Region: Erlangen

Betriebsrätin Isabella Paape – Kündigung zurücknehmen, Kandidatur ermöglichen!

Petition is addressed to
Dr. Christian Bruch, Siemens Energy Vorstandsvorsitzender Tim Holt, Siemens Energy Arbeitsdirektor

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News

01/15/2026, 09:50

Im Verfahren Isabella Paape gegen Siemens Energy Global GmbH hat das Arbeitsgericht dem Anliegen der Klägerin im Termin am 15. Januar 2026 teilweise stattgegeben.

Das Gericht verpflichtete den Arbeitgeber, Paape ab sofort bis zum 5. März – dem letzten Tag der Betriebsratswahlen – wieder Zugang zum Betrieb an den Standorten Erlangen und Forchheim zu gewähren. Dieser Zugang ist werktäglich in der Zeit von 11:00 bis 14:00 Uhr vorgesehen.

Für Paape bedeutet dies, dass sie wieder persönlich mit Kolleginnen und Kollegen im Betrieb in Kontakt treten kann.

Der Zugang zu digitalen Kommunikationsmitteln wurde ihr jedoch vollständig verweigert. Da im Betrieb weniger als ein Drittel der Beschäftigten regelmäßig vor Ort arbeitet und ein Großteil sich im Homeoffice oder weltweit im Einsatz befindet, hält Paape diese Entscheidung für unzureichend und als eine erhebliche Benachteiligung gegenüber anderen Kandidatinnen und Kandidaten. Sie sieht damit die Chancengleichheit im laufenden Wahlkampf nicht gewährleistet.

Paapes Anwalt, Marc-Oliver Schulze, kritisierte die Verweigerung des digitalen Zugangs mit den Worten:
„Ich kann nicht nachvollziehen, warum Frau Paape weiterhin jeglicher digitale Zugang verwehrt wird. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Dadurch wird Frau Paape weiterhin in der Ausübung ihres Wahlkampfs massiv behindert, und das obwohl die Kündigung offensichtlich rechtsunwirksam ist und offenbar nur dazu diente, sie aus dem Wahlkampf herauszuhalten. Wir werden hiergegen Beschwerde zum Landesarbeitsgericht einlegen.“

Die Verhandlung war sehr gut besucht; der Sitzungssaal war überfüllt, und auch Vertreter der Presse waren anwesend. Ein Kurzbericht hierzu wurde in der BR-Sendung „Stadt, Land und Leute“ ausgestrahlt (ab Minute 13:14):

www.br.de/radio/live/bayern2/programm/2026-01-15/3683610/#t=13:04:00

Der Beschluss machte deutlich, dass nicht der Arbeitgeber darüber bestimmt, wer auf dem Wahlzettel zur Betriebsratswahl steht und wer sich innerbetrieblich vorstellen darf. Die Entscheidung verbessert aus Sicht von Paape die Chancen für einen fairen Wahlkampf erheblich.

Auch die Chancen einer Veränderung der Betriebsratsarbeit – hin zu mehr Transparenz, Beteiligung und einem stärkeren Schutz der Beschäftigten – werden dadurch nach Einschätzung der Unterstützerinnen und Unterstützer gestärkt.

Unabhängig davon, ob per Briefwahl oder in der Wahlkabine, wirbt die von Paape angeführte Betriebsratsliste weiterhin unter dem Motto: „Gemeinsam AKTIV! – Vote 4 List 4!“
gemeinsamaktiverlangen.de/#de

Es bleibt traurig, aber auch gleichzeitig ist es eine Bestätigung der Arbeit von Isa und ihren mutigen Kolleginnen und Kollegen, dass der Arbeitgeber zu diesen Methoden greift, um sie loszuwerden.
Das wird ihm nicht gelingen.

Danke für Euer Erscheinen heute im Nürnberger Arbeitsgericht, danke für Eure Solidarität. Isa und wir kämpfen weiter. Versprochen!


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