Region: Sachsen
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Baumschutzgesetz verabschieden - Kommunalen Baum- und Gehölzschutz in Sachsen wieder ermöglichen

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Sächsischer Landtag
3 809 Støttende 3 331 inn Sachsen

Ansvarlig har ikke sendt inn kampanjen

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  1. Startet 2017
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Mislyktes

12.10.2018, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


06.03.2017, 18:44

Folgende Hinweise auf Bienenfreundlichkeit eingefügt:

"bieten Nahrung für Bienen- und Wildbienen"

"insbesondere die Baumarten, die für den Artenschutz relevant sind, was auch auf bienenfreundliche Baumarten zutrifft."


Neue Begründung: Bäume, Sträucher und Hecken sind Staubfilter, Wasserspeicher und Sauerstofferzeuger, dienen dem Erosions- und Hochwasserschutz und wirken temperaturausgleichend. Sie haben eine günstige lufthygienische und klimatische Wirkung. Sie sind Lebensstätte verschiedenster Tier- und Pflanzenarten Pflanzenarten, bieten Nahrung für Bienen- und Wildbienen und prägen unsere Ortsbilder und Landschaft ästhetisch.
Mit einer Gesetzesänderung im Jahr 2010, dem so genannten Baum-ab-Gesetz, wurden Kommunen erheblich in ihrer Selbstverwaltungshoheit einschränkt. Die Möglichkeiten, mit einer Satzung die Gehölze auf ihrem Gemeindegebiet zu schützen, weitgehend abgeschafft. Seitdem steht eine Fällung bei einer Vielzahl von Gehölzen und einer Reihe von Baumarten wie Pappeln oder Weiden sowie allen Bäumen mit einem Stammumfang unter einem Meter auf bebauten Grundstücken im alleinigen Belieben des Eigentümers.
Für die verbliebenen Genehmigungspflichten wurde eine beispiellos kurze Frist von drei Wochen eingeführt, nach deren Ablauf auch diese Bäume ohne jede Genehmigung gefällt werden können (Genehmigungsfiktion). Mangels Antragsverfahren haben die Kommunen keinen Überblick mehr über die genauen Gehölzverluste. Diese sind landesweit sowohl in den Städten, als auch auf dem Land überall zu beobachten. Es geht geschätzt um jährlich mehrere tausend Bäume, die ersatzlos gefällt werden. Der aktuell dem Landtag vorliegende Gesetzesentwurf sieht vor, in Anlehnung an die Regelung des früheren § 22 SächsNatSchG, Städte und Gemeinden wieder in die Lage zu versetzen, lokal wirksame Gehölzschutzsatzungen zu erlassen.
Bei der Unterschutzstellung von Gehölzen dürfen dann nicht mehr von vornherein bestimme Arten ausgeschlossen werden. Zudem sollen Bäume nicht erst ab einem bestimmten Stammumfang geschützt werden können. Kommunen muss es erlaubt sein, nach eigenem Ermessen auch Sträucher und Hecken schützen können. zu können, insbesondere die Baumarten, die für den Artenschutz relevant sind, was auch auf bienenfreundliche Baumarten zutrifft. Die Behörden sollen durch die Auflage von Ersatzpflanzungen oder Ersatzzahlungen sicherstellen können, dass Grundstückseigentümer auch im Bereich des Naturschutzes ihren verfassungsrechtlichen Verpflichtungen der Allgemeinheit gegenüber nachkommen.
Erstunterzeichner und -unterzeichnerinnen (alphabetisch geordnet):
Professor Dr. Christophe Boesch, Naturschutzbüro Wild Chimpanzee Foundation, Jörg Bornack, Bürgerinitiative Grünes Delitzsch, Manfried Eisbein - Lebensraum Scharfenberg e.V., Felix Ekardt, BUND Sachsen, Ronny Goldberg, NABU Löbau, Manfred Hastedt, Umweltzentrum Chemnitz, Bernd Heinitz, NABU Sachsen, Alexander Hennig, Zittau, Ulrike Kahl, Procovita Raschau-Markersbach, Jürgen Kasek, GRÜNE Sachsen, Dr. Volkmar Kuschka, Naturschutzbeauftragter Landkreis Mittelsachsen, Jens Weber, Grüne Liga Osterzgebirge Harald Lehmann, Initiative für ein grünes Rochlitz, Leo Lippold, Schloss Scharfenberg, Christin Melcher, GRÜNE Sachsen, Karin Noack, BUND Torgau, Dr. Matthias Nuß, NABU AK Entomologie, Ronald Peuschel, Grüne Liga Westsachsen e.V., Roland Rammer Ortschaftsrat Liegau-Augustusbad, Heiko Reinhold, Umweltbeauftragter der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, Jörg Richter, Grüne Aktion Westerzgebirge, Julia Riedel, Naturschutzbüro Wild Chimpanzee Foundation, Andre Schreyer, Ortschaftsrat Liegau-Augustusbad, Nico Singer, Ökolöwe Leipzig, Wolfgang Stoiber Naturschutz und Kunst – Leipziger Auwald e.V., Dirk Stoklossa. Initiative für ein grünes Rochlitz




07.02.2017, 15:51

Liste der Erstunterzeichner eingefügt


Neue Begründung: Bäume, Sträucher und Hecken sind Staubfilter, Wasserspeicher und Sauerstofferzeuger, dienen dem Erosions- und Hochwasserschutz und wirken temperaturausgleichend. Sie haben eine günstige lufthygienische und klimatische Wirkung. Sie sind Lebensstätte verschiedenster Tier- und Pflanzenarten und prägen unsere Ortsbilder und Landschaft ästhetisch.
Mit einer Gesetzesänderung im Jahr 2010, dem so genannten Baum-ab-Gesetz, wurden Kommunen erheblich in ihrer Selbstverwaltungshoheit einschränkt. Die Möglichkeiten, mit einer Satzung die Gehölze auf ihrem Gemeindegebiet zu schützen, weitgehend abgeschafft. Seitdem steht eine Fällung bei einer Vielzahl von Gehölzen und einer Reihe von Baumarten wie Pappeln oder Weiden sowie allen Bäumen mit einem Stammumfang unter einem Meter auf bebauten Grundstücken im alleinigen Belieben des Eigentümers.
Für die verbliebenen Genehmigungspflichten wurde eine beispiellos kurze Frist von drei Wochen eingeführt, nach deren Ablauf auch diese Bäume ohne jede Genehmigung gefällt werden können (Genehmigungsfiktion). Mangels Antragsverfahren haben die Kommunen keinen Überblick mehr über die genauen Gehölzverluste. Diese sind landesweit sowohl in den Städten, als auch auf dem Land überall zu beobachten. Es geht geschätzt um jährlich mehrere tausend Bäume, die ersatzlos gefällt werden. Der aktuell dem Landtag vorliegende Gesetzesentwurf sieht vor, in Anlehnung an die Regelung des früheren § 22 SächsNatSchG, Städte und Gemeinden wieder in die Lage zu versetzen, lokal wirksame Gehölzschutzsatzungen zu erlassen.
Bei der Unterschutzstellung von Gehölzen dürfen dann nicht mehr von vornherein bestimme Arten ausgeschlossen werden. Zudem sollen Bäume nicht erst ab einem bestimmten Stammumfang geschützt werden können. Kommunen muss es erlaubt sein, nach eigenem Ermessen auch Sträucher und Hecken schützen können. Die Behörden sollen durch die Auflage von Ersatzpflanzungen oder Ersatzzahlungen sicherstellen können, dass Grundstückseigentümer auch im Bereich des Naturschutzes ihren verfassungsrechtlichen Verpflichtungen der Allgemeinheit gegenüber nachkommen.
Erstunterzeichner und -unterzeichnerinnen (alphabetisch geordnet):
Professor Dr. Christophe Boesch, Naturschutzbüro Wild Chimpanzee Foundation, Jörg Bornack, Bürgerinitiative Grünes Delitzsch, Manfried Eisbein - Lebensraum Scharfenberg e.V., Felix Ekardt, BUND Sachsen, Ronny Goldberg, NABU Löbau, Manfred Hastedt, Umweltzentrum Chemnitz, Bernd Heinitz, NABU Sachsen, Alexander Hennig, Zittau, Ulrike Kahl, Procovita Raschau-Markersbach, Jürgen Kasek, GRÜNE Sachsen, Dr. Volkmar Kuschka, Naturschutzbeauftragter Landkreis Mittelsachsen, Jens Weber, Grüne Liga Osterzgebirge Harald Lehmann, Initiative für ein grünes Rochlitz, Leo Lippold, Schloss Scharfenberg, Christin Melcher, GRÜNE Sachsen, Karin Noack, BUND Torgau, Dr. Matthias Nuß, NABU AK Entomologie, Ronald Peuschel, Grüne Liga Westsachsen e.V., Roland Rammer Ortschaftsrat Liegau-Augustusbad, Heiko Reinhold, Umweltbeauftragter der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, Jörg Richter, Grüne Aktion Westerzgebirge, Julia Riedel, Naturschutzbüro Wild Chimpanzee Foundation, Andre Schreyer, Ortschaftsrat Liegau-Augustusbad, Nico Singer, Ökolöwe Leipzig, Wolfgang Stoiber Naturschutz und Kunst – Leipziger Auwald e.V., Dirk Stoklossa. Initiative für ein grünes Rochlitz



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