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Bestellerprinzip verhindern – Verbraucher schützen

Avaldaja ei ole avalik
Petitsioon on adresseeritud
Bundesjustizministerin Katarina Barley & Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
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Petitsiooni esitaja ei esitanud petitsiooni.

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  1. Algatatud 2019
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud
  4. Dialoog
  5. Ebaõnnestus

04.03.2019 08:50

Ein Rechtschreibfehler


Neuer Petitionstext: **Wir fordern Bundesjustizministerin Katharina Katarina Barley auf, das so genannte "Bestellerprinzip" bei Immobilienkäufen NICHT einzuführen!**
Mit dem geplanten unechten Bestellerprinzip der Bundesregierung muss in Zukunft immer der Verkäufer einer Wohnimmobilie die gesamten Maklerkosten übernehmen. Den Kaufinteressenten wird es nahezu unmöglich gemacht, einen Makler zu beauftragen. Damit verliert er seinen Anspruch auf Beratung bei der häufig wichtigsten und größten Investition seines Lebens. Das in den meisten Regionen Deutschlands praktizierte System der Doppeltätigkeit, bei der sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision teilen und das von den Verbrauchern als gerecht empfunden wird, würde damit abgeschafft.
**Zusätzliche Belastung für Immobilienkäufer!**
Dieser Provisionszwang wird nicht - wie sich die Ministerin erhofft - Menschen entlasten, die eine Immobilie erwerben. Im Gegenteil! Am Ende wird der Immobilienkäufer die Zeche zahlen - nämlich dann, wenn der Verkäufer die zusätzlichen Kosten auf den Immobilienpreis aufschlägt. Dadurch erhöht sich die Grunderwerbsteurer, die der Käufer tragen muss. Eine Erhöhung, von der allein der Staat profitiert.
Wir fordern die Bundesregierung deswegen auf, die bestehende Vertragsfreiheit beizubehalten. Nur so kann man den differenzierten Märkten und unterschiedlichen Transaktions-Konstellationen gerecht werden. Um Familien und andere Kaufwillige zu bezahlbarem Wohneigentum zu verhelfen, müssen effektive Maßnahmen ergriffen werden:
1. Bessere Förderung von Wohneigentum
2. Unterstützung bei der Finanzierungssicherheit
3. Stabile Finanzierungsbedingungen

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5375


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