2019-09-05 16:50
Die Begründung der Petition wurde durch eine Ergänzung erweitert. Diese bezieht sich auf die zwischenzeitlich erfolgte gesetzliche Regelung zur Abschaffung der Beitragspflicht für Anlieger beim Ausbau kommunaler Straßen.
Neue Begründung: Beim Thema Straßenbau werden die Bürger in Deutschland mit zwei Varianten konfrontiert. Die Ausbaustraße und die Erschließungsstraße. In der öffentlichen Wahrnehmung ist noch häufig ein sehr konfuses Bild über den Unterschied bei der rechtlichen Handhabung was Einstufung und baurechtliche Handhabung anbelangt, festzustellen. Oft wird Straßenbau als übergeordneter Begriff für beide Arten zur Anwendung gebracht!
Geht es nach dem Stand der derzeitigen Meinungsbildung seitens der Regierungsverantwortung tragenden Politiker, sollen diese zwei Varianten unterschiedliche Behandlung bei der finanziellen Belastung der Anlieger erfahren. In beiden Fällen werden moderne, dem Stand heutiger Technik angepasste, Straßenanlagen avisiert. Immer öfter dürfen sie in beiden Varianten den Grad mitbestimmen. Eine weitere derzeit erkennbare Veränderung besteht darin, dass sich immer mehr Bundesländer dem öffentlichen Druck über die Direkte Demokratie beugen und die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in deren Kommunalabgabengesetz novellieren.
Diesbezüglich könnte auch noch in 2019 in unserem Bundesland Brandenburg Bewegung zu verzeichnen sein. Der parlamentarische Prozess im Ergebnis einer sehr erfolgreichen Volksinitiative ist derzeit am Start.
Ergänzende, eingefügte Aktualisierung am 05.9.2019:
Zwischenzeitlich mit dem "Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen vom 19. Juni 2019" geregelt ! ( Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I-Gesetze-30. Jahrgang-Potsdam, den 20. Juni 2019-Nummer 36 )
Ganz anders sieht es im Fall der sogenannten Erschließung aus.
Bei der Erschließung zeichnet sich derzeit folgendes Bild:
**Die gesetzliche Grundlage für den Erschließungsbeitrag ist das Baugesetzbuch (BauGB)- BUNDESRECHT!**
Aber!
**Das Erschließungsbeitragsrecht wird derzeit nur noch in 13 von 16 Bundesländern als Bundesrecht zur Anwendung gebracht. Es geht zurück auf das frühere Bundesbaugesetz (BBauG) aus dem Jahr 1961, das 1987 in Baugesetzbuch (BauGB) umbenannt wurde.** Inzwischen wurde durch eine Änderung des Grundgesetzes das Erschließungsbeitragsrecht vom Bund auf die Länder ÜBERTRAGEN. Bisher haben nur Baden-Württemberg, Berlin und Bayern das Erschließungsbeitragsrecht in Landesrecht auch wirklich ÜBERFÜHRT. Mit Änderungen zum Wohle der Anlieger haben es jedoch nur Bayern u. Baden-Württemberg versehen. Das kann das Land Brandenburg ebenfalls tun, wenn es für Gleichbehandlung nach dem Gerechtigkeitsprinzip einstehen will. Eine Daseinsvorsorge auf dem Rücken der Anlieger von sogenannten Sandstraßenfällen ist nicht länger hinzunehmen.
**Es muss jetzt gehandelt werden! Jetzt, kurz vor dem Ende der Legislaturperiode befindet sich ein Gesetzentwurf für das Ausbauthema in der Lesung im Brandenburger Landtag. Wird die oben skizzierte Erschließungsthematik dabei nicht berücksichtigt, ist dem entschieden entgegen zu treten.**
Die tatsächliche Erschließung bei neu zu errichtenden Orts- bzw. Stadtvierteln dient der Umwandlung von Bauland in Bauerwartungsland und ermöglicht erst die verkehrsmäßige und mediengerechte Erschließung der Anliegergrundstücke. Sie ist gesondert zu betrachten und nicht Gegenstand dieser Petition.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3904 (3614 in Brandenburg)