Verwaltung

Aussetzung der Abschiebung des jungen Sudanesen A. nach Ungarn

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Aussenstelle Oldenburg
1.543 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.543 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

17.06.2014, 03:13

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

Knapp 1.400 Menschen haben die Petition bislang unterzeichnet. Herzlichen Dank dafür!
Die Situation hat sich dramatisch verschlechtert: A. wurde heute der Pass abgenommen und ihm wurde der Überstellungstermin nach Ungarn mitgeteilt. Am Mittwoch, den 25.6. soll er von Frankfurt nach Ungarn überstellt werden. Das gilt es zu verhindern!

Auf seiner Flucht hat er in Ungarn nur eins kennen gelernt: Das Gefängnis. Ohne Grund. Gegen Zahlung von Geld haben sie ihn an der westlichen Grenze mit den Worten frei gelassen: „Da ist Europa.“ Nun will dieses Land A. wieder haben. Deutschland unterstützt dies, unbeeindruckt davon, dass mehr als 65 % der Ungarn bei der Europawahl Parteien gewählt haben, die eindeutig rassistisch sind.

A. konnte bisher vor keinem deutschen Amt / Gericht seine Gründe für die Unmöglichkeit der Rückkehr nach Ungarn, bzw. in den Sudan erzählen. Auf die Existenz einer Härtefallkommission o. ä.
Neuer Petitionstext: Es wird sehr eng für A.!!!!

A. ist ein junger Sudanese, 34 Jahre alt. Aus seinem Heimatort ist er wegen politischer Verfolgung geflüchtet und über Ungarn nach Deutschland gekommen.
Gemäss der Dublin II und Dublin III Verordnung soll er nach Ungarn abgeschoben werden. Ungarn ist das EU Land, in dem er erstmals registriert wurde.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg haben die angeordnete Abschiebung als rechtlich zulässig bestätigt. Hiergegen wurde Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, zusätzlich ein Eilantrag auf Aussetzung der Abschiebung bis zum Entscheid des Verfassungsgerichtes. Beide Rechtsmittel hemmen nicht die in Kürze vorgesehene Abschiebung.
Die BRD letztlich vertreten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Aussenstelle Oldenburg wird aufgefordert aus Gründen der Menschlichkeit die bevorstehende Abschiebung auszusetzen.


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern