Beschwerden über Bundesbehörden - Bearbeitung von Beihilfe-Erstattungsanträgen in weniger als 4 Wochen durch das BADV

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
30 Unterstützende 30 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

30 Unterstützende 30 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11.09.2017, 13:06

Pet 2-18-08-2002-036417

Beschwerden über Bundesbehörden


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass das Bundesamt für zentrale Dienste und offene
Vermögensfragen Beihilfeanträge in weniger als vier Wochen abschließen und den
Betrag zur Auszahlung bringen soll.
Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Es gab 89 Mitzeichnungen und vier Diskussionsbeiträge.
Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine weitere Eingabe mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung zugeführt wird. Der Ausschuss bittet daher um
Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden
kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Die derzeit erhöhten Bearbeitungszeiten beim Bundesamt für zentrale Dienste und
offene Vermögensfragen (BADV) bei Beihilfeabrechnungen sind auf die notwendige
Einführung eines neuen Abrechnungssystems zurückzuführen. Das bisherige
Programm ist nicht nur technisch veraltet, sondern in Bezug auf die Vielzahl der
gesetzlichen Änderungen überholt.
Die Umstellung eines solchen komplexen IT-Verfahrens führt übergangsweise zu
einer Verzögerung der Fallbearbeitung, weil neben technischen Aufwänden auch
umfangreiche Schulungsmaßnahmen erforderlich sind. Zudem ist es in der

Einarbeitungsphase zu einem Rückgang der bearbeiteten Fälle je Bearbeiter
gekommen. Im Vorfeld wurde zwar durch Mehrarbeit eine erhöhte Anzahl von
Anträgen beschieden, um so einen Anstieg der Bearbeitungszeiten über 15 Tage
vorzubeugen. Es kam jedoch auch zu unerwarteten technischen Problemen. Jetzt
sind die erforderlichen Maßnahmen ergriffen worden, um schnellstmöglich die
entstandenen Rückstände wieder abzubauen und zu den Bearbeitungszeiten vor der
IT-Umstellung zurückkehren zu können. Die Bearbeitungszeiten der Beihilfeanträge
des Petenten zeigen, dass vor der Umstellung die durchschnittlichen
Bearbeitungszeiten bei zwei Wochen lagen und auch die während der Umstellung
aufgetretenen Verzögerungen übergangsweise zwar auf vier bis fünf Wochen
angestiegen sind, sich damit aber noch in der "Nähe" des mit der Petition gewollten
Zeitrahmens bewegten.
Nach alledem kann der Petitionsausschuss ein weiteres Tätigwerden nicht in
Aussicht stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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