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Bildungspflicht statt Schulzwang - Potenzialentfaltung möglich machen in Hessen

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Hessischen Landtag
7 Támogató 1 -ban,-ben Hessen

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  1. Indított június 2023
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
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  5. Sikertelen

2023. 06. 20. 12:44

Änderungen im Text

Unterschreiben und an Freunde weiterleiten: Initiative - Bildungspflicht statt Schulzwang - Hausunterricht zulassen in Hessen:

Hier der Link zur Petition: www.openpetition.de/%21ynxyz


Neuer Titel: Bildungspflicht statt Schulzwang - HausunterrichtPotenzialentfaltung zulassenmöglich machen in Hessen
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7 (1 in Hessen)


2023. 06. 20. 4:55

Änderungen im Text

Der Hessische Landtag möge beschließen:

Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert,

1. den Beginn der allgemeine Schulpflicht vom 6. Lebensjahr auf das 10. Lebensjahr heraufzusetzen um eine zu frühe und lange Trennung des Kindes von seiner Mutter und insbesondere der Gemeinschaft sowie die dadurch entstehende Traumatisierung des Kindes zu verhindern und um den Schutz der Kindheit eines jeden Kindes bis zum 10. Lebensjahr mindestens zu gewährleisten.

2. den Schulzwang (= Zwang zur Anwesenheit in der Schule) durch eine Bildungspflicht (= Pflicht der Eltern die Entwicklung ihre Kinder zu dokumentieren) zu ersetzen und es den Eltern freizustellen, ob sie das staatliche Bildungsangebot, zu dem der Staat verpflichtet bleibt, wahrnehmen oder ihre Kinder zuhause unterrichten wollen.


Neuer Petitionstext:

Der Hessische Landtag möge beschließen:

Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert,

1. den Beginn der allgemeine Schulpflicht vom 6. Lebensjahr auf das 10. Lebensjahr heraufzusetzen um eine zu frühe und lange Trennung des Kindes von seiner Mutter und insbesondere der Gemeinschaft sowie die dadruchdadurch entstehende Traumatisierung des Kindes zu verhindern und um den Schutz der Kindheit eines jeden Kindes bis zum 10. Lebensjahr mindestens zu gewährleisten.

2. den Schulzwang (= Zwang zur Anwesenheit in der Schule) durch eine Bildungspflicht (= Pflicht der Eltern die Entwicklung ihre Kinder zu dokumentieren) zu ersetzen und es den Eltern freizustellen, ob sie das staatliche Bildungsangebot, zu dem der Staat verpflichtet bleibt, wahrnehmen oder ihre Kinder zuhause unterrichten wollen.

3. ein Berichtssystem zu entwickeln, das die Eltern die ihre Kinder zuhause unterrichten verpflichtet, die Entwicklung ihrer Kinder zu dokumentieren und einmal jährlich im Rahmen einer Studie zusammen mit Wissenschaftlern festzuhalten, wie sich das Kind entwickelt. Auf diese Weise könnten die Daten gesammelt werden, die es langfristig ermöglichen, auf politischer Ebene die Folgen der bildungspolitischen Reformen konkret einzuschätzen.

4. auf der Grundlage der neu berechneten Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft auch den Eltern, die ihre Kinder selbst unterrichten, je nach Kinderzahl Finanzhilfen in gleicher Höhe zukommen zu lassen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7 (1 in Hessen)


2023. 06. 20. 3:36

Änderungen im Text

Der Hessische Landtag möge beschließen:

Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert,

1. den Beginn der allgemeine Schulpflicht vom 6. Lebensjahr auf das 10. Lebensjahr heraufzusetzen um eine zu frühe und lange Trennung von seiner Mutter und insbesondere der Gemeinschaft sowie die dadruch entstehende Traumatisierung zu verhindern und um den Schutz der Kindheit eines jeden Kindes bis zum 10. Lebensjahr mindestens zu gewährleisten.

2. den Schulzwang (= Zwang zur Anwesenheit in der Schule) durch eine Bildungspflicht (= Pflicht der Eltern die Entwicklung ihre Kinder zu dokumentieren) zu ersetzen und es den Eltern freizustellen, ob sie das staatliche Bildungsangebot, zu dem der Staat verpflichtet bleibt, wahrnehmen oder ihre Kinder zuhause unterrichten wollen.


Neuer Petitionstext:

Der Hessische Landtag möge beschließen:

Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert,

1. den Beginn der allgemeine Schulpflicht vom 6. Lebensjahr auf das 10. Lebensjahr heraufzusetzen um eine zu frühe und lange Trennung des Kindes von seiner Mutter und insbesondere der Gemeinschaft sowie die dadruch entstehende Traumatisierung des Kindes zu verhindern und um den Schutz der Kindheit eines jeden Kindes bis zum 10. Lebensjahr mindestens zu gewährleisten.

2. den Schulzwang (= Zwang zur Anwesenheit in der Schule) durch eine Bildungspflicht (= Pflicht der Eltern die Entwicklung ihre Kinder zu dokumentieren) zu ersetzen und es den Eltern freizustellen, ob sie das staatliche Bildungsangebot, zu dem der Staat verpflichtet bleibt, wahrnehmen oder ihre Kinder zuhause unterrichten wollen.

3. ein Berichtssystem zu entwickeln, das die Eltern die ihre Kinder zuhause unterrichten verpflichtet, die Entwicklung ihrer Kinder zu dokumentieren und einmal jährlich im Rahmen einer Studie zusammen mit Wissenschaftlern festzuhalten, wie sich das Kind entwickelt. Auf diese Weise könnten die Daten gesammelt werden, die es langfristig ermöglichen, auf politischer Ebene die Folgen der bildungspolitischen Reformen konkret einzuschätzen.

4. auf der Grundlage der neu berechneten Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft auch den Eltern, die ihre Kinder selbst unterrichten, je nach Kinderzahl Finanzhilfen in gleicher Höhe zukommen zu lassen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7 (1 in Hessen)


2023. 06. 20. 3:33

Änderungen im Text

Der Hessische Landtag möge beschließen:

Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert,

1. den Beginn der allgemeine Schulpflicht vom 6. Lebensjahr auf das 10. Lebensjahr heraufzusetzen um eine zu frühe und lange Trennung von seiner Mutter und insbesondere der Gemeinschaft sowie die dadruch entstehende Traumatisierung zu verhindern und um den Schutz der Kindheit eines jeden Kindes bis zum 10. Lebensjahr mindestens zu gewährleisten.

2. den Schulzwang (= Zwang zur Anwesenheit in der Schule) durch eine Bildungspflicht (= Pflicht der Eltern die Entwicklung ihre Kinder zu dokumentieren) zu ersetzen und es den Eltern freizustellen, ob sie das staatliche Bildungsangebot, zu dem der Staat verpflichtet bleibt, wahrnehmen oder ihre Kinder zuhause unterrichten wollen.


Neuer Petitionstext:

Der Hessische Landtag möge beschließen:

Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert,

1. den Beginn der allgemeine Schulpflicht vom 6. Lebensjahr auf das 10. Lebensjahr heraufzusetzen um eine zu frühe und lange Trennung von seiner Mutter und insbesondere der Gemeinschaft sowie die dadruch entstehende Traumatisierung zu verhindern und um den Schutz der Kindheit eines jeden Kindes bis zum 10. Lebensjahr mindestens zu gewährleisten.

2. den Schulzwang (= Zwang zur Anwesenheit in der Schule) durch eine Bildungspflicht (= Pflicht der Eltern die Entwicklung ihre Kinder zu dokumentieren) zu ersetzen und es den Eltern freizustellen, ob sie das staatliche Bildungsangebot, zu dem der Staat verpflichtet bleibt, wahrnehmen oder ihre Kinder zuhause unterrichten wollen.

2.3. ein Berichtssystem zu entwickeln, das die Eltern die ihre Kinder zuhause unterrichten verpflichtet, die Entwicklung ihrer Kinder zu dokumentieren und einmal jährlich im Rahmen einer Studie zusammen mit Wissenschaftlern festzuhalten, wie sich das Kind entwickelt. Auf diese Weise könnten die Daten gesammelt werden, die es langfristig ermöglichen, auf politischer Ebene die Folgen der bildungspolitischen Reformen konkret einzuschätzen.

3.4. auf der Grundlage der neu berechneten Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft auch den Eltern, die ihre Kinder selbst unterrichten, je nach Kinderzahl Finanzhilfen in gleicher Höhe zukommen zu lassen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7 (1 in Hessen)


2023. 06. 19. 22:42

Änderungen im Text

Der Hessische Landtag möge beschließen:

Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert,

1. den Schulzwang (= Zwang zur Anwesenheit in der Schule) durch eine Bildungspflicht (= Pflicht der Eltern die Entwicklung ihre Kinder zu dokumentieren) zu ersetzen und es den Eltern freizustellen, ob sie das staatliche Bildungsangebot, zu dem der Staat verpflichtet bleibt, wahrnehmen oder ihre Kinder zuhause unterrichten wollen.

2. ein Berichtssystem zu entwickeln, das die Eltern die ihre Kinder zuhause unterrichten verpflichtet, die Entwicklung ihrer Kinder zu dokumentieren und einmal jährlich im Rahmen einer Studie zusammen mit Wissenschaftlern festzuhalten, wie sich das Kind entwickelt. Auf diese Weise könnten die Daten gesammelt werden, die es langfristig ermöglichen, auf politischer Ebene die Folgen der bildungspolitischen Reformen konkret einzuschätzen.


Neuer Petitionstext:

Der Hessische Landtag möge beschließen:

Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert,

1. den Schulzwang (= Zwang zur Anwesenheit in der Schule) durch eine Bildungspflicht (= Pflicht zumder ErreichenEltern vondie Lernzielen)Entwicklung ihre Kinder zu dokumentieren) zu ersetzen und es den Eltern freizustellen, ob sie das staatliche Bildungsangebot, zu dem der Staat verpflichtet bleibt, wahrnehmen oder ihre Kinder zuhause unterrichten wollen.

2. ein Registrierungs- und Berichtssystem zu entwickeln, das die Eltern die ihre Kinder zuhause unterrichten wollen verpflichtet sich beim Jugendamt zu registrieren was regelmäßig in die Familien geht und kontrolliert ob das Kindeswohl bei den Kindern die zuhause unterrichtet werden gesichert wird und das die Eltern die ihre Kinder zuhause unterrichten verpflichtet, die Entwicklung ihrer Kinder zu dokumentieren und einmal jährlich im Rahmen einer Studie zusammen mit Wissenschaftlern festzuhalten, wie sich das Kind entwickelt. Auf diese Weise könnten die Daten gesammelt werden, die es langfristig ermöglichen, auf politischer Ebene die Folgen der bildungspolitischen Reformen konkret einzuschätzen.

3. auf der Grundlage der neu berechneten Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft auch den Eltern, die ihre Kinder selbst unterrichten, je nach Kinderzahl Finanzhilfen in gleicher Höhe zukommen zu lassen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7 (1 in Hessen)


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