07/18/2016, 13:18
Der Bayerische Rundfunk sieht sich nach dem Urteil in seiner Rechtsauffassung bestätigt, dass der geplante Tausch der UKW-Frequenzen von BR-KLASSIK und PULS nach Art. 2 Abs. 4 des Bayerischen Rundfunkgesetzes zulässig ist, heißt es in der Pressemitteilung des Bayrischen Rundfunks.
Das Gericht habe auch bestätigt, dass der BR mit dem geplanten Tausch der Frequenzen nicht gegen den Grundversorgungsauftrag verstößt. Im Gegenteil: „Es ist auch eine genuine Aufgabe im Rahmen der Grundversorgung, alle Altersgruppen und damit auch die Jugend zu erreichen“, so das Gericht in der Urteilsbegründung.
www.wbs-law.de/medienrecht/urteil-br-darf-frequenzen-vom-br-klassik-und-br-puls-tauschen-67838/