Bürgerrechte

Erschließungsbeiträge für erschlossene (!) Straßen sind ungerecht- Abschaffung sofort !

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag Brandenburg
11.771 Unterstützende 10.566 in Brandenburg

Der Petition wurde nicht entsprochen

11.771 Unterstützende 10.566 in Brandenburg

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

08.12.2019, 23:06

Werte Unterstützer,
Zum MAZ- Artikel:
Wenn auch das Erscheinen schon ein paar Tage her ist, so möchte ich Ihnen die Lektüre des o.g. Beitrages in der Märkischen Allgemeinen Zeitung empfehlen. Meine nach dem Erscheinen erfolgten Besuche im Beelitzer OT Fichtenwalde machten wiedermal sehr deutlich, dass wir dringend zur Erfüllung unseres Sammelziels von 8.700 gesicherten Unterstützereinträgen mehr in den Regionen tätige Einwohner brauchen, die zur Petition vor Ort informieren, werben und Unterstützer-Einträge sammeln. Auch von Zeit zu Zeit zugesagtes online-Unterstützen nachfordern. So konsequent müssen wir schon sein, soll es bald zu einem Ergebnis kommen.
Um nur mal bei Beelitz zu bleiben: Ich kann es in Fichtenwalde u. den anderen OT der Spargelstadt allein nicht stemmen. Und das gilt allgemein in allen Regionen von denen ich noch einige künftig ansteuern werde, um wenigstens zu versuchen, Pflöcke zu setzen.
WIR BENÖTIGEN neben den bereits aktiv tätigen noch wesentlich MEHR REGIONALE UNTERSRTÜTZER-INSELN! Zum Beispiel in der Uckermark, in der Prignitz und in der Lausitz.
Hier der Artikel:
Kleine Details entscheiden über Tausende Euro
Ausbau oder Erschließung? Die Frage treibt Anlieger in Beelitz auf die Barrikaden- Von Jens Steglich
Beelitz. Wann gilt eine Straße eigentlich als ausgebaute Straße und in welchem Fall ist sie rein rechtlich gar keine Straße, obwohl sie doch wie eine aussieht? Die Antwort auf diese Fragen treibt derzeit so manchen Bürger auf die Barrikaden. Kein Wunder: Entscheidet sie doch darüber, ob Anlieger nach dem Aus- beziehungsweise Neubau ihrer Straße gar nichts oder tausende Euro zu zahlen haben.
Nach der Abschaffung der Straßenbaubeiträge, die rückwirkend zum 1. Januar 2019 nun das Land Brandenburg übernimmt, atmeten viele Straßenanlieger auf. Für einige kam später allerdings ein böses Erwachen – in Form eines Bescheides, auf dem steht, dass sie 90 Prozent der Kosten zu zahlen haben. Getroffen hat es zum Beispiel Anlieger in Beelitz, die in der Storm-, Schiller- und Kantstraße oder im Bereich von Uhlandweg und Friedrichshof wohnen und die nicht von der Abschaffung der Baubeiträge profitieren.
Sie müssen hohe vierstellige Summen zahlen, im Schnitt zwischen 7000 und 10 000 Euro, weil es sich in diesen Fällen um eine erstmalige Erschließung handeln soll, die nach Baugesetzbuch abgerechnet wird. „Die Stadt ist verpflichtet, für die erstmalige Erschließung Anliegerbeiträge zu erheben“, weil die Straßen „vor dem 3. Oktober 1990 nicht dem damaligen Ausbaustand der Stadt Beelitz entsprachen und weder befestigt noch mit Entwässerung oder einer ausreichenden Straßenbeleuchtung versehen waren“, teilte die Stadtverwaltung auf Anfrage mit. Aus diesen Gründen handele es sich „bei den jüngst abgeschlossenen Arbeiten um keinen Straßenausbau, der finanziell vom Land übernommen würde“.
Übersetzen könnte man das so: Waren die Fahrwege zum 3. Oktober 1990 keine befestigten Straßen und wurden sie später auch nicht gebaut, sind sie heute noch, rechtlich gesehen, keine Straßen. Daran würden auch Ausbesserungen, die nach 1990 erfolgten, nichts ändern, hieß es vonseiten der Stadt. Die Anlieger seien von Anfang an darauf hingewiesen worden, dass ihre Straßen von der Neuregelung „leider nicht betroffen sind“.
Tilo Köhn, Vorsitzender der GfB-SPD-Fraktion in der Beelitzer Stadtverordnetenversammlung, nennt es indes eine neue Ungerechtigkeit, die hier entstanden ist. „Das kann man den Leuten nicht erklären, warum sie diese hohen Anliegerbeiträge zahlen müssen“, sagt er und befürchtet weitere Konflikte. „In Fichtenwalde betrifft das ungefähr 60 Prozent aller Straßen“, schätzt er.
Hartwig Frankenhäuser (FDP), der in der Schillerstraße wohnt und selbst betroffen ist, spricht von einer unklaren Definition, was eine erstmalige Erschließung sein soll. Die betroffenen Beelitzer Straßen seien schon in den 1930er Jahren gewidmet worden, haben Wasser- und Stromanschluss und Beleuchtung bekommen und teilweise Mulden zur Regenentwässerung, so Frankenhäuser. „Einige Anlieger in der Schillerstraße, die in Häusern aus den 1930er Jahren wohnen, haben im Grundbuch sogar eine Schuldeintragung für den Straßenbau und die Erschließung des Grundstücks“, sagt er.
Quellenangabe: Potsdamer Tageszeitung vom 07.11.2019, Seite 20

Zum BBBTV- Beitrag:

"Geld hat man zu haben"; I-Punkt 05.12.2019
In Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen und voller Geldtöpfe scheinen Behörden bisweilen der Meinung zu sein, es ginge den Bürgern auch so. Manchmal herrscht die Devise: Geld hat man zu haben.
Hier ist ein Beispiel aus Zeesen in der Nähe von Berlin.
www.bbbtv.de/geld-hat-man-zu-haben-i-punkt-05-12-2019
In Anlehnung des Sendungstitels könnte man auch sagen: „Spargroschen hat man zu sammeln und für den Bau öffentlicher Infrastruktur den Kommunalverwaltungen auf Anforderung abzuliefern! - Ganz nach Gutsherrenart.“

Mit hoffnungsvollen Grüßen
Roland Skalla


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