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Barbara Hendricks, SPD, Bundesbauministerin
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27.02.2015 09.20

www.ksta.de/kuerten/schwarzbau-in-kuerten-gemeinderat-unterstuetzt-klage-gegen-abrissverfuegung,15189230,29979138.html

Kann der Schwarzbau von Christa Liedtke in Kürten doch noch gerettet werden? Der Kürtener Gemeinderat hat einer Klage gegen den Rheinisch-Bergischen Kreis zugestimmt. Vielleicht die letzte mögliche Hilfestellung der Politik.

Kürten.

Der Kürtener Gemeinderat hat der Klage der Verwaltung gegen den Rheinisch-Bergischen Kreises geschlossen zugestimmt: Vor dem Verwaltungsgericht Köln soll geklärt werden, ob die vom Kreis vollzogene Aufhebung der Außenbereichssatzung Breibacher Weg (mit dem von einer Abrissverfügung betroffenen Wohnhaus von Christa Liedtke) rechtens ist. Bürgermeister Willi Heider (parteilos) hatte die Klage im Januar fristwahrend eingereicht, bat die Politiker aber im Rat um eine Klärung. Die ist wie erwartet eindeutig ausgefallen: Gemeinde und Rat wollen nicht klein beigeben. Mit einer Satzung könnte das bedrohte Wohnhaus nachträglich eine Baugenehmigung erhalten.

„Stur und ignorant“ hielten Bund und Land an ihrer Meinung fest, ein „ernsthaftes Bemühen“, den Fall des in Kriegswirren gebauten Häuschens zu lösen, könne er nicht erkennen, führte Jochen Zähl (CDU) aus. Die Klage sei die letzte mögliche Hilfestellung der Politik, wenngleich mit geringen Erfolgsaussichten. Trotzdem wolle man es versuchen. Der Fall könne für nachfolgende Verfahren als Beispiel dienen, die dadurch rascher abgewickelt werden könnten, hieß es von der CDU.

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Für Jürgen Piltz (Freie Wähler/BfB) ist der aktuelle Vorgang nur „die Spitze eines Eisbergs“. In Kürten gebe es viele ähnlich gelagerte Fälle, 30, 50 oder 70 an der Zahl. Jetzt einzuknicken, so Hinrich Schipper (SPD), wäre das falsche Signal. Mario Bredow (FDP) sprach sich dafür aus, mit der Klage auch die Planungshoheit der Gemeinde zu verteidigen.

Christa Liedtke verfolgte die Diskussion im Rat und nahm Rücksprache mit Politikern und Verwaltungsführung. „Ich habe keine Erwartung“, kommentierte sie den bevorstehenden Schlichtungsversuch (Mediation) zwischen ihr und der Kreisverwaltung am Oberverwaltungsgericht. Sie sehe dem weiteren Gang mittlerweile fatalistisch entgegen, Hoffnung auf Einigung sei verfrüht. Der Kreis bleibe gebunden an die geltenden Baugesetze und könne ihr nichts Abweichendes anbieten.


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