Rajon : Gjermania
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Bedarfsgerechte Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln ohne Aufzahlung sicherstellen!

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StS Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege beim Bundesministerium für Gesundheit
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18.10.2016, 13:38

Liebe Unterstützerinnen,
Liebe Unterstützer,

die Bundesregierung plant noch dieses Jahr ein neues Gesetz zu beschließen, welches die Versorgung Hilfsmitteln regelt. Hierbei hat man einige Probleme erkannt und versucht diese zu Regel. Im Entwurf des Gesetzes sind zum Beispiel die Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnis, die Überwachungspflichten der Krankenkassen und die Pflichten der Versorger geregelt. Auch bei Hilfsmittelverträgen mindestens 40% andere Kriterien als der Preis vorgeschrieben, jedoch nur bei Ausschreibungsverträgen und ohne Angabe, was die Kriterien sein sollen. Leistungserbringer müssen die Beratung nun schriftlich dokumentieren und eine wirtschaftliche Aufzahlung mit Begründung an die Kasse melden. Auch hier sind richtige Ansätze aber nur auf dem Papier.

Wir möchten Sie bitten unsere Stellungnahme zu unterstützen. Da wir vom Selbsthilfeverband Inkontinenz e.V. der Meinung sind, dass die geplanten Regelungen nicht ausreichend helfen, dass die Versorgungsproblematik dauerhaft geregelt werden kann. Viele wichtige Probleme sind im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz, so wie es geplant ist überhaupt nicht angegangen worden. Dies betrifft unter Anderem die Definition von Mehrkosten (wirtschaftliche Aufzahlungen) und die Art und Weise wie ein Arzt eine Verordnung auszustellen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Süß
[2. Vorstand]

Selbsthilfeverband Inkontinenz e.V.
Bahnhofsstraße 14
86150 Augsburg


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