vgl. § 4a Absatz 1 Satz 2
Integrationskursverordnung) umgestellt.
Die Integrationskursverordnung sah aufgrund der hierfür erforderlichen technischen
Anpassungen vor, dass die bisherige Erstattung gegen Vorlage einzelner Belege auf der
Basis des jeweils kostengünstigsten Angebots bis zum Ende des Jahres 2017 fortgesetzt
werden konnte.
Mit der nun seit Anfang des Jahres 2018 erfolgten Umstellung auf eine pauschalierte
Erstattung sollte das Verfahren der Fahrtkostenzuschüsse im Bereich der
Integrationskurse deutlich vereinfacht werden (vgl. Verordnungsbegründung,
Bundesratsdrucksacke 447/15). Der Festsetzung der nunmehr geltenden Pauschalen liegt
eine Stichprobe des Bundesamts zugrunde und unterscheidet sich in einer Großstadt- und
Nicht-Großstadt-Variante. Details hierzu sind auch dem Trägerrundschreiben des
Bundesamts 14/17 zu entnehmen (abrufbar unter:
www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationskurse/K
urstraeger/Traegerrundschreiben/2017/traegerrundschreiben-14_20171025-
anlage1.pdf?__blob=publicationFile).
Es liegt jedoch in der Natur der Sache, dass eine Pauschale im konkreten Einzelfall zu
Unterdeckungen (bzw. auch zu Überzahlungen) führen kann.
Nach Aussage des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sei dieses
bezüglich jener Problemlage im engen Austausch mit dem Bundesamt, um die Lage
konkret zu analysieren und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen vorzunehmen.
Der Petitionsausschuss hält die Petition für geeignet, um auf die bestehende Problematik
der Unterdeckung von pauschalierten Erstattungen bei Geflüchteten, die Leistungen nach
dem SGB II empfangen, hinzuweisen. Der Ausschuss empfiehlt daher, die Petition der
Bundesregierung – dem BMI – als Material zu überweisen.

Begründung (PDF)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern