Familie

Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht an Grundschulen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

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Landrat Manuel Westphal
1 059 Støttende 905 inn Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Begjæringen ble ikke tatt til følge

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Begjæringen ble ikke tatt til følge

  1. Startet 2020
  2. Innsamling ferdig
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25.10.2020, 20:54

"im Unterricht" hinzugefügt in Überschrift und Text


Neuer Titel: Sofortige Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht an Grundschulen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen


Neuer Petitionstext: Seit Überschreiten der 50er Marke des 7-Tage-Inzidenzwertes im Landkreis müssen Kinder ab der 1. Klasse auch am Platz eine Maske tragen, teilweise bis zu 6 Stunden am Tag. Auch in den Pausen muss die Maske getragen werden.
Wir Eltern im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sorgen uns um die soziale, physische und psychische Gesundheit unserer Kinder!
Wir fordern deshalb die sofortige Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht an Grundschulen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen!


Neue Begründung: "Kinder sind keine Infektionsherde, Kinder sind keine Infektionstreiber", sagte die SPD-Politikerin und Familienministerin Giffey erst am 16.10.2020.
Sie bezieht sich hier auf die aktuelle "Corona-Kita-Studie", die auch Ausbrüche in Horten und Schulen untersucht hat. (www.tagesschau.de/inland/coronavirus-kitas-schulen-101.html)
Demnach waren 64% der Infizierten aus dieser Studie Jugendliche über 15 Jahre.
Auch kam es durch die Öffnung der Schulen nach dem Lockdown nicht zu großflächigen Ausbrüchen an Schulen, obwohl die Kinder keine Masken im Unterricht tragen mussten. Dies bestätigte zuletzt auch der Virologe Hendrik Streeck in der RTL Aktuell Corona Sondersendung vom 22.10.2020
Folgende Begründungen führen wir für diese Forderung an:
1. Der Schutz, den die Maske bieten soll, ist zweifelhaft. Dies erwähnt auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in einer Publikation vom 26.6.2020 (www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html)
2. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stellt in o.g. Publikation weiterhin wichtige Regeln auf, die vor einer Gesundheitsgefährdung durch die Maske schützen sollen. Dies sind z.B. Kontamination der Innenseite der Maske, Kontamination der Hände, Schimmelbildung etc. Diese Regeln können im allgemeinen Schulbetrieb nicht kontrolliert werden, sodass die Kinder bereits hier einer unnötigen Gefahr ausgesetzt werden.
3. Das Tragen einer Maske hat nach einer aktuellen Studie der bayerischen Diplom-Psychologin Daniela Prousa das Potenzial, Kinder wie Erwachsene psychisch zu schädigen (dx.doi.org/10.23668/psycharchives.3135)
4. Physische Schäden durch das Tragen einer Maske sind nicht auszuschließen. Dies belegen mehrere Studien. Es kann eine objektiv messbare gesundheitliche Beeinträchtigung der Körperfunktion Atmung verursacht, verschiedene
Hirnfunktionen eingeschränkt und subjektiv eine mehr als nur unerhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens hervorgerufen werden. (link.springer.com/article/10.1007/s00392-020-01704-y) (mediatum.ub.tum.de/doc/602557/602557.pdf?fbclid=IwAR2LEU08iFloOPJsBKYb9SOjwCORq3dL) (www.uniklinikum-leipzig.de/presse/Seiten/Pressemitteilung_7089.aspx)
Alle diese Studien wurden an gesunden Erwachsenen durchgeführt und können nicht ohne Überprüfung auf Kinder übertragen werden.
Sehr geehrter Herr Landrat!
Machen Sie als die Stimme des Volkes im Landkreis Gebrauch von der Möglichkeit, diese Verordnung auszusetzen! Wenn nicht für alle Schüler, dann zumindest für die Kleinsten in den Grundschulen, die noch so sehr darauf angewiesen sind, Mimik zu lesen und korrekte Aussprache zu lernen!
Folgen Sie dem Beispiel des Oberbürgermeisters von München und der Landräte der Kreise Ebersberg und Unterallgäu und lassen Sie unsere Kinder OHNE MASKE an ihrem Platz sitzen! (www.br.de/nachrichten/bayern/kommunen-gegen-soeder-maskenpflicht-fuer-grundschueler-gekippt,SE2QJ6C)
Vielen Dank!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 644 (574 in Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen)


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