Verwaltung

Aussetzung der Abschiebung des jungen Sudanesen A. nach Ungarn

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Aussenstelle Oldenburg
1.543 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.543 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

25.06.2014, 19:32

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Unterstützende,

erst einmal herzlichen Dank für Ihre/Eure Unterstützung für unseren Freund Ashraf,
Einen ersten Erfolg kann ich vermelden: Die für vergangene Nacht angesetzte Abholung konnte verhindert werden!

In der vergangenen Nacht versammelten sich 120 Menschen auf unserem Gelände zu einem friedlichen Protest und Blokade zur Verhinderung der Abholung unseres Freundes Ashraf, der nach Ungarn "überstellt" werden sollte.

Die Abholzeit war für die Zeit zwischen 02:00 und 2:30 Uhr angekündigt.

Bis 04:30 Uhr ist niemand gekommen! Richtig!: die Polizei ist nicht erschienen. Durch die blosse Ankündigung einer Demonstration in einem Vorgespräch mit der Polizei wurde eine Abschiebung - bislang - verhindert!

Allerdings mussten wir auf Umwegen erfahren, dass Ashraf nun als untergetaucht geführt wird. Welche Logik ist das? Ein Mensch wartet mehrere Stunden in der Nacht auf seine Abholung, die nicht erfolgt, und wird dann als untergetaucht zu
Neuer Petitionstext: Ein erster Erfolg!
(Mehr in der Begründung)

Es wird sehr eng für A.!!!!

A. ist ein junger Sudanese, 34 Jahre alt. Aus seinem Heimatort ist er wegen politischer Verfolgung geflüchtet und über Ungarn nach Deutschland gekommen.
Gemäss der Dublin II und Dublin III Verordnung soll er nach Ungarn abgeschoben werden. Ungarn ist das EU Land, in dem er erstmals registriert wurde.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg haben die angeordnete Abschiebung als rechtlich zulässig bestätigt. Hiergegen wurde Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, zusätzlich ein Eilantrag auf Aussetzung der Abschiebung bis zum Entscheid des Verfassungsgerichtes. Beide Rechtsmittel hemmen nicht die in Kürze vorgesehene Abschiebung.
Die BRD letztlich vertreten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Aussenstelle Oldenburg wird aufgefordert aus Gründen der Menschlichkeit die bevorstehende Abschiebung auszusetzen.


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