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Änderung bzw. Abschaffung der Erhaltungssatzung (EHS) Nr. 55, Gesundbrunnenviertel, Halle/Saale

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Die Bewohner des Gesundbrunnen-Viertels und interessierte Bürger der Stadt Halle/Saale fordern die Änderung/Abschaffung der EHS Nr. 55. Die EHS verhindert die zukunftsfähige Umsetzung von Wohn-, Energie- und Mobilitätskonzepten nach heutigen Standards im Stadtteil Gesundbrunnen und ist aus diesem Grund nicht zeitgemäß. Die EHS ist bereits mit ihrem Inkrafttreten veraltet, da sie einen Erhaltungszustand beschreibt, der schon zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gegeben war.

Selgitus

Die EHS muss geändert bzw. abgeschafft werden, weil sie beliebig, wahllos und unpräzise gefasst ist. Die EHS schafft einen willkürlichen Handlungsspielraum der Behörden. Dieser wird seit zwei Jahren genutzt, um Modernisierungen zu verhindern und die Einwohner des Gesundbrunnen-Viertels in der Gestaltung Ihrer privaten Grundstücke massiv einzuschränken. Die Verwaltung nutzt die EHS um den Rückbau baulicher Maßnahmen zu erzwingen, mit dem Ziel, das Gesundbrunnen-Viertel in den Zustand nach der Erbauung (1930er-Jahre) zurück zu versetzen. Dabei wird auf diese Merkmale abgezielt:

  •  einheitliche Dachfarbe in Rot
  • einheitliche Dacheindeckung mit Biberschwanz Ziegeln und Fledermausgaupe
  • Gestaltung und Einfriedung des Vorgartens

Die u.a. folgende Massnahmen verhindern:

  • Nutzung von E-Ladestellen auf dem eigenen Grundstück (Energiewende)
  •  Aufbau von Wärmetauschern (Energiewende)
  • Solaranlagen auf Hausdächern (Energiewende)
  • Einhausungen von Mülltonnen (Geruchshemmung und Verschönerung)
  • Fahrrad-Garagen (alternative Mobilität)
  • Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen (Verbesserung der schwierigen Parkplatzsituation)
  • barrierefreie und seniorenfreundliche Zugänge

Anzumerken ist, dass die Erhaltungssatzung im Jahr 2004 in Kraft trat und das Gesundbrunnen-Viertel zu diesem Zeitpunkt bereits seit 80 Jahren Veränderungen unterlag. Die als erhaltenswert beschriebenen Merkmale waren zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gegeben/vorhanden.

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Die Entscheidung über eine Genehmigung liegt immer bei der Stadtverwaltung und ist daheriimmer Willkür. Die Satzung an sich ist nicht verwerflich, aber der Spielraum, den sich die Verwaltung rausnimmt. Es müsste eine ergänzende Richtlinie erarbeitet werden, die besagt, was für Eigentümer machbar und zu genehmigen (auch mit kleinen Auflagen denkbar) ist und was nicht (Haus abreissen als absurdes Beispiel).

Ich kann die Anwohner verstehen das sie gern einen Stellplatz auf dem Grundstück haben wollen. Leider geht das zumindest auf einer Straßenseite zu Lasten von öffentlichem Parkraum. Aus diesem Grund bin ich auch gegen eine generelle Stellplatzgenehmigung. Dort wo es zu keinen Einschränkungen führt und die Parkplatzsituation entspannt wird soll es gern möglich sein, mit einer Pflicht das dann dort auch geparkt werden muss.

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