2016. 07. 06. 12:16
Pet 1-18-12-9111-021696
Autobahnen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird die Instandhaltung der Verkehrsinfrastruktur, insbesondere der
Schiersteiner Brücke zwischen den zwei Landeshauptstädten Mainz und Wiesbaden,
gefordert.
Es handelt sich hier um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages eingestellt und dort diskutiert wurde. 107 Mitzeichnende
haben die öffentliche Petition unterstützt. An der Diskussion haben sich 20 Personen
beteiligt.
Zur Begründung des Anliegens wird angeführt, dass die Erhaltung und Erneuerung
der Verkehrsinfrastruktur vernachlässigt werde. Beispielhaft hierfür stehe die
Schiersteiner Brücke, an der seit dem Jahr 2008 bauliche Maßnahmen
vorgenommen würden, wodurch es bereits zu wochenlangen Vollsperrungen für den
Verkehr gekommen sei. Statt der Einführung einer Pkw-Maut sollten
Instandhaltungsmaßnahmen des Bundesfernstraßennetzes durchgeführt werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die mit der Petition eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme der
Bundesregierung eingeholt. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Berücksichtigung der Stellungnahme wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass das Netz deutscher
Bundesfernstraßen in den vergangenen Jahren einer stetig wachsenden
Verkehrsbelastung ausgesetzt war. Diese Mehrbelastungen resultieren unter
anderem aus dem Zuwachs des Güterverkehrs, aus Überladungen und einer
Zunahme von Sondertransporten. Um das Bundesfernstraßennetz in einem
verkehrssicheren und leistungsfähigen Zustand zu erhalten und damit die
unverzichtbare Mobilität von Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltig zu sichern, muss
entsprechend der gestiegenen Anforderungen in den Bestand der
Bundesfernstraßen investiert und das Netz ertüchtigt werden. Die Altersstruktur der
Brücken und der weiter steigende Schwerverkehr machen neben den notwendigen
Erhaltungsmaßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Brücken auch eine
Anpassung der Tragfähigkeit älterer Brücken an aktuelle und zukünftige
Verkehrsbelastungen durch Verstärkungen oder Ersatzneubauten erforderlich. Für
das Jahr 2015 stehen daher insgesamt 2,8 Mrd. Euro Erhaltungsmittel bereit, die in
der Finanzplanung weiter kontinuierlich erhöht werden sollen.
Hierfür wurde unter anderem ein „Sonderprogramm Brückenertüchtigung“ aufgelegt.
Im Rahmen dessen wird in den Jahren 2015 bis 2017 allein für die größeren
Brückenertüchtigungsmaßnahmen ein Bauvolumen von über 5 Mio. Euro
berücksichtigt.
In dem konkret genannten Fall der angesprochenen Schiersteiner Brücke zwischen
Mainz und Wiesbaden stellt sich die Situation folgendermaßen dar:
Zurzeit wird der Neubau der Rheinbrücke Schierstein von der hessischen Seite
vorangetrieben. Die künftig verfügbaren sechs Fahrstreifen sowie der erste Überbau
sollen 2019 fertig gestellt sein. Auf der rheinland-pfälzischen Seite schließt direkt an
die Rheinbrücke Schierstein die Hochstraße Lenneberg mit herzförmig gekrümmt
verlaufenden Auf- und Abfahrtsrampen an. Die Sperrung der Schiersteiner Brücke im
Jahr 2015 ist darauf zurückzuführen, dass bei Arbeiten zur Herzstückerweiterung
einschließlich einer vorgesehenen Verstärkung der bestehenden Brücke das
Bauwerk Anfang Februar 2015 durch unplanmäßige Baugrundverformungen in
Mitleidenschaft gezogen wurde. Aufgrund dieser starken Schädigung musste die
Brücke für den Verkehr voll gesperrt werden. Nach umfangreichen Untersuchungen
sowie Sicherungs- und Instandsetzungsmaßnahmen konnte die Brücke am
12. April 2015 wieder für Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen
freigegeben werden. Es wurden zusätzliche Verstärkungsmaßnahmen geplant, um
auch wieder dem Lkw-Verkehr die Rheinquerung zu ermöglichen. Diese werden
zurzeit baulich umgesetzt. Parallel zu den Arbeiten am Bestandsbauwerk werden die
vorbereitenden Arbeiten für einen späteren Einsatz des Herzstücks angegangen, um
damit auch die Anbindung an die neue Rheinbrücke Schierstein zu ermöglichen.
Zu dem geforderten Verzicht auf die Pkw-Maut zugunsten von mehr
Instandhaltungsmaßnahmen des Bundesfernstraßennetzes führt der Ausschuss aus,
dass in Deutschland wesentlich mehr in den Erhalt sowie in den Aus- und Neubau
der Verkehrswege investiert werden muss, um den hohen Standard des deutschen
Infrastrukturnetzes aufrechtzuerhalten und den prognostizierten Verkehrszuwachs im
Personen- und Güterverkehr bewältigen zu können. Durch die Ausweitung der
Nutzerfinanzierung können größere Unabhängigkeit von der Haushaltslage des
Bundes und mehr Planungssicherheit für die Finanzierung von dringend
erforderlichen Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur erlangt werden. Das Gesetz
zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen
beinhaltet die Einführung einer Pkw-Maut in Form einer Infrastrukturabgabe. Diese
ist bereits am 15. Juni 2015 in Kraft getreten. Aufgrund der Eröffnung eines
Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission verzögert sich die
Umsetzung der Infrastrukturabgabe bisher. Die Ausschreibung und Vergabe wird erst
nach Klärung des Rechtsstreits mit der EU-Kommission erfolgen. Beides wird derzeit
vorbereitet, um zügig mit der Implementierung beginnen zu können.
Der Ausschuss ergänzt im Hinblick auf die Forderung nach mehr Mitteln für die
Bundesfernstraßen, dass seit dem 1. Januar 2011 die verfügbaren Lkw-
Mauteinnahmen nach Abzug der System- und Harmonisierungskosten ausschließlich
in den Bereich der Bundesfernstraßen fließen, womit der erste Schritt zu einem
Finanzierungskreislauf Straße eingeleitet wurde. Im Jahr 2014 betrugen die
Einnahmen aus der streckenbezogenen Lkw-Maut 4.464 Mio. Euro. Im Vergleich zu
den veranschlagten Einnahmen von 4.400 Mio. Euro ergab sich eine Mehreinnahme
von 64 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr sind die Mauteinnahmen um 73 Mio. Euro
gestiegen.
Im Bundeshaushalt 2016 sind für die Bundesfernstraßen für Erhaltung, Neubau und
Erweiterung, Grunderwerb und betriebliche Unterhaltung insgesamt rd. 7,3 Mrd. Euro
vorgesehen, wovon rd. 6,2 Mrd. Euro auf Straßenbauinvestitionen entfallen. Hiervon
werden im Jahr 2016 rd. 3,5 Mrd. Euro aus Mitteln der Lkw-Maut finanziert.
Insgesamt übersteigen die Investitionen in die Bundesfernstraßen durch die
zusätzlichen Mittel aus dem 5 Mrd. Euro-Programm und dem 10 Mrd. Euro-
Programm für Zukunftsinvestitionen das Niveau der Vorjahre deutlich. Für Neubau-
und Erweiterungsmaßnahmen (Bedarfsplanmaßnahmen) sind 2016 insgesamt rd.
1,7 Mrd. Euro eingeplant. Davon entfallen rd. 1,1 Mrd. Euro auf die
Bundesautobahnen und rd. 0,6 Mrd. Euro auf die Bundesstraßen.
Aufgrund der voraussichtlich anhaltenden Zunahme des Güter- und damit des
Schwerlastverkehrs ist auf die substanzerhaltenden und funktionssichernden
Maßnahmen ein immer stärkeres Augenmerk zu richten und eine entsprechende
Prioritätensetzung vorzunehmen. Daher werden die Ausgaben für reine
Erhaltungsmaßnahmen im Jahr 2016 auf rd. 3,3 Mrd. Euro angehoben. Davon sollen
für Bundesautobahnen rd. 2,3 Mrd. Euro und für Bundesstraßen rd. 1,0 Mrd. Euro
verwendet werden. Dabei entfallen rd. 0,45 Mrd. Euro auf das
Brückenertüchtigungsprogramm. Die Bundesregierung setzt ihr Engagement im
Bereich Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) fort. Im Haushalt 2016 sind für die
sieben laufenden und für neu zu beginnende ÖPP-Projekte im
Bundesfernstraßenbereich Mittel in Höhe von 380 Mio. Euro für die
Konzessionsnehmer eingeplant.
Der Petitionsausschuss empfiehlt vor dem Hintergrund seiner Ausführungen, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen in Bezug auf die Forderung
nach verstärkten Instandhaltungsmaßnahmen für das Bundesfernstraßennetz, aber
insbesondere für die Schiersteiner Brücke, entsprochen worden ist.
Begründung (pdf)