Bürgerrechte

Erschließungsbeiträge für erschlossene (!) Straßen sind ungerecht- Abschaffung sofort !

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag Brandenburg
11.771 Unterstützende 10.566 in Brandenburg

Der Petition wurde nicht entsprochen

11.771 Unterstützende 10.566 in Brandenburg

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

02.10.2019, 19:53

Hallo liebe Unterstützerin, lieber Unterstützer,
zunächst einmal herzlichen Dank für Ihre Teilnahme aus Nah und Fern am stetig wachsenden Erfolg der Petition.

Wir haben Dank der vielen unermüdlich Unterschriften Sammelnden und der weiten Verbreitung der Information zu unserer Petition im Netz durch open Petition selbst, aktuell 64 % der für das Quorum nötigen Stimmenzahl von 8.700 im Land Brandenburg erreicht. Das ist Grund zur Freude und muss uns zugleich Antrieb und Motor für die weitere virale Verbreitung der Info zur Petition und der Werbung um unterstützende Teilnahme sein.

- Zusammenhalten, Gegenhalten und Durchhalten - !

Mit diesem Dreiklang schaffen wir sicher unser Ziel den Zugang der Petition in den Landtag Brandenburgs. Zugleich ist das die Basis für eine politische und thematische Beschäftigung in der Sache der Landtagsabgeordneten in den Fraktionen.
Um den politischen Druck zur Abschaffung des Unrechts im "2-Klassen-Kommunalabgaben-Recht" auf den Landtag, den Gesetzgeber im Land, über die Petition hinaus weiter erhöhen zu können, gebe ich hier ein äußerst nachahmenswertes Beispiel zur Kenntnis mit.
In Finsterwalde hat die Stadtverordnetenversammlung (SVV) am 28. August 2019 einstimmig (!) einen Beschluss GEFASST UND AN DEN LANDTAG GERICHTET. Dessen zentrale Forderungen sind:
Die Stadtverordnetenversammlung Finsterwalde fordert den neu zu wählenden Landtag auf, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Erschließungsbeitragsrecht (§§ 127 bis 135 des Baugesetzbuches) in die Gesetzgebungskompetenz des Landes zu übertragen. Ziel muss es sein, dass für Erschließungsanlagen oder
Teile von Erschließungsanlagen, die vor dem 3. Oktober 1990
1. hergestellt oder
2. für Verkehrszwecke genutzt
wurden, keine Erschließungsbeiträge erhoben werden dürfen. Die Ausfinanzierung ist, wie bei der Gesetzes-änderung im KAG, pauschal durch das Land an die Kommunen zu erstatten.
Der vollständige Beschluss zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung ist hier 'downloadbar' :
diethard.de/Transfer/FW-BV.pdf

Im Land Brandenburg gibt es mehr als 400 Kommunalparlamente in der Form von Stadverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen (GVert). Wenn es gelänge von einer Mehrheit aus diesen kommunalen demokratischen Gremien gleichlautende Beschlüsse an den Landtag zu richten, wäre zusammen mit Volkesstimme - unserer Petition - der politische Druck so groß, dass der Gesetzgeber adäquat reagieren muss.
Um diesen Zustand zu erreichen, sind alle Empfänger dieser Nachricht aufgefordert z.B. über einen Ansprechpartner ihres Vertrauens
- in den jeweiligen Heimatorten in Brandenburg
- in den gewählten kommunalen Vertreter-Gremien
die Einbringung eines gültigen Antrags über eine solche Beschlussvorlage zu organisieren und zur Abstimmung zu bringen. Den Beschluss, wie in Finsterwalde einstimmig zu fassen, wird angesichts der jeweiligen Gemengelage sicher schwierig, aber es gilt ja auch die mehrheitliche Beschlussfassung, die natürlich jeweils auch organisiert werden muss.

Ja, das ist eine Mammutaufgabe, die im jeweiligen Ort viel Zeit und Kraft kosten wird.
Allerdings sind die Erfolgsaussichten schon groß, so dass sich die Mühen lohnen werden.
Über weitergehende und hilfreiche Hinweise in der Sache bin ich stets dankbar.

Mit hoffnungsvollen Grüßen
Roland Skalla


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