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26.02.2015 09.41

www.rundschau-online.de/rhein-berg/bau-ohne-genehmigung-mediation-soll-schwarzbau-in-kuerten-retten,16064474,29969260.html

Im Fall des Schwarzbaus in Kürten soll ein Mediationsverfahren eine einvernehmliche Lösung zwischen Besitzerin Liedtke und dem Rheinisch-Bergischen Kreis bringen. Die Klage der Gemeinde Kürten ist davon allerdings ausgenommen.

Kürten.
Jetzt steht fest: Zwischen dem Rheinisch-Bergischen Kreis und Christa Liedtke wird es ein Mediationsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster geben. Die Mediation ist eine Art der Streitschlichtung, die das Justizministerium ausdrücklich für vertrackte Gerichtsverfahren vorsieht. Auf dieses Verfahren haben sich beide Seiten auf Vorschlag des Oberverwaltungsgerichts verständigt.

Kreis ist gesprächsbereit

Sollte die Mediation zu keinem Ergebnis führen, kommt es in Sachen des vom Abriss bedrohten Wohnhaus Breibacher Weg 60 zu einem neuen Verfahren vor den Münsteraner Richtern: Die von den Anwälten Christa Liedtkes beantragte Berufung hat das Gericht zwischenzeitlich zugelassen. Neu verhandelt würde die Ordnungsverfügung des Kreises vom 20. August 2012. Darin ordnet die Behörde den Abriss des ohne Genehmigung in den 1930-/1940er-Jahren entstandenen Wohnhauses an. Das Verwaltungsgericht Köln hatte im November 2013 erstinstanzlich die Klage von Christa Liedtke (beziehungsweise deren Tochter Claudia als Eigentümerin der Immobilie) gegen die Abrissverfügung des Kreises abgewiesen.

„Wir sind gesprächsbereit, selbstverständlich“, erklärt die Pressesprecherin des Rheinisch-Bergischen Kreises, Birgit Bär. Der Kreis sei an einer einvernehmlichen Lösung interessiert, die auf Basis der vorhandenen Baugesetze ausgehandelt werde. Das ist die entscheidende Hürde: Akzeptabel ist nach den Worten der Pressesprecherin nur ein Vorschlag, den auch das Bauministerium NRW anerkennen würde. Man könne nur Angeboten zustimmen, dem auch das Ministerium zustimmen könnte.


Verfahren ist gesetzlich geregelt



Den Verlauf des vertraulichen Mediationsverfahrens hat das Land NRW in einem eigenen Gesetz festgelegt. Ein so genannter Güterichter spricht dabei mit den beiden Parteien über den zu verhandelnden Fall. Während des Mediationsverfahrens ruht das eigentliche Verfahren. Im Gespräch werden alle Fakten und Hintergründe erörtert und festgehalten.

Kommt es zu einer Einigung, protokolliert der Güterichter einen rechtsverbindlichen Vergleich. Durch ihn wird Streitverfahren beendet. Scheitert die Mediation, wird das Verfahren „zügig“ fortgesetzt, heißt es zum Ablauf. Verlauf und Inhalt der Mediation bleiben im Einvernehmen zwischen den Beteiligten vertraulich, anders als im öffentlichen Berufungsverfahren.


Unabhängig von diesem Verfahren ist die Klage, die die Gemeinde Kürten am Verwaltungsgericht Köln gegen den Kreis eingereicht hat. Hierbei geht es um die Aufhebungsverfügung gegen die vom Gemeinderat erlassene Außenbereichssatzung Breibacher Weg, mit der nachträglich eine Genehmigung für das Wohnhaus Christa Liedtkes erreicht werden soll. Weil mit einer Satzung die Streusiedlung in Breibach verfestigt werde, hatte der Rheinisch-Bergische Kreis den einstimmigen Ratsbeschluss aus dem vergangenen Dezember aufgehoben.


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