Kraj : Nemecko
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Bestellerprinzip verhindern – Verbraucher schützen

Žiadateľ petície nie je verejný
Petícia je zameraná na
Bundesjustizministerin Katarina Barley & Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
21 960

Žiadateľ petície neodovzdal petíciu.

21 960

Žiadateľ petície neodovzdal petíciu.

  1. Zahájená 2019
  2. Zbierka bola ukončená
  3. Predložené
  4. Dialóg
  5. Neúspešný

26. 05. 2020, 2:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


23. 05. 2019, 19:26

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

Sie haben 110% gegeben, Unterschriftenlisten ausgelegt, Kunden angeschrieben, Mitarbeiter und Kollegen angesprochen, geteilt, geliket, überzeugt und diskutiert. Gemeinsam haben wir so unser Sammelziel von 20.000 Unterschriften bei der Petition gegen das Bestellerprinzip noch übertroffen. Und bis zum Ablauf der Petitionsfrist am 26. Mai kommen mit Sicherheit viele hundert Stimmen obendrauf.

Wie geht es nun weiter?

Aktuell liegt der Gesetzentwurf zum Bestellerprinzip für Kaufimmobilien wieder im Bundesjustizministerium. Zuvor hatten verschiedene Ressorts kritische Stellungnahmen zu dem vorgelegten Entwurf abgegeben.

Die SPD-Spitzenkandidatin für die Europawahl, Katarina Barley, hat angekündigt, noch am Wahlabend von ihrem Amt als Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz zurücktreten zu wollen. Über ihre Nachfolge wird derzeit spekuliert.

Wir werden die Petition der neuen Hausspitze als "Willkommens-Geschenk" übergeben und sie bis zum Bundestag tragen, sollte das Thema auf die Tagesordnung kommen.

Die Schlacht ist noch nicht geschlagen!

Sprechen Sie auch weiterhin mit Ihren Abgeordneten in den Wahlkreisen. Schreiben Sie Briefe, Mails, Faxe und nutzen Sie die Petition in Ihrer Kommunikation.

Wir halten Sie über alle weiteren Schritte und Neuigkeiten auf dem Laufenden!

Vielen Dank
Ihr IVD-Team


21. 05. 2019, 12:43

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

wir haben nur noch 5 Tage Zeit, die fehlenden 2.360 Stimmen einzusammeln. Nur noch bis Freitag können Sie Ihre Stimme gegen die Einführung des Bestellerprinzips für Kaufimmobilien abgeben und weitere Unterstützer anschreiben.

Aktivieren Sie Ihr Netzwerk JETZT und schreiben Sie gerne auch Ihre Kunden an. Nutzen Sie dafür bei Bedarf diese Textvorlage, die IVD-Mitglied Gerd Jancke verfasst hat:

---

"Sehr geehrte/r ...

heute brauche ich Ihre Hilfe.
Die Politik versteht nicht, was ein versiert arbeitender Immobilienmakler/in leistet. Ihren Maßstab legt sie an die schwarzen Schafen der Branche an und bezieht ihr Wissen aus TV-Formaten wie "mieten, kaufen, wohnen".

Bitte unterzeichnen Sie die diese Petition (schnell, einfach und auch anonym / bzw. öffentlich & nicht öffentlich möglich): www.openpetition.de/petition/online/bestellerprinzip-verhindern-verbraucher-schuetzen

Den Forderungen der versiert arbeitenden Immobilienmaklern/innen und auch der Verbände, die Zulassung der Immobilienmakler/innen strenger zu regeln, somit auch für mehr Qualität zu sorgen, ist die Politik nicht nachgekommen. Die schwarzen Schafe werden unter einer Neuregelung der Vergütung nicht leiden, diese werden einen Weg finden, ihre Vergütung unter der Hand aufzubessern.

Leiden werden wir und viele fachlich sehr gut ausgebildete und organisierte Immobilienmakler mit ordentlich geführten Geschäftsbetrieben. Viele von Ihnen habe ich über die letzten Jahre in Seminaren und Diskussionsgruppen kennen lernen dürfen.

Wir wollen auch in Zukunft für beide Seiten tätig sein und die Provision fair teilen. Ein professionell arbeitender Makler/in berät und schützt beide Seiten und erzielt so ein gutes Ergebnis für alle Beteiligten. Das entspricht dem Wesen eines guten Immobilienmaklers.

Wenn Sie sich von mir gut beraten gefühlt haben und just auch so gerne an mich zurückdenken wie ich an Sie, dann bitte ich Sie, mich in meinem Anliegen zu unterstützen und die Petition zu unterzeichnen.

Danke!
---

Sichern Sie Ihre Zukunft und helfen Sie uns dabei, die Petition zum Erfolg zu führen!

Danke für Ihr Engagement!
Ihr IVD Bundesverband


15. 05. 2019, 9:44

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

nur noch wenige Tage läuft die Petition „Bestellerprinzip verhindern – Verbraucher schützen“ – Zeit für den entscheidenden Endspurt!

Wenn jeder von Ihnen nur noch eine einzige Stimme holt, haben wir unser Ziel sofort erreicht! Deswegen:

- Sprechen Sie *jetzt* Ihr Umfeld gezielt an
- Für alle, die lieber offline bleiben: Laden Sie die Unterschriftenbögen herunter und lassen Sie alle Kollegen und Mitarbeiter unterschreiben (www.openpetition.de/pdf/unterschriftenformular/bestellerprinzip-verhindern-verbraucher-schuetzen). Anschließend einfach hochladen und Anzahl der abgegebenen Stimmen eintragen: www.openpetition.de/eingang/petition/bestellerprinzip-verhindern-verbraucher-schuetzen).
- Leiten Sie die Petition an Betroffene, Kunden, Freunde, Familie und Kollegen weiter: www.openpetition.de/petition/online/bestellerprinzip-verhindern-verbraucher-schuetzen und teilen Sie die Petition auf Facebook.

Sichern Sie Ihre Zukunft und helfen Sie uns dabei, die Petition zum Erfolg zu führen!

Danke für Ihr Engagement!
Ihr IVD Bundesverband


04. 03. 2019, 8:50

Ein Rechtschreibfehler


Neuer Petitionstext: **Wir fordern Bundesjustizministerin Katharina Katarina Barley auf, das so genannte "Bestellerprinzip" bei Immobilienkäufen NICHT einzuführen!**
Mit dem geplanten unechten Bestellerprinzip der Bundesregierung muss in Zukunft immer der Verkäufer einer Wohnimmobilie die gesamten Maklerkosten übernehmen. Den Kaufinteressenten wird es nahezu unmöglich gemacht, einen Makler zu beauftragen. Damit verliert er seinen Anspruch auf Beratung bei der häufig wichtigsten und größten Investition seines Lebens. Das in den meisten Regionen Deutschlands praktizierte System der Doppeltätigkeit, bei der sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision teilen und das von den Verbrauchern als gerecht empfunden wird, würde damit abgeschafft.
**Zusätzliche Belastung für Immobilienkäufer!**
Dieser Provisionszwang wird nicht - wie sich die Ministerin erhofft - Menschen entlasten, die eine Immobilie erwerben. Im Gegenteil! Am Ende wird der Immobilienkäufer die Zeche zahlen - nämlich dann, wenn der Verkäufer die zusätzlichen Kosten auf den Immobilienpreis aufschlägt. Dadurch erhöht sich die Grunderwerbsteurer, die der Käufer tragen muss. Eine Erhöhung, von der allein der Staat profitiert.
Wir fordern die Bundesregierung deswegen auf, die bestehende Vertragsfreiheit beizubehalten. Nur so kann man den differenzierten Märkten und unterschiedlichen Transaktions-Konstellationen gerecht werden. Um Familien und andere Kaufwillige zu bezahlbarem Wohneigentum zu verhelfen, müssen effektive Maßnahmen ergriffen werden:
1. Bessere Förderung von Wohneigentum
2. Unterstützung bei der Finanzierungssicherheit
3. Stabile Finanzierungsbedingungen

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5375


27. 02. 2019, 12:24

Formatierung geändert.


Neuer Petitionstext: **Wir fordern Bundesjustizministerin Katharina Barley auf, das so genannte "Bestellerprinzip" bei Immobilienkäufen NICHT einzuführen!**
Mit dem geplanten unechten Bestellerprinzip der Bundesregierung muss in Zukunft immer der Verkäufer einer Wohnimmobilie die gesamten Maklerkosten übernehmen. Den Kaufinteressenten wird es nahezu unmöglich gemacht, einen Makler zu beauftragen. Damit verliert er seinen Anspruch auf Beratung bei der häufig wichtigsten und größten Investition seines Lebens. Das in den meisten Regionen Deutschlands praktizierte System der Doppeltätigkeit, bei der sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision teilen und das von den Verbrauchern als gerecht empfunden wird, würde damit abgeschafft.
***Zusätzliche **Zusätzliche Belastung für Immobilienkäufer!***
Immobilienkäufer!**
Dieser Provisionszwang wird nicht - wie sich die Ministerin erhofft - Menschen entlasten, die eine Immobilie erwerben. Im Gegenteil! Am Ende wird der Immobilienkäufer die Zeche zahlen - nämlich dann, wenn der Verkäufer die zusätzlichen Kosten auf den Immobilienpreis aufschlägt. Dadurch erhöht sich die Grunderwerbsteurer, die der Käufer tragen muss. Eine Erhöhung, von der allein der Staat profitiert.
Wir fordern die Bundesregierung deswegen auf, die bestehende Vertragsfreiheit beizubehalten. Nur so kann man den differenzierten Märkten und unterschiedlichen Transaktions-Konstellationen gerecht werden. Um Familien und andere Kaufwillige zu bezahlbarem Wohneigentum zu verhelfen, müssen effektive Maßnahmen ergriffen werden:
1. Bessere Förderung von Wohneigentum
2. Unterstützung bei der Finanzierungssicherheit
3. Stabile Finanzierungsbedingungen


Neue Begründung: ***1. **1. Für eine bundeseinheitliche Regulierung gibt es keinen Bedarf***
Bedarf**
In 75 Prozent der Märkte in Deutschland wird die Provision ohnehin zwischen Verkäufer und Käufer geteilt. Das ist fair und transparent und wird den unterschiedlichen Entwicklungen der Immobilienpreise in den Regionen gerecht. Die Preisdynamik in Frankfurt/Main, Hamburg und Berlin kann nicht als Maßstab für ganz Deutschland gesehen werden. In kleineren und mittelgroßen Städten sinken die Immobilienpreise teilweise.
Fazit: Das Gesetz wird ein gerechtes und anerkanntes System beenden!
***2. **2. Verbraucher haben das Nachsehen***
Nachsehen**
Wenn die Politik die Makler zwingt, nur noch für den Verkäufer tätig zu sein, dann bleibt der Käufer schutzlos. Als einseitiger Interessenvertreter muss der Immobilienmakler nur die Belange des Verkäufers im Blick haben. Bei einer seiner größten Investitionsentscheidungen im Leben erhält der Käufer keine Beratung mehr. Das kann nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein.
Fazit: Käufer werden mit dem Bestellerprinzip auf sich allein gestellt.
***3. **3. Für den Käufer wird es teurer!***
teurer!**
Es ist zu erwarten, dass der Verkäufer versuchen wird, die Provision im Kaufpreis einzupreisen. Mit dem erhöhten Kaufpreis steigt auch die Grunderwerbsteuer. Der vermeintliche Vorteil einer Provisionsfreiheit des Objektes wird zum Nachteil für den Käufer. Es profitiert letztendlich nur der Staat durch die höheren Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer.
***4. **4. Mieten ≠ Kaufen***
Kaufen**
Ein Hauskäufer ist nicht in gleicher Weise schutzbedürftig wie ein Mietwohnungssuchende. Vielmehr stehen sich Verkäufer und Käufer in der Regel auf Augenhöhe gegenüber, oft nimmt aber auch die Käuferpartei die stärkere Position ein, beispielsweise bei einem Doppelverdiener-Paar, das Interesse an dem Einfamilienhaus einer älteren Witwe hat, die nicht mehr alleine leben kann..
Fazit: Das Bestellerprinzip bei Mieten auf den Immobilienerwerb zu übertragen, ist nicht sachgerecht.
***5. **5. Grunderwerbsteuer: Die Spirale geht weiter!***
weiter!**
Die Bundesländer könnten die Einführung des unechten Bestellerprinzips für Kaufimmobilien und damit die scheinbare Entlastung der Käufer zum Anlass nehmen, die Grunderwerbsteuer in ihrem Land zu erhöhen. In der Vergangenheit wurde eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer schon einmal mit dem für Immobilienkäufer günstigeren Zinsniveau begründet. Diese Argumentation könnte auch beim Bestellerprinzip für Kaufimmobilien herangezogen werden. Die Regelung würde damit nicht nur die Grunderwerbsteuerspirale weiterbewegen, sondern könnte sich auch zu einer „Grunderwerbsteuerfalle“ für Immobilienkäufer entwickeln, wenn sie auf die im Kaufpreis eingepreiste Maklerprovision Grunderwerbsteuer zahlen.
Fazit: Steuerfalle statt Unterstützung für Käufer!
***6. **6. Eingriff in die Berufsfreiheit!***
Berufsfreiheit!**
Die Einführung eines unechten Bestellerprinzips beim Immobilienkauf würde in die Berufs- und Vertragsfreiheit der Immobilienmakler in ungerechtfertigter Weise eingreifen.
Fazit: Der Staat überreguliert den Immobilienmarkt!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 962


27. 02. 2019, 12:22

Hervorhebungen geändert, keine inhaltliche Änderung.


Neuer Petitionstext: **Wir fordern Bundesjustizministerin Katharina Barley auf, das so genannte "Bestellerprinzip" bei Immobilienkäufen NICHT einzuführen!**
Mit dem geplanten unechten Bestellerprinzip der Bundesregierung muss in Zukunft immer der Verkäufer einer Wohnimmobilie die gesamten Maklerkosten übernehmen. Den Kaufinteressenten wird es nahezu unmöglich gemacht, einen Makler zu beauftragen. Damit verliert er seinen Anspruch auf Beratung bei der häufig wichtigsten und größten Investition seines Lebens. Das in den meisten Regionen Deutschlands praktizierte System der Doppeltätigkeit, bei der sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision teilen und das von den Verbrauchern als gerecht empfunden wird, würde damit abgeschafft.
**Zusätzliche ***Zusätzliche Belastung für Immobilienkäufer!**
Immobilienkäufer!***
Dieser Provisionszwang wird nicht - wie sich die Ministerin erhofft - Menschen entlasten, die eine Immobilie erwerben. Im Gegenteil! Am Ende wird der Immobilienkäufer die Zeche zahlen - nämlich dann, wenn der Verkäufer die zusätzlichen Kosten auf den Immobilienpreis aufschlägt. Dadurch erhöht sich die Grunderwerbsteurer, die der Käufer tragen muss. Eine Erhöhung, von der allein der Staat profitiert.
Wir fordern die Bundesregierung deswegen auf, die bestehende Vertragsfreiheit beizubehalten. Nur so kann man den differenzierten Märkten und unterschiedlichen Transaktions-Konstellationen gerecht werden. Um Familien und andere Kaufwillige zu bezahlbarem Wohneigentum zu verhelfen, müssen effektive Maßnahmen ergriffen werden:
1. Bessere Förderung von Wohneigentum
2. Unterstützung bei der Finanzierungssicherheit
3. Stabile Finanzierungsbedingungen


Neue Begründung: 1. ***1. Für eine bundeseinheitliche Regulierung gibt es keinen Bedarf
Bedarf***
In 75 Prozent der Märkte in Deutschland wird die Provision ohnehin zwischen Verkäufer und Käufer geteilt. Das ist fair und transparent und wird den unterschiedlichen Entwicklungen der Immobilienpreise in den Regionen gerecht. Die Preisdynamik in Frankfurt/Main, Hamburg und Berlin kann nicht als Maßstab für ganz Deutschland gesehen werden. In kleineren und mittelgroßen Städten sinken die Immobilienpreise teilweise.
Fazit: Das Gesetz wird ein gerechtes und anerkanntes System beenden!
2. ***2. Verbraucher haben das Nachsehen
Nachsehen***
Wenn die Politik die Makler zwingt, nur noch für den Verkäufer tätig zu sein, dann bleibt der Käufer schutzlos. Als einseitiger Interessenvertreter muss der Immobilienmakler nur die Belange des Verkäufers im Blick haben. Bei einer seiner größten Investitionsentscheidungen im Leben erhält der Käufer keine Beratung mehr. Das kann nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein.
Fazit: Käufer werden mit dem Bestellerprinzip auf sich allein gestellt.
3. ***3. Für den Käufer wird es teurer!
teurer!***
Es ist zu erwarten, dass der Verkäufer versuchen wird, die Provision im Kaufpreis einzupreisen. Mit dem erhöhten Kaufpreis steigt auch die Grunderwerbsteuer. Der vermeintliche Vorteil einer Provisionsfreiheit des Objektes wird zum Nachteil für den Käufer. Es profitiert letztendlich nur der Staat durch die höheren Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer.
4. ***4. Mieten ≠ Kaufen
Kaufen***
Ein Hauskäufer ist nicht in gleicher Weise schutzbedürftig wie ein Mietwohnungssuchende. Vielmehr stehen sich Verkäufer und Käufer in der Regel auf Augenhöhe gegenüber, oft nimmt aber auch die Käuferpartei die stärkere Position ein, beispielsweise bei einem Doppelverdiener-Paar, das Interesse an dem Einfamilienhaus einer älteren Witwe hat, die nicht mehr alleine leben kann..
Fazit: Das Bestellerprinzip bei Mieten auf den Immobilienerwerb zu übertragen, ist nicht sachgerecht.
5. ***5. Grunderwerbsteuer: Die Spirale geht weiter!
weiter!***
Die Bundesländer könnten die Einführung des unechten Bestellerprinzips für Kaufimmobilien und damit die scheinbare Entlastung der Käufer zum Anlass nehmen, die Grunderwerbsteuer in ihrem Land zu erhöhen. In der Vergangenheit wurde eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer schon einmal mit dem für Immobilienkäufer günstigeren Zinsniveau begründet. Diese Argumentation könnte auch beim Bestellerprinzip für Kaufimmobilien herangezogen werden. Die Regelung würde damit nicht nur die Grunderwerbsteuerspirale weiterbewegen, sondern könnte sich auch zu einer „Grunderwerbsteuerfalle“ für Immobilienkäufer entwickeln, wenn sie auf die im Kaufpreis eingepreiste Maklerprovision Grunderwerbsteuer zahlen.
Fazit: Steuerfalle statt Unterstützung für Käufer!
6. ***6. Eingriff in die Berufsfreiheit!
Berufsfreiheit!***
Die Einführung eines unechten Bestellerprinzips beim Immobilienkauf würde in die Berufs- und Vertragsfreiheit der Immobilienmakler in ungerechtfertigter Weise eingreifen.
Fazit: Der Staat überreguliert den Immobilienmarkt!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 943


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