15,912 signatures
The petition is partly accepted.
Petition is addressed to: StS Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege beim Bundesministerium für Gesundheit
Die Unterzeichner dieser Petition fordern, dass Menschen mit Inkontinenz ohne aus eigener Tasche aufzuzahlen die aufsaugenden und/oder ableitenden Inkontinenzhilfsmittel, also z.B. Vorlagen, Inkontinenzslips, Einmalkatheter oder Kondomurinale, in der Qualität und Menge bekommen, die sie für ihre Versorgung benötigen und die ihnen gesetzlich zustehen. Dazu sollen Krankenkassen Verträge schließen, die Patienten ein Wahlrecht zwischen verschiedenen Anbietern und Produkten ermöglichen. Ausschreibungen und Verträge für aufsaugende und ableitende Inkontinenzhilfsmittel sind so anzupassen, dass der Schweregrad der Inkontinenz und die persönlichen Bedürfnisse der Betroffenen berücksichtigt werden müssen.
Reason
Jeder Mensch mit Inkontinenz (Blasen- und/oder Darmschwäche) ist anders. Darum hat auch jeder Mensch einen unterschiedlichen Bedarf bei der Inkontinenzversorgung. Obwohl Menschen mit Inkontinenz laut Gesetz einen Anspruch auf eine angemessene Versorgung mit aufsaugenden und/oder ableitenden Inkontinenzhilfsmittel haben, werden viele Betroffene heute nicht mehr in ausreichender Menge und Qualität versorgt. Sie müssen vielmehr aus eigener Tasche aufzahlen, um weiterhin ausreichend Inkontinenzhilfsmittel zu bekommen, die sie benötigen.
Krankenkassen können durch Ausschreibungen maximal 20 Prozent Kosten bei aufsaugenden und/oder ableitenden Inkontinenzhilfsmitteln einsparen. Aktuell wurden bei aufsaugenden Hilfsmitteln Verträge zu einer Monatspauschale von teilweise EUR 12,50 geschlossen. Auf diesem Preisniveau ist eine bedarfsgerechte Versorgung nicht zu gewährleisten.
Inkontinenz kann so zur individuellen Qual werden. Als Folge eines unzureichenden Inkontinenzschutzes nässen Patienten sich unnötig ein. Dadurch steigt das Risiko von Infektionskrankheiten sowie von Druckstellen und Druckgeschwüren. Die sozialen Auswirkungen sind ebenso gravierend: Menschen mit Inkontinenz genieren sich und können am sozialen Leben nicht mehr teilnehmen. Ihre Lebensqualität wird massiv beeinträchtigt - ihnen bleibt nichts anderes übrig als den Mehrbedarf per Aufzahlung selbst zu übernehmen. Inkontinenz wird dadurch nicht nur zu einem gesundheitlichen, sondern auch zu einem sozialen Problem.
Eine angemessene Versorgung der Patienten kann nur gewährleistet werden, wenn der Schweregrad der Inkontinenz und die persönlichen Bedürfnisse bei den Verträgen und Ausschreibungen verpflichtend berücksichtigt werden müssen.
Außerdem ist die Beratung der Patienten von den wirtschaftlichen Interessen zu trennen. Die Festlegung des Bedarfs darf nur durch den verordnenden Arzt oder vom Betroffenen zu wählenden unabhängigen Hilfsmittelberater (z.B. Incontince Nurse) erfolgen. Eine bedarfsgerechte Versorgung kann somit sichergestellt und wirtschaftliche Aufzahlungen verhindert werden.
News
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Der Petition wurde teilweise entsprochen
on 22 Feb 2017Stiftung Warentest – Test von Inkontinenzprodukten - Eine deutliche Klatsche für die Krankenkassen
In Augabe März der Zeitschrift „Test“ wurden saugende Inkontinenzhilfen getestet. Stiftung Warentest hat herausgefunden, dass die meisten Kassenwindeln nicht dicht halten und zudem auch noch zu viel Feuchte abgeben. Die von Leistungserbringern abgegebenen Produkte halten so die Mindestanforderungen des aktuellen Hilfsmittelverzeichnis nicht ein.
Obwohl der Test nach den alten Regeln und Eingruppierungen des Hilfsmittelverzeichnisses gemacht wurde, zeigt sich deutlich, dass beliebte Kassenwindeln nicht den Mindestanforderungen des neuen Hilfsmittelverzeichnis genügen. Alle Hilfsmittel die den Übergang bis Mitte März nicht schaffen und keine neue Hilfsmittelnummer zugeteilt bekommen haben, werden dann gelöscht. Ab Mitte März gelten nur Hilfsmittel mit einer Hilfsmittelnummer 15.25.30.xxxx und 15.25.31.xxxx ohne weiteren Nachweis als zugelassen.
Betroffene fragen hierzu den Leistungserbringer nach der aktuellen Hilfsmittelpositionsnummer der „Windel“. Gibt dieser eine Positionsnummer mit 15.25.01.xxxx oder 15.25.03.xxxx an, sollte gesetzlich Versicherte der Abgabe des Hilfsmittels auf jeden Fall widersprechen und das Hilfsmittel ablehnen. Möchte ein Leistungserbringer trotzdem ein altes Produkt abgeben, dann hat dieser dem Betroffenen schriftlich zu bestätigen, dass Hilfsmittel in allen Punkten dem neuen Hilfsmittelverzeichnis entspricht. Der Leistungserbringer übernimmt in diesem Fall die volle Haftung gegenüber dem Versicherten und der Krankenkasse. Wird das Hilfsmittel vom Hersteller nicht oder nur verändert eingetragen, dann hat der Leistungserbringer zumindest die Pauschalen an die Krankenkassen zurück zu erstatten. Das von ihm abgegebene Hilfsmittel entsprach nachweislich dann doch nicht dem gültigen Hilfsmittelverzeichnis.
Viele Produkte der von Stiftung Warentest genannten Hersteller haben noch keine solche Nummer für ihre Produkte, dies betrifft auch Marken wie Tena, Euron oder Seni. Bei Billiganbietern wie Abena, Param, Unizell oder Nona könnten viele Produkte ohne technische Änderungen überhaupt nicht zugelassen werden. Viele Leistungserbringer sitzen daher ab März auf einem Berg unverkäuflicher alter Windeln die Mindestanforderungen zur Abgabe an gesetzlich Versicherte nicht erfüllen. Betroffene sollten aufpassen, dass ihnen nicht dieser „Müll“ untergeschoben wird.
Klar und deutlich erklärt Stiftung Warentest im Kapitel „Patienten nicht gefallen lassen müssen“ welche Rechte man gegenüber seiner Kasse und dem Leistungserbringer hat. Die individuell passende Versorgung ohne wirtschaftliche Aufzahlung, die Auswahl von geeigneten Produkten, und eine ausreichende Anzahl gehören eindeutig dazu. Auch fordert die Stiftung Warentest auf, man solle wirtschaftliche Aufzahlungen verweigern. Lediglich 10% der Pauschale habe man zu bezahlen.
In einem Teil des Artikels werden auch die Pauschalen angesprochen. Hier geben die Kassen an, dass trotz höher Mindestanforderungen die Pauschalen zunächst nicht steigen. Leistungserbringer haben sich also auch mit den bisherigen Pauschalen an das neue Hilfsmittelverzeichnis zu halten und das sowohl bei den individuell passenden Produkten, als auch bei der notwendigen Stückanzahl und den im Hilfsmittelverzeichnis geregelten Leistungen wie Beratung, Produktauswahl und Belieferung. Hier bleibt abzuwarten, ob eine verstärkte Anzahl von Kündigungen der Verträge auf Seiten der Leistungserbringer einen Anstieg der Pauschalen bringen wird.
Erschienen am 22. Februar im Heft „Test“ Ausgabe März 2017 – Seite 82 bis Seite 91 -
Der Petition wurde teilweise entsprochen
on 18 Nov 2016Seit März gibt es das neue Hilfsmittelverzeichnis, lange gab es in den neuen Gruppen kein einziges Hilfsmittel. Hersteller und GKV-Spitzenverband haben sich sehr lange Zeit gelassen. Seit März ist eines der Mindestkriterien, dass „Inkontinenzwindelhosen und –unterhosen über eine feuchtigkeitsundurchlässige und zugleich atmungsaktive Außenschicht“ verfügen . So steht es im Hilfsmittelverzeichnis und trotzdem hat der GKV-Spitzenverband Windelhosen mit Plastikfolie eingetragen. PE-Folie ist definitiv nicht atmungsaktiv!
Bei folgenden Produkten ist die Anforderung bei den derzeit im Markt (im Verkauf) befindlichen Produkten nach Kenntnisstand des Selbsthilfeverband Inkontinenz e.V. nicht gegeben:
15.25.31.0007 - TENA SLip Active Fit Plus S
15.25.31.3001 - MoliCare Slip maxi, Gr. S, Art.-Nrn. 165 531
15.25.31.3008 - Attends Slip Regular 9 Extra Small, Art.-Nr. 7332152 208182
15.25.31.3009 - Attends Slip Regular 9 Small, Art.-Nr. 7332152 208106
15.25.31.4006 - Attends Slip Active 8 Medium, Art.-Nr. 7332152 200728
15.25.31.6003 - Attends Slip Regular 10 Small, Art.-Nr. 7332152 208120
15.25.31.7001 - MoliCare Slip maxi, Gr. M, Art.-Nrn. 165 532
15.25.31.7005 - Attends Slip Active 9 Medium, Art.-Nr. 7332152 201503
15.25.31.7006 - Attends Slip Active 10 Medium, Art.-Nr. 7332152 201404
15.25.31.8011 - MoliCare Premium Slip maxi, Gr. L; Art.-Nrn.: 169 385, PZN 11346196
15.25.31.8012 - MoliCare Premium Slip maxi, Gr. XL, Art.-Nr. 169 485
15.25.31.8034 - Attends Slip Active 8 Large, Art.-Nr. 7332152 201329
15.25.31.8019 - Attends Slip Active 9 Large, Art.-Nr. 7332152 201381
15.25.31.8021 - iD Expert Slip Extra Plus Large, Art.-Nr. 561037028
15.25.31.8018 - Kolibri comslip plus XL, Art.-Nrn. 2119802, 2119803
Wir raten Betroffenen die Produkte zu prüfen und sollte sich Folie auf der Außenseite des Produktes befinden diese mit dem Hinweis auf das Hilfsmittelverzeichnis ablehnen. Es kann jedoch sein, dass die Hersteller in der Umstellung sind. Auf keinen Fall sollte man ab März Produkte annehmen die nicht atmungsaktiv sind.
Des weiteren haben wir den GKV-Spitzenverband aufgefordert, dass Sie darauf achten, dass die Hersteller unverzüglich die "feuchtigkeitsundurchlässige und zugleich atmungsaktive Außenschicht" belegen und mitteilen, dass sich nur diese Produkte ab spätestens März 2017 im Markt befinden oder der GKV – Spitzenverband muss die Produkte sofort wieder löschen. Er hat auch sicher zu stellen, dass keine unberechtigten Zuteilungen von Hilfsmittelnummern mehr erfolgen. Interessant ist, dass bei einigen Produkten die Zulassung erfolgt ist, obwohl die Unterlagen nicht vollständig waren und z.B. der ABL - Test fehlte. Wir haben ihn gebeten in Zukunft Hilfsmittel mit der ausreichenden Sorgfalt ins HMV einzutragen, damit solche eindeutigen Fehleintragungen nicht mehr passieren. -
Der Petition wurde teilweise entsprochen
on 18 Nov 2016Seit 17. November sind im Hilfsmittelverzeichnis in den neuen Gruppen, mit der neuen Qualität auch die ersten Hilfsmittel verfügbar. Um die neue Qualität zu erhalten brauchen Sie jedoch ein neues Rezept das nach den Vorgaben der Hilfsmittelrichtlinie (HilfM-RL) des gemeinsamen Bundesausschuss ausgestellt wurde.
In einem ordentlichen Rezept haben Angaben wie nur Inkontinenzversorgung oder saugende Inkontinenzversorgung nicht zu suchen. Dies ist keine qualifizierte Verordnung des Arztes, auch wenn einige Krankenkassen die Verordnung gerne so ausgestellt haben möchten. Die Hilfsmittelrichtlinie schreibt dem Arzt eindeutig vor, dass dieser die Gruppenbezeichnung oder die 7 stellige Positionsnummer und Anzahl und Versorgungszeitraum angeben muss. Er kann auch ein Produkt namentlich verordnen (Tena Slip Plus Größe 2), jedoch muss er die Verordnung auf Anfrage begründen.
Beispiel:
15.25.31.6 = Inkontinenzwindelhosen/Inkontinenzunterhosen, erhöhte Saugleistung, Größe 3
Rezeptvariante 1:
15.25.31.6 – 5 Stück am Tag → der Leistungserbringer muss 5 Klebewindeln oder 5 Pants pro Tag aus dieser Gruppe ohne Aufzahlung abgeben.
Rezeptvariante 2:
15.25.31.6 – Inkontinenzwindelhosen, erhöhte Saugleistung, Größe 3 – 5 Stück am Tag → der Leistungserbringer muss 5 Klebewindeln pro Tag und keine Pants aus dieser Gruppe ohne Aufzahlung abgeben.
Rezeptvariante 3:
15.25.31.6 – Inkontinenzunterhosen, erhöhte Saugleistung, Größe 3 – 5 Stück am Tag → der Leistungserbringer muss 5 Pants pro Tag und keine Klebewindeln aus dieser Gruppe ohne Aufzahlung abgeben. Achtung der Arzt muss begründen, warum Klebewindeln nicht geeigent sind.
Achtung bei Stückelungen, z.B. verschiedene Klebewindeln aus den normale, erhöhte und hohe Saugstärke (also z.B. 4 erhöhte und 1 hohe Saugstärke pro Tag), sind für jede Saugstärke ein eigenes Rezept nötig.
Leistungserbringer dürfen bei einem ordentlichen Rezept nur Hilfsmittel abgeben, welche in der Gruppe gelistet sind. Sie haben bei den neuen Gruppen auch sämtliche Dienstleistungen, wie z.B. mehrere aufzahlungsfreie Produkte anzubieten. Bei namentlicher Verordnung darf nur genau das verordnete Hilfsmittel abgeben werden. Für jegliche Änderung der Verordnung bedarf es einer Arztunterschrift mit Datum. Auch wenn nur die Stückanzahl oder die Größe geändert wird.
Weitere Informationen gibt es direkt im Hilfsmittelverzeichnis:
https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de
Debate
Die Tatsache, dass Menschen nicht die Versorgung zuzahlungsfrei erhalten können, die sie entsprechend ihrer Lebens/bzw. Pflegesituation benötigen, ist in meinen Augen ein Skandal. Es gibt jährliche Überprüfungen der Pflegequalität in Heimen, die Kataloge voller Anforderungen abfordern, jedoch werden die dazu benötigten Materialien nur in geringen Mengen, bzw. in schlechter Qualität zu Verfügung gestellt. Nur wer Geld hat, kann es sich leisten ein würdevolles langes Leben zu leben, bis hin zu einem würdevollen Lebensende
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