Region: Deutschland

Betrug, Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt: Ich fordere einen Untersuchungsausschuß!.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Schleswig-Holsteinischer Landtag Petitionsausschuss
6 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

6 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

22.08.2013, 12:43

Das Drittel meiner Petition war verschwunden. Ich habe es wieder eingesetzt.
Neuer Petitionstext: Als Radio Schleswig-Holstein (RSH) 1986 auf Sendung ging, habe ich innerhalb eines Jahres Werbeaufträge mit einem Gesamtvolumen von ca. 20 Millionen D-Mark vermittelt, die von RSH gesendet und von meinen Kunden auch bezahlt wurden.

Lt. Vertrag standen mir für die Vermittlung dieser Werbeaufträge Provisionen in unterschiedlicher Höhe zu, je nachdem, ob ich einen Auftrag direkt vermittelte oder eine Werbeagentur beteiligt war. Von allem hat RSH jedoch nur 1/6 der Provisionen gezahlt.

Nach vielen vergeblichen Versuchen, eine gütliche Einigung zu erzielen, war ich letztlich gezwungen, vor Gericht zu ziehen. Daraus entwickelte sich ein Rechtsstreit, der über 18 Jahre lang andauerte. Kernpunkt: Obwohl nach dem Deutschen Handelsvertretergesetz Belege anerkannt werden MÜSSEN, lehnte die Gerichte durch alle Instanzen hindurch meine vorgelegten Beweise für meine Tätigkeit ab - bis zum 'Bundesgerichtshof. .

Bereits im Sommer 1992 hatte ich durch eine Indiskretion des Beiratsvorsitzenden von RSH
erfahren müssen, daß die Geschäftsführung des Senders MIT DEN ZUSTÄNDIGEN RICHTERN des Oberlandesgerichts in Schleswig eine geheime Absprache getroffen hatte, meinen Fall an das Landgericht Kiel zurückzuverweisen. Mir wurde unter der Hand mitgeteilt, "daß ich meine, mir zustehenden Provisionen niemals erhalten würde."

Anfangs habe ich dies nicht geglaubt. Mit der Rückverweisung an das LG Kiel ließen sich die Schleswiger OLG-Richter bis November 1995, also mehr als drei Jahre, Zeit. Und erst weitere acht (!) Jahre später erkannten die OLG-Richter keinen einzigen meiner vorgelegten
Belege an. Die Bundesgerichtshof-Richter ließen eine Revision nicht zu, obwohl das OLG-Urteil nach Prüfung mehrerer Juristen REVISIONSWÜRDIG war.

Die OLG-Richter haben ihre Rechtsbeugung im November 1995 nicht nur zugegeben. Ich wurde vor Gericht regelrecht ausgelacht, als ich ankündigte. gegen sie vorzugehen.

Recht hatten sie. Seit 1995 versuche ich nun, bei den Zuständigen Unterstützung zu bekommen, aber alle in Frage kommenden Juristen und Politiker - der Präsident des Schleswiger OLG, der Justizminister des Landes Schleswig-Holstein sowie mehrere Bundesjustizminister erklärten sich entweder für nicht-zuständig oder verwiesen auf die richterliche Unabhängigkeit, die im Handelsvertreterrecht jedoch eingeschränkt ist, WEIL BELEGE ANERKANNT WERDEN MÜSSEN.

Das Justizministerium des Landes Schleswig-Holstein erklärte: "Es besteht kein Handlungsbedarf."

Der zustänidge Staatsanwalt schrieb: "Rechtsbeugung ist nicht ermittlungswürdig."

Es ist ungut und eines Rechtsstaates unwürdig, wenn ein Berufsstand - im Besonderen Richter - offensichtliche Straftaten begehen kann, ohne dabei befürchten zu müssen, dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Der Eingabenausschuß des Landes Schleswig-Holstein ließ mich wissen: "Sie müssen akzeptieren, daß Sie als Deutsche in Deutschland keine Rechte haben."

2010 erfuhr ich zufällig, wie ich auch noch um mein nicht unbeträchliches Erbe hier in Hamburg gebracht wurde, für das ich seit 1963 testamentarisch eingesetzt worden war. Da der neu "Erbe" neue "Erbe", nicht verwandt und nicht verschwägert, auf meine Schreiben nicht antwortete, setzte ich nach Vorwarnung mein Schreiben ins Internet. Der "Erbe" regierte nun mit einer Strafanzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung.

Vor dem Amtsgericht wurde klar herausgearbeitet, daß er der "Erbe" die Erblasserin nicht näher gekannt hat. Ca. eineinhalb Jahre vor ihrem Tod, Aber als sie 84 Jahre alt, schwerkrank und und seit Jahren altersverwirrt war, fing er an, sie mit Besuchen zu überhäufen bis sie ein neues Testament unterschrieb, welches von seinem jahrzehntelangen Hausnotar beurkundet wurde. Freimütig erklärte er der "Erbe" vor Gericht, er habe seine Besuche bei der Erblasserin nach Testamentsbeurkundung eingestellt.

Ein halbes Jahr später, einen Tag vor ihrem Tod, habe er sie die Erblasserin im Krankenhaus besucht und festgestellt, ihr Portemonnaie und Personalausweis seien gestohlen worden. Da er als Fremder keinen Zugang zu den persönlichen Sachen

Daß der Erblasserin bekommen hätte, gab er "Erbe" sich nachweislich im Krankenhaus fälschlicherweise als NEFFE aus und konnte so die Sachen Verwandter, nämlich als Neffe, ausgegeben hatte, um an die persönlichen Sachen der Erblasserin durchsuchen. Dies ranzukommen und sie durchsuchen zu können, spielte vor Gericht keine Rolle. Wichtig war nur, daß ich dieses ins Internet gesetzt hatte, und ich wurde zu 80 Tagessätzen Strafe verurteilt.
Wichtig war nur, daß ich dieses ins Internet gestellt hatte und so wurde ich zu 80 Tagessätzen Strafe verurteilt.

Ich ging in Berufung und erlebte nun vor dem Landgericht Hamburg wieder diese seltsame
Übereinstimmung zwischen Richter und "Erbe". Jedes Vorbringen "Erbe" genau wie zwischen Richtern und RSH. Der "Erbe" verkehrt übrigens in den gleichen Kreisen wie der Beiratsvorsitzende von RSH.

Jede noch so fadenscheinige Aussage der Gegenseite wurde ohne Nachfrage seitens der Richtern Richterin und Staatsanwalt geschluckt, aber die Richterin reagierte äußerst aggressiv auf alles, was ich sagte.

In einer Pause fragte mein Anwalt den Staatsanwalt, ob er das Verfahren einstellen könne, woraufhin der Staatsanwalt antwortete, das ging nicht, "weil ihm drei Vorgesetzte im Nacken sitzen, die wollen, daß ich verurteilt werde." Genau so geschah es dann auch.

WARUM WOLLEN DREI VORGESETZTE DES STAATSANWALTES, DASS ICH VERURTEILT WERDE?

Daraufhin wandte ich mich i woraufh


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